Beiträge von Tamar

    Sache ist aber, dass ich meinen Minijob nun gekündigt habe.

    Warum?


    wird mir dieser Betrag für die nächsten 12 Monate angerechnet bzw abgezogen?

    Nein. Bzw: wenn der letzte Lohn jetzt erst zufließt, wird er natürlich angerechnet. Wenn keiner zufließt,, dann nicht. Allerdings wird man wohl eine Sanktion aufgrund der Kündigung prüfen.


    Sagen wir mal ich arbeite wieder irgendwo auf Minijob Basis, muss man nach Beantragung immer wieder zeigen wie viel man monatlich dazuverdient?

    Ja, natürlich.


    Oder wie weiss es sonst das Jobcenter wie viel ich verdiene? Man beantragt ja das Bürgergeld wie ich lese alle 12 Monate. Weist man nur ein mal nach wie viel man dazu verdient?


    Das kommt darauf an, ob du ein gleichbleibendes Gehalt hast oder monatlich unterschiedlich. Ist es monatlich unterschiedlich, wird Bürgergeld nur für 6 Monate und vorläufig mit einem geschätzten Einkommen bewilligt. Nach Ablauf der 6 Monate musst du dann den tatsächlichen Lohn nachweisen. Ist es monatlich gleich, wird mit dem Gehalt gerechnet und dann sollte es ja auch für die nächsten x Monate stimmen. Das wird auch kontrolliert, in welchem Abstand und Umfang, bestimmt das Jobcenter.


    Der Jobcenter möchte auf ein BAFÖG Nachweis. Diesen habe ich aber nie beantragt, wirkt sich dies auch auf meinen Antrag aus?

    Dann frag doch beim zuständigen Studierendenwerk nach einer Negaticbescheinigung nach.

    Das hat soweit eigentlich nichts mit Bürgergeld zu tun. Du stellst einfach schriftlich einen Antrag auf Erteilung eines WBS, dann muss die Behörde auch reagieren. Falls es eine Ablehnung gibt, steht dir dann der Rechtsweg frei.

    Was verstehst du nicht? Im SGB II kommt es nicht darauf an, ob du die Unterkunftskosten Miete, Nutzungsentschädigung, Kostenbeteiligung oder sonstwie bezeichnest.


    Im SGB II gilt:

    Zitat

    § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung

    (1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.


    Und wenn das Jobcenter sagt, dass deine Kosten der Unterkunft jetzt unangemessen sind, dann hilft dir kein Urteil zu Unterkunftskosten in München, wenn du in Buxtehude wohnst. Die Unterkunftskosten bestimmen sich nach örtlichen Richtlinien. Und daher kann dir mangels Kenntnis des Wohnortes auch niemand sagen, ob es aktuelle Urteile gibt, die besagen, dass die Richtlinie deiner Kommune ein schlüssiges Konzept darstellt oder nicht.


    Urteile, die besagen, dass es dem JC nicht erlaubt ist, eine Kostensenkungsaufforderung zu erlassen, weil es irgendwann früher mal von der Umsetzung einer vorherigen Kostensenkungsaufforderung abgesehen hat, gibt es nicht. Im Gegenteil, es gibt nur solche, die besagen, dass bei nicht konsequenter Umsetzung eben eine neue Kostensenkungsaufforderung gemacht werden muss. Das Spiel kann also jederzeit problemlos wieder begonnen werden.

    Wenn du nicht in der Lage bist, deinen Lebensalltag zu meistern, und dazu gehören nunmal auch Termine bei Behörden, dann solltest du dich an die örtliche Betreuungsbehörde wenden und dir einen Betreuer zur Seite stellen lassen. Vielleicht gibt es dort auch einen sozialpsychatrischen Dienst, der dir mit ersten Schritten und einer Bestätigung helfen kann.

    Deine gesundheitlichen Probleme gehen ja schon eine ganze Weile, ohne dass du den Versuch unternommen hast, daran etwas zu ändern. Hauptaufgabe des Jobcenters ist es aber nicht, dir eine lebenslange Rente zu zahlen, sondern, dich wieder unabhängig vom Bürgergeld zu machen, was nur mit der Aufnahme einer Arbeit zu erreichen ist. Und davon bist du nach eigenem Befinden meilenweit entfernt. So du derzeit erwerbsunfähig bist, ist Bürgergeld die falsche Sozialleistung und auch das muss das Jobcenter ermitteln. Dazu ist nunmal ein Mindestmaß an Mitwirkung erforderlich. Kontoauszüge müssen natürlich auch abgegeben werden, wenn das verlangt wird.

    Krankenversicherungstechnisch bist du nächsten Monat noch safe, da man einen Monat nachversichert ist. Danach muss man sich freiwillig versichern oder rutscht in die sogenannte Versicherung der Nichtversicherten. In beiden Fällen muss man dann den Beitrag zur Krankenkasse selbst zahlen, da ansonsten nur Notfallbehandlungen bezahlt werden.

    Deine Mutter hat keine Mieteinnahme. Die Aufteilung auf sie und dich ist lediglich ein sozialrechtliches Konstrukt namens "Kopfteilsprinzip".


    Hast du deinen Bescheid und den deiner Mutter zur Hand? Lade bitte von beiden Bescheiden den Berechnungsbogen hoch. Dann kann ich wahrscheinlich sagen, ob Widerspruch oder Leistungsklage erhoben werden muss.

    Ihr Krankenversicherungsschutz ist jedoch - unabhängig vom Leistungsbezug- weiterhin gewährleistet. ff."

    Was genau heißt das? Danke für die Antworten.

    Keine Ahnung. Für einen Monat gilt die Nachversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Danach müsste man sich freiwillig versichern und Beiträge selbst zahlen oder rutscht in die sogenannte Pflichtversicherung der Nichtversicherten. Auch da muss man Beiträge selbst zahlen. Kommt man mit 2 Monate in Verzug, bezahlt die Krankenkasse nur noch die Kosten für Notfälle.


    Wahrscheinlich ist daher die grundsätzliche Versicherungspflicht in Deutschland gemeint.

    Ob Widerspruch oder Leistungsklage richtig wäre, kann ich nicht sagen, weil du meine Frage, was der zitierte Text bedeutet, nicht beantwortet hast.


    Und auch jetzt schreibst du wieder teilweise unverständlich:


    Der Antrag von HG enthält Informationen darüber, dass die Einziehung der Miete für die Wohnung durch einen Verwandten zum Einkommen zählt und der Steuerabrechnung unterliegt

    Der Antrag von HG? Wer ist HG? Wieso enthält ein Antrag Informationen? Ich verstehe nicht, was du da schreibst.

    Im Antrag teilte mir das Amt mit, dass der Betrag, den meine Mutter eventuell von mir für die Wohnung erwartete, ihrem Einkommen entsprachen wurde,

    Kannst du das nochmal verständlich formulieren?


    In eurer Konstellation sollte jeder die Hälfte der Miete als Bedarf bekommen. Also auch du. Und eine Direktzahlung an den Vermieter ist auch nur in der Höhe möglich, also bei jedem separat. Bei deiner Mutter hätte nicht die volle Miete abgehen dürfen.

    Meine Fragen hierzu: wie hoch ist mein Selbstbehalt (Stichwort anrechenbare Aufwendungen)?

    Was für ein Selbstbehalt? Du bildest mit deinem Partner eine Bedarfsgemeinschaft. Da gibt es keine Selbstbehalte. Schulden werden tatsächlich nicht berücksichtigt. Es gibt einen Freibetrag für Erwerbstätigkeit, der bei dir mindestens 348 Euro sein sollte, aber das war es dann auch.


    Wer haftet für die ausständigen KK-Beiträge?

    Der Schuldner. Allerdings sollte er die Beiträge prüfen lassen, die sind für die paar Monate bei Null Einkommen viel zu hoch.


    Über Fairness rede ich dann lieber nicht - das sind ja keine Luxusschulden, weil ich einen ausschweifenden Lebensstil habe, sondern das waren allesamt notwendige Ausgaben, die einfach zum Zeitpunkt des Anfalls die Finanzen gesprengt hatten.

    Bürgergeld ist nunmal für den aktuellen Lebensunterhalt gedacht. Zur Schuldentilgung gibt es keine Steuermittel. Du musst zusehen, ob du die Tilgungen irgendwie mindern kannst. Ggf. - das hört sich jetzt nicht schön an, ist aber so - solltet ihr über Heirat nachdenken. Er wäre dann familienversichert und du könntest in Steuerklasse 3 wechseln, so dass du monatlich mehr Nettolohn hättest.

    Wie oft kann ein JC dieses Verfahren überhaupt anwenden, wenn doch bereits der erste Versuch an der Realität scheiterte?

    Immer wieder. Gescheitert ist ja nichts, man hat nur den Rechtsweg vermieden.


    Gibt es eine nachvollziehbare gesetzliche Grundlage für das JC, wo man offensichtlich annimmt, dass sich mit dem Namen der Leistung auch der Rest grundlegend verändert, zumal doch bereits im Ergebnis alles ausreichend geklärt ist?

    Du hast den falschen Ansatz. Geklärt ist die kommunale Richtlinie für die Kosten der Unterkunft und Heizung erst dann, wenn - im höchstmöglichen Fall - das Bundessozialgericht entschieden hat, dass diese Richtlinie kein sogenanntes "schlüssiges Konzept" ist.


    Hat jemand eventuell eine Information wie z. B. Gerichtsurteile, die das eindeutig klären oder aber in einem Gesetzestext eine Passage dazu entdeckt, die eine solche Zahlung (ausgelöst durch diese benannte Baumaßnahme) ganz klar nicht der Miete zuzuordnen ist?

    Das ist Unfug. Natürlich gehört eine Mieterhöhung wegen Modernisierung zur Miete. Im Übrigen vermischst du Mietrecht und SGB II. Im SGB II kommt es auf die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft an. Ob man diese Kosten nun als Miete, Nutzungsentschädigung, Kostenbeteiligung oder sonstwas bezeichnet, ist völlig egal.

    Wann ist denn der Termin und von wann bis wann bist du ortsabwesend? Anscheinend ist die Dauer der Ortsabwesenheit doch länger als du verzichten willst, ansonsten könnte es dir ja egal sein, denn ob nun Verzicht oder Aufhebung der Leistungen wegen Ortsabwesenheit: das läuft ja beides darauf hinaus, keine Leistungen zu erhalten.


    Oder geht es dir um eine mögliche Sanktion?

    Dann frage nach, was mit den Heizkosten im April ist und gehe bei einer unbefriedigenden Antwort in Widerspruch. Manche Jobcenter erstellen für einmalig anfallende Heizkosten extra Bescheide, kann also sein, dass, da noch was kommt und Widerspruch nicht notwendig ist. Und fürddeine Frau stelle umgehend rückwirkend den Antrag beim Sozialamt mit dem Hinweis auf § 28 SGB X und die Ablehnung des Jobcenters für sie.

    Selbst mit dem Bedarf deiner Frau würden es nur 1650 Euro Bedarf sein, gegen die dein Einkommen von 2350 Euro steht. Den KV Beitrag musst du selbst zahlen.


    Ob die Ablehnung von Leistungen für deine Frau richtig ist, kann man anhand deiner Beschreibung und dem Bruchteil des Berechnungsbogens nicht sagen. Gilt sie als erwerbsgemindert? Oder ist sie schon über der Altersgrenze? Aufenthaltstitel? Steht dazu was im Bescheid? Auch zum Heizöl?


    Warum bekommst du eigentlich kein normales Arbeitslosengeld? Sperrzeit? Kein Anspruch? Wenn du keinen Anspruch hast, weil du z. B. noch keine 12 Monate beitragspflichtige Arbeit zusammen hast: wovon hast du vor Jobaufnahme gelebt? Wovon hat deine Frau davor gelebt?

    Deine Umstände sind im Forum nachlesbar, es ist ja nicht dein erstes Auftreten hier. Du wurdest wiederholt auf deine Mitwirkungspflichten hingewiesen und trotzdem kommt immer noch ein "das Jobcenter ist Schuld". Was erwartest du also bei so einer falschen und frechen Aussage?

    Was schreibe ich nun im Antwortbogen?
    Beziehe ich Stellung oder nicht?

    Deine eigene Entscheidung.


    Wenn die Leistungen falsch berechnet worden sind, ist das nicht meine Schuld

    Wessen sonst, wenn du das Guthaben nicht mitgeteilt hast? Glaskugeln benutzt das Jobcenter noch nicht und die sind auch technisch nicht ausgereift.


    Bei dem Unrechtsbewusstsein hoffe ich wirklich, dass da noch ein schönes Bußgeld hinterher kommt.


    Manches kann einen nur noch sprachlos machen.

    Aber die Gutschrift ergibt sich aus der Dezember-Soforthilfe für Heizkosten, wieso wird das angerechnet?

    Wer hat denn die Heizkosten gezahlt? Doch auch das Jobcenter!


    Außerdem habe ich dem Jobcenter die Betriebskostenabrechnung von 2022 umgehend zugeschickt als es Sie es für meinen Weiterbewilligungsantrag für 2024 gefordert haben.


    Die Gutschrift hast du umgehend und selbst zu melden. Das ist deine Mitwirkungspflicht!

    Die Betriebskostengutschrift wird trotzdem bedarfsmindernd angerechnet für Kosten der Unterkunft?

    Natürlich, was dachtest du denn? Das Jobcenter hat ja deine Miete gezahlt, wieso sollte das Guthaben für dich sein? Wahrscheinlich droht sogar noch ein Bußgeld.


    Die Nachzahlung von 2023 ergibt sich aus der Jahresendabrechnung meines Stromanbieters.

    Strom musst du selbst aus dem Regelsatz zahlen, die Ablehnung ist daher korrekt.

    Ich verstehe nicht wieso die Betriebskostengutschrift für 2022 angerechnet werden aber die Betriebskostennachzahlung für 2023 abgelehnt wird, oder habe ich die Briefe falsch verstanden?


    Das Guthaben ist Einkommen, deshalb wurdest du überzahlt, das heißt, du musst Bürgergeld zurück zahlen. Dazu hört man dich an.


    Zur Ablehnung der Nachzahlung kann ich nichts sagen, da dein Beitrag nicht verständlich ist. Was soll das hier heißen:


    Zitat

    vom 30.01.2024 handelt es sich nicht um die Bei der von Ihnen eingereichten Jahresendabrechnung Betriebskostenabrechnung für Ihre Wohnung. Diese hatten Sie mit Schreiben vom 29.11.2023 von Ihrem Vermieter erhalten.