Meine Frage ist nun, lohnt es sich mehr BG2 zu bekommen oder macht BAB mehr Sinn?
Was ist BG2?
Meine Frage ist nun, lohnt es sich mehr BG2 zu bekommen oder macht BAB mehr Sinn?
Was ist BG2?
Das ist nicht notwendig, wenn das an dir vorbei direkt zwischen den Eltern und dem Gläubiger läuft.
Du machst keine Weiterbildung. Du machst eine normale Ausbildung und hast überdies noch das Glück, dass man dich als Härtefall sieht, denn normalerweise hat man bei einer bafögfähigen Ausbildung keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, wenn Bafög abgelehnt wird.
Da es also keine Weiterbildung ist (die würdest du mit Bildungsgutschein machen) wird es auch keine Prämie geben.
Jetzt ist meine Frage: Dürfen die das? Das Geld würde über keines meiner Konten laufen, geplant ist, dass sie es direkt an die Bundeskasse überweisen
Das ist problemlos möglich, da dir selbst nichts zufließt.
Was soll man darauf antworten? Du scheinst davon auszugehen, dass nur du allein Bürgergeld beziehst. Du bildest aber mit deiner Frau eine Bedarfsgemeinschaft. Ihre Selbstständigkeit spielt daher so oder so eine Rolle.
Deine Schuldverbindlichkeiten sind unabhängig vom Jobcenter, d. h. weder Vermieter noch Stromversorger müssen sich mit einem "habe Antrag gestellt" zufrieden geben. Wenn du nicht zahlst, kann gekündigt bzw. gesperrt werden. Du kannst dann höchstens das Jobcenter in Regress (Amtshaftung) nehmen.
Was kannst du tun? Persönlich mit Sperrankündigung/Mahnung vorsprechen und auf deine Notlage aufmerksam machen. Ansonsten hilft wohl nur der Gang zum Gericht, um eine einstweilige Anordnung zu erreichen.
Nun ist er gdb fertig mit einem GdB von 50. Laut RV ist er bei 60-100 und einer Arbeitsfähigkeit unter 3 Std.
Erkläre mal bitte. Den Grad der Behinderung stellt das Versorgungsamt fest und nicht die Rentenversicherung. Wie also soll die Rentenversicherung einen GdB von 60 bis 100 (sowas gibt es nicht) und Arbeitsfähigkeit unter 3h/Tag festgestellt haben?
Ich verstehe nicht, wie deine halbseitig gelähmte Mutter einen eigenen Haushalt führen soll. Bist du nicht umgezogen, um sie zu pflegen und sie zu unterstützen? Warum lässt sie dich im Gegenzug nicht wenigstens kostenfrei wohnen? Ebenso dein Bruder: er, der aufgrund der bereits vorhandenen Nähe eigentlich die naheliegendste Person für die Pflege gewesen wäre, kann wegen dir weiter arbeiten und sein unbeschwertes Leben leben? Wäre nicht auch hier moralisch angebracht, zumindest weiter einfach die Miete mit der Mutter zu teilen und dich außen vor zu lassen?
Wahrscheinlich würde dem Jobcenter das vollkommen reichen als Unterstützung nach § 9 Absatz 5 SGB II.
Wenn das Einkommen der anderen Person tatsächlich angerechnet wird, geht das Jobcenter offenbar nicht von einer Wohngemeinschaft, sondern von einer Bedarfsgemeinschaft aus.
Besteht überhaupt eine Chance diese Wohnung aufgrund der teureren Miete in Brandenburg zubekommen? Da es ja mit dem 15.6 Mietbeginn der neuen Wohnung ziemlich kurzfristig ist.
Das kann man nicht beurteilen. Du schreibst ja noch nicht mal, wieso du überhaupt umziehen willst.
Bei welchem Jobcenter wäre es nun sinnvoll, sich zuerst an- bzw. abzumelden?
An-und abmelden? Du bist ja witzig. Du solltest nicht schon über An- und Abmeldung nachdenken, wenn du noch nicht mal weißt, ob das neue Jobcenter überhaupt der Höhe der Mietkosten zustimmt. Die Angemessenheitsgrenzen sind wahrscheinlich außerhalb Berlins sogar niedriger und nicht höher.
- Wie läuft das dann mit der Miete, bzw. würde das Amt in Berlin die 3 Monate/Kündigungspflicht diese überhaupt weiter bezahlen?
Bestimmt nicht. Ich sehe weder wichtigen Grund zum Umzug noch, dass du nicht auch unter Einhaltung der Kündigungsfrist ohne Doppelmiete umziehen könntest.
aufgrund meiner Erkrankung wäre es für mich ein Segen aus der großen Stadt aufs Land zuziehen.
Das ist kein wichtiger Grund, sorry. Das ist eine persönliche Meinung.
Warum sollte es das nicht sagen können? Sagen kann man viel, wenn der Tag lang ist.
Niemand hier kann beurteilen, wie das Jobcenter eure Wohnsituation werten wird. Das ist eine vollkommen müßige Diskussion.
Und ja, echte WGs sind natürlich dadurch geprägt, dass jeder einen richtigen Rückzugsort hat. Man hat ja privat nichts miteinander zu tun.
damit zwingend notwendige Investionen ihV 30.000 tätigen. -> das JC kann sich nicht beschweren weil Umschichtung.
Wobei das Jobcenter nicht unbedingt deiner Meinung sein muss, dass alles zwingend notwendig ist. Die Jobcenter sind nicht das Finanzamt.
§ 3 Absatz 3 der Bürgergeldverordnung stellt da einige Hürden an das Ausgabeverhalten:
(3) Tatsächliche Ausgaben sollen nicht abgesetzt werden, soweit diese ganz oder teilweise vermeidbar sind oder offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Bezuges der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechen. Nachgewiesene Einnahmen können bei der Berechnung angemessen erhöht werden, wenn anzunehmen ist, dass die nachgewiesene Höhe der Einnahmen offensichtlich nicht den tatsächlichen Einnahmen entspricht. Ausgaben können bei der Berechnung nicht abgesetzt werden, soweit das Verhältnis der Ausgaben zu den jeweiligen Erträgen in einem auffälligen Missverhältnis steht.
Warum sollten diese Ausgaben dann nicht etwaige Gewerbeumsätze ausgleichen können
Du verstehst mich nicht. Ich rede nicht von Rechnungen über 30.000 Euro als Betriebsausgaben, sondern von einer Umschichtung von Einkommen (des Gewinns) aus der Selbständigkeit zum Ausgleich des Vermögens"verlustes". Der Gewinn ist ja sowieso nur das, was nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen verbleibt.
Wenn du also z. B. 30.000 Euro deines Vermögens nimmst und sie in betriebliche Ausgaben für 30.000 Euro steckst, dann einen Umsatz von 80.000 Euro machst, kannst du natürlich die 30.000 Euro Ausgaben absetzen. Dann hast du einen Gewinn von 40.000 Euro. Und da kannst du dann nicht zum JC sagen "Ey sorry, aber 30.000 Euro davon will ich nehmen und meine Aktien wieder aufstocken, das könnt ihr nicht anrechnen."
Wenn das so ist, dann dürfte das Jobcenter ja absolut kein Problem damit haben, wenn ich Aktien für 30k verkaufe und mit diesem Geld mir dann zB zwingend benötigte Ausrüstung kaufe?
Was du mit deinem geschützten Vermögen machst, ist tatsächlich deine Sache. Umgewandeltes Vermögen bleibt Vermögen. Was eben nicht geht, ist dann später zu sagen: "Hätte ich die 30.000 Euro nicht in einen neuen 3er BMW gesteckt, dann hätte ich keinen Gewinn mit meinem Gewerbe erzielen können, deshalb dürft ihr den Gewinn bis 30.000 Euro nicht als Einkommen anrechnen".
Bei einer Gasetagenheizung mit Warmwasserbereitung sind die Stromkosten zum Betrieb der Heizanlage mit dem Mehrbedarf für Warmwasser abgedeckt. Das hat das BSG im Mai 2022 - Hartz-IV-Beziehern kann Mehrbedarf für Gasthermenbetrieb zustehen entschieden.
Lohnabrechnungen - woher, ohne Arbeit?!
Dann teilst du das mit.
den vorläufigen Bescheid, den ich mitgeschickt hatte, ist der einzige mir vorliegende Bescheid.
Dann teilst du das auch mit.
Was wollen sie denn da von mir?
Wissen, was du selbst schon unternommen hast, um die Sache zu klären (Auflistung Telefonate, Schriftverkehr etc.).
ich gehe davon aus, dass Amtsgericht und Stadt (ein Jobcenter haben wir in dem Sinne nicht) "zusammenarbeiten",
Unfug.
Was kann ich jetzt noch machen?
Die gewünschten Angaben und Nachweise erbringen.
Kennt vielleicht wer einen in dem Bereich fähigen Anwalt, weil hier im Ort gibt es eh keinen.
Das wäre Wettbewerbsverzerrung. Du kannst dich z. B. die Anwaltssuche der Bundesrechtsanwaltskammer verwenden. Oder einfach die gelben Seiten.
Es wird kontrolliert, was du zulässt. Zimmer, Bad, Kühlschrank, Schränke usw. sind am wahrscheinlichsten. Auch die Fragen sind sicherlich dem Einzelfall angepasst. Wie man wohnt, kocht, wäscht, putzt, Freizeit usw.
40.000 Euro Vermögensfreibetrag? Ich bekomme ja schon seit einem Jahr ALG-II, bin somit bereits im zweiten Jahr. Ich dachte, da liegt der Freibetrag nur noch bei 15.000?
Nein, die Neuregelung ab 01.01.2023 gilt auch für Altfälle.
Aber wenn ich nun 30.000 Euro verkaufen würde (durch direkten Steuerabzug bleiben dann nur noch 24.000 oder so übrig) und das Geld komplett für Investitionen nutze, die für die Wiederaufnahme meiner Selbstständigkeit zwingend erforderlich sind, dann bleibt ja trotzdem keinerlei Einkommen übrig,
Es gibt keinen Verlustausgleich zwischen Einkommen und Vermögen. Wenn du Vermögen verwendest, ob nun für einen Fernseher privat oder für einen Computer gewerblich, dann ist das deine Vermögensdisposition. Das dann verwertete Vermögen kann nicht durch erzieltes Einkommen wieder ausgeglichen werden. Vermögen und Einkommen sind nunmal im SGB II grundverschiedene Dinge.
Du hast einen Denkfehler: Ob du nun ein Gutschein von der Oma hattest, vom Arbeitgeber oder eben vom Jobcenter, ist vollkommen egal. Du warst der Kunde und hast den Gewährleistungsanspruch inne.
Was passiert denn, wenn sie dann mal drüber sein SOLLTEN (zB für 5 oder 10 Tage), ich aber nix auszahle? Diie Grenze wäre ja in 5000 Euro erreicht.
Momentan hast du anhand deiner Sachverhaltsschilderung 100000 Euro für Altersvorsorge + 40000 Euro für das normale Vermögen frei. Es besteht also keine Notwendigkeit, sich den Kopf zu zermartern.
aber es ist ja jetzt garnicht mehr zur Altersvorsorge gedacht, sie haben ja was ausgezahlt!" - und dann vordern dass ich ALLES bis auf den Vermögensfreibetrag von 15k verkaufe?
Nein, das wird nicht passieren, da du trotzdem frei bist, dein Vermögen zu dispositionieren.
Dürfen „die“ das überhaupt??
Das kommt darauf an. Du musst ja deine Hilfebedürftigkeit beweisen. Ob die auferlegten Mitwirkungspflichten angemessen sind oder nicht, lässt sich aus der Ferne schlicht nicht beurteilen.
Und wäre es vielleicht der richtige Zeitpunkt um einen Anwalt einzuschalten?
Wenn das Amtsgericht es auch so sieht und dir einen Beratungshilfeschein gibt: ja. Ansonsten trägst du zusätzlich zur Gefahr, dass der Anwalt auch nichts weiter machen kann, die Kosten des Anwaltes.
Den Händler auf Gewährleistung oder Ersatz verklagen.
Das wird wie ganz normales Arbeitsentgelt angerechnet.
was bedeutet das nun für mich?
Momentan nichts, da zur Altersvorsorge noch der normale Vermögensfreibetrag kommt.
sind die 8.000 Euro fix,
Für Altersvorsorge bei Selbstständigkeit? Nichts ist fix, was nicht genau im Gesetz steht. Das ist nur eine Weisung. Gerichte sind daran nicht gebunden, sie können sowohl Beträge darüber als auch darunter als angemessen bewerten.
lässt sich das dann verrechnen?
Nein.
kontaminiere ich mir damit meine „Aktien nur als Altersvorsorge“?
Was meinst du mit "konterminieren"? Du verunreinigst doch nichts, du verbrauchst es (Vermögen).