Sache ist aber, dass ich meinen Minijob nun gekündigt habe.
Warum?
wird mir dieser Betrag für die nächsten 12 Monate angerechnet bzw abgezogen?
Nein. Bzw: wenn der letzte Lohn jetzt erst zufließt, wird er natürlich angerechnet. Wenn keiner zufließt,, dann nicht. Allerdings wird man wohl eine Sanktion aufgrund der Kündigung prüfen.
Sagen wir mal ich arbeite wieder irgendwo auf Minijob Basis, muss man nach Beantragung immer wieder zeigen wie viel man monatlich dazuverdient?
Ja, natürlich.
Oder wie weiss es sonst das Jobcenter wie viel ich verdiene? Man beantragt ja das Bürgergeld wie ich lese alle 12 Monate. Weist man nur ein mal nach wie viel man dazu verdient?
Das kommt darauf an, ob du ein gleichbleibendes Gehalt hast oder monatlich unterschiedlich. Ist es monatlich unterschiedlich, wird Bürgergeld nur für 6 Monate und vorläufig mit einem geschätzten Einkommen bewilligt. Nach Ablauf der 6 Monate musst du dann den tatsächlichen Lohn nachweisen. Ist es monatlich gleich, wird mit dem Gehalt gerechnet und dann sollte es ja auch für die nächsten x Monate stimmen. Das wird auch kontrolliert, in welchem Abstand und Umfang, bestimmt das Jobcenter.
Der Jobcenter möchte auf ein BAFÖG Nachweis. Diesen habe ich aber nie beantragt, wirkt sich dies auch auf meinen Antrag aus?
Dann frag doch beim zuständigen Studierendenwerk nach einer Negaticbescheinigung nach.