Ausschlaggebend ist die vertragliche Regelung bzgl. der Höhe der Unterkunftskosten. Nicht die Wohnraumgröße selbst. Nur bei Wucher könnte das JC tatsächlich so argumentieren wie bei dir. Lass den Widerspruch einfach laufen.
Beiträge von Tamar
-
-
Werden komplett keine Mietkosten berücksichtigt? Das wäre dann definitiv falsch. Der normale Ratschlag in so einem Fall: Widerspruch.
-
-
Das ist eine Frage an deine Krankenkasse. Wende dich an diese. Vom Jobcenter wird es dafür nichts geben.
-
Sowohl für den Sofortzuschlag als auch für BuT Leistungen muss es einen Bescheid geben. Dort steht der Bewilligungszeitraum drin. Und wie gezahlt wird, musst du vor Ort erfragen. Das kann sogar direkt an den Anbieter sein, das kann hier niemand wissen.
-
Wir kommen nur innerhalb der BG niemals auf eine so „hohe Summe“ die ich, geschweige denn wir, bekommen haben.
Ihr habt keine 700 bis 800 Euro bekommen? Wovon habt ihr denn sonst gelebt?
Du kannst auch gern einen Bescheid vom Jobcenter incl. Berechnungen hochladen.
-
Da gibt es keine Nachzahlung an dich. Jedenfalls nicht vom Jobcenter. Die schreiben der Agentur für Arbeit, dass du 700 bzw. 800 Euro im Monat bekommen hast und dem Jobcenter deshalb 450 Euro im Monat von deinem Alg1 Anspruch zustehen.
-
Wenn dem so wäre, würde diese natürlich zur Erbmasse gehören, richtig?
Was verstehst du an
Lebensversicherungen gehören überhaupt nicht zum Erbe.
nicht?
Und sollte diese während des Nicht-Bezuges ausgezahlt werden, zählt sie rückwirkend noch zur Erbmasse?
Wenn du keine Leistungen bekommst, ist das, was dir während dieser Zeit zufließt bei einer erneuten Antragstellung natürlich Vermögen.
-
Okay, aber im Brief (als Datei angehängt) steht es drinnen
Der Brief ist nie im Leben vom Jobcenter. Der ist von der Agentur für Arbeit.
-
Jobcenter = ALG2 bzw. Bürgergeld
Agentur für Arbeit = ALG1
Das Jobcenter kann also nur ALG2 bzw. Bürgergeld versagen.
-
Lade doch einfach mal den Berechnungsbogen des Jobcenters hoch. Anonymisiert und als PDF.
-
Würde das Jobcenter die Küche im Rahmen einer Erstausstattung bezahlen auch wenn die KDU nicht im Rahmen liegt?
Eine Erstausstattung nicht. Nur, was du nie hattest, also Küche. Wobei das nicht die Kosten der Küche des Vormieters sein muss.
Und würde es für den Fall dass mein aktueller Vermieter keinen Nachmieter akzeptiert auch eine doppelte Miete für einen Monat zahlen?
Nein.
Was ich auch nicht verstehe ist laut Wohngeldrechner liegt die zuschussfähige Miete hier bei 456 €. Beim JC heißt es 433 €.
Wohngeld und Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II sind nunmal nicht dasselbe.
Lohnt sich ein Widerspruch?
Keine Ahnung. Kommt darauf an, ob deine Stadt/dein Kreis über ein gerichtlich bestätigtes "schlüssiges Konzept" verfügt.
Eventuell ärztliches Attest besorgen dass es für mich psychisch nicht tragbar ist länger in der aktuellen Wohnung zu bleiben?
Kannst du versuchen, ändert aber nichts an der Unangemessenheit der Kosten.
-
Für Sportverein, Schülerhilfe und Ferienfreizeit können Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden. Für Klamotten gibt es nichts.
-
Lebensversicherungen gehören überhaupt nicht zum Erbe.
Wenn es um Sparbücher geht, ist es dann Vermögen.
-
Die Ablehnung ist ein Verwaltungsakt, natürlich kann man dagegen Widerspruch erheben. Da das, Kind vom Kindergarten in die Schule wechselt, ist allerdings auch durchaus ein Wohnortwechsel zumutbar. Dessen ungeachtet, dass im Internet nur ein Bruchteil der auf dem Markt befindlichen Mietangebote zu finden sind.
-
Gezwungen bist du dazu nur, wenn es in der Eingliederungsvereinbarung oder dem die EV ersetzenden Verwaltungsakt so steht. Aber natürlich ist es besser, wenn das JC Bescheid weiß, dass du krank bist.
-
Da es ein kommunales Jobcenter ist, kannst du ggf. mal erforschen, ob es eine Beschwerdestelle gibt. Ansonsten wendet man sich an den Vorgesetzten der Leistungsabteilung oder die Geschäftsführung. Wenn alles nichts nutzt, dann sollte man sich wohl anwaltliche Hilfe suchen.
-
Heißt dann aber auch, wenn ich jetzt aus dem Bezug rausfalle und noch weiteres Erbgut gefunden wird, wäre dies kein Betrug und ich dürfte dieses dann bei Neuantrag nach den 6 Monaten als Vermögen behalten?
Da du mit dem Erbe die maximalen 6 Monate ohne Leistungsbezug warst, sollte das so sein. Ist das "Gefundene" aber kein Erbe (z. B. eine Lebensversicherung), sieht es wieder anders aus.
Was bedeutet denn der Begriff Haushaltszähler? Habe schon viele Begriffe in Bescheiden gelesen, aber dieser ist mir neu. Wie gesagt, so wird mein Sohn der über 25 ist genannt, der im Februar einen eigenen Antrag stellen musste, eben weil er da 25 wurde.
Das bedeutet, dass es noch eine Person in der Haushaltsgemeinschaft (nicht Bedarfsgemeinschaft) gibt.
Hat er durch mein Erbe überhaupt noch Anspruch?
Das kommt darauf an, ob das JC eine Prüfung der sogenannten Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II macht oder nicht.
-
-
Gibt es dafür eine (erfolgsversprechende) Formulierung, oder Mustervorlagen eines erfolgreichen Widerspruches ?
Das wäre Rechtsberatung.
Hat es überhaupt Sinn, dagegen zu widersprechen, oder sind die Erfolgsaussichten gleich Null ?
Das kommt auf den individuellen Einzelfall an. Also, wieso, weshalb, warum usw.
-
wird Bafög nur angerechnet wie Einkommen und entsprechend der Rest normal weitergezahlt?
Genau so. Nur bei Studenten mit eigener Wohnung gibt es die Möglichkeit der Aufstockung nicht.
-
Das Erbe ist in dem Fall Einkommen und kein Vermögen. Erst das, was nach den 6 Monaten noch übrig bleibt, gilt als Vermögen.
-
Er ist noch selbstständig und möchte gerne aufhören, weil es sich für ihn nicht rentiert.
Was heißt das? Was genau macht er und wie hoch ist sein Gewinn?
Ich weiß nicht inwiefern das dann noch als Scheinmietvertrag gelten soll?
Ja, natürlich. Es ändert sich ja nichts daran, dass ihr den Mietvertrag erst dann abschließt, wo er kein eigenes Einkommen mehr hat und der Staat zahlen soll. Warum lässt du meine Frage, ob du ihn aus der Wohnung rausklagen würdest, wenn er keine Miete zahlt, unbeantwortet?
Das JC wird im Fall der Fälle wohl weniger Probleme machen, wenn einfach nur für die Nebenkosten eine Zahlungsvereinbarung abgeschlossen wird. Und zwar eine realistische.
-
Auskunft von unserem Jobcenter war, dass es ein Sparbuch sein müsse, weil bei einem Girokonto ja auch die Eltern auf das Geld zugreifen könnten (zB Überweisungen über das Konto tätigen), auch wenn es auf den Namen des Kindes liefe.
Das ist Nonsens.
-
- gilt der auch, wenn man schon länger im laufenden Bezug ist, oder nur nach der Karenzzeit, wenn man neu beantragt hat?
Der gilt auch für sogenannte "Bestandskunden".
- gilt der auch für Kinder, oder haben die eine niedrigere Summe, so wie beim ALG2?
Gilt für jede Person der BG.
- (darf ein Kind jetzt ein Girokonto auf seinen Namen haben, oder wie früher nur Sparbuch?)
Ein Kind durfte auch früher schon ein Girokonto haben.
-
Hallo, mein Vater war im hohen Alter
War im hohen Alter? Jetzt ist er wieder verjüngt? Verstorben (wohl nicht)? Oder???
Wie alt ist dein Vater? Du schreibst im Unterforum zum Bürgergeld. Bürgergeld gibt es nur bis zum Renteneintrittsalter der Altersrente!
war eine Zeit selbstständig. Er hat nie wirklich viel verdient und jetzt hat sich die Lage weiter verschlechtert, sodass er es gerne aufhören möchte.
Womit möchte er gerne aufhören? War er selbständig oder ist er noch selbständig? Was genau hat sich verschlechtert?
Ich hatte schon länger überlegt eine Mietvereinbarung zu schließen und es scheint jetzt in meinem Augen noch mehr Sinn zu machen.
Meine Frage ist nun: Müsste mein Vater umziehen, auch wenn ich eine Monatsmiete ansetze die der Wohnung eines Einzelhaushalts entspricht?Mietverträge unter Verwandten, die genau dann abgeschlossen werden, wenn der Staat plötzlich die Miete zahlen soll, während vorher jahrelang kostenfrei gewohnt wurde: das wird Probleme geben. Wahrscheinlich wird das Amt (ob nun Sozialamt oder Jobcenter) von einem Scheinmietvertrag ausgehen.
Die Frage, die sich stellt ist also nicht "muss er umziehen", sondern "Schmeißt du ihn raus, wenn er trotz des Mietvertrages keine Miete zahlt?".
-