Beiträge von Tamar

    Ja. Nein. Vielleicht. Ein "Ich bin der Meinung, dass es nur für die Statistik ist." reicht als Ausrede aber wohl wenig bis gar nicht. Insbesondere, da du ja noch nichtmal einen ganzen Monat zugewiesen bist und Statistiken nicht täglich gefahren werden.


    Ansonsten muss man darauf abstellen, wie lange du schon arbeitslos bist, was du gelernt hast, wieviel Berufserfahrung du hast, Alter, Geschlecht, Eigenbemühungen etc.


    Ganz ehrlich: die knapp 14 Tage Maßnahme machen dich garantiert nicht dümmer und dafür eine Sanktion riskieren?!

    bei der ich - wie so oft in der Großstadt - mich leider nicht anmelden kann


    Wieso nicht und warum soll solch eine Ordnungswidrigkeit normal sein in einer Großstadt?


    Hat jemand Erfahrung mit dieser Situation: Bürgergeldantrag ohne gültige Meldeadresse aber mit monatlichen Mietzahlungen?


    Das wird Probleme geben. Wie willst du beweisen, wo dein tatsächlicher Aufenthalt ist?


    Bitte spart mir Belehrungen über die Meldepflicht, die Situation ist schon nervig genug


    Das kann man nicht ausblenden. Genauso wenig wie die Tatsache, dass man auch unmittelbar nach einem Studium einfach arbeiten könnte...

    Warum macht der Vermieter überhaupt solche Verrenkungen und vermietet nicht einfach die 70qm für den Preis, der für eine Person angemessen ist, an dich?


    Wobei das alles nichts daran ändert, dass du, wenn du dir nicht vorher die Zusicherung des neuen Jobcenters einholst, Gefahr läufst, dass nur die alten Mietkosten berücksichtigt werden. Denn einen richtig wichtigen Grund für einen Umzug sehe ich weder in der aktuellen Wohnungsgröße noch darin, dass Familienmitglieder woanders wohnen. Das war ja mindestens 11 Jahre so und ging auch.

    Jetzt sieht 11 Jahren in einem 1 Zimmer Apartment ohne Waschmaschine usw einfach alles zu eng


    Wieviel Quadratmeter hat die jetzige Wohnung?


    und ja die Miete hier ist billiger


    Dann hole dir schriftlich eine Zusicherung zur Übernahme der neuen Mietkosten, ansonsten kann es problematisch für dich werden, denn mündliche Zusicherungen sieht das Gesetz nicht vor, das hier:


    Also eben dort angerufen.

    Sie meinten Hauptsache bruttokaltmiete passt. Größe der Wohnung wäre ziemlich egal.geheitzt würde mit fernwärme .


    ist Schall und Rauch.

    Ohne nochmal in Rechtsprechung und Literatur nachgelesen zu haben, rein nach Gesetz müsste dir die Prämie zustehen. § 87a SGB III lautet nämlich:


    Zitat

    (1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten folgende Prämien, wenn sie an einer nach § 81 geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist:


    Das bedeutet, dass die reguläre Ausbildung mindestens 2 Jahre dauern muss. Ob du selbst dazu 2 Jahre gebraucht hast oder weniger, ist unmaßgeblich. Es kommt nur darauf an, dass für die Kinderpflegerausbildung mindestens 2 Jahre vorgeschrieben sind.

    Kann ich einen Zuschuss für die Renovierung der neuen Wohnung beantragen? Falls ja, unter welchen Bedingungen wird dieser gewährt?


    Wenn es in der Gegend üblich ist, dass Wohnungen unrenoviert vermietet werden und der Zustand der Wohnung dementsprechend ist.


    Die neue Wohnung hat bereits eine Küche, die ich übernehmen muss. Kann ich hierfür ebenfalls einen Zuschuss beantragen?


    Wieso ist das ein Muss?


    Gibt es noch andere Unterstützungen oder Hilfsmittel im Zusammenhang mit einem Wohnungswechsel, die ich eventuell nicht bedacht habe?


    Letztlich musst du doch wissen, was neben den genannten Dingen noch fehlt?

    Kontoauszüge dürfen gespeichert werden und es gibt auch kein Anrecht darauf, dass sie umgehend vom SB im Termin gesichtet werden. Im Übrigen haben alle Personen in der Behörde eine Verschwiegenheitspflicht und du auch keinen Anspruch, dass nur ein SB deine Akte bearbeitet. Wie die Behörde da die Arbeit einteilt, ist deren Sache. Wenn also für die Annahme von Unterlagen jemand anderes zuständig ist, dann ist das so.

    Demnächst kommt die Strom Rechnung und wir beide sind hauptmieter also wird die wohl auch 50/50 gehen?!

    Strom ist eure Angelegenheit. Das finanziert das Jobcenter nicht, es sei denn, ihr heizt mit Strom.


    Was und wie könnte ich dagegen vorgehen, da wir beide als hauptmieter im Vertrag stehen.

    Du kannst ihn verklagen. Gegenüber dem Vermieter seid ihr jedoch Gesamtschuldner.


    Warum zieht man eigentlich als erwachsener Mensch aus einer eigenen Wohnung in eine WG, wo man dann immer Rücksicht auf eine andere Person nehmen muss und auch von diesem abhängig ist (wie eben, dass der Mietanteil gezahlt wird)?

    Branche Zeitarbeit.


    Welcher Tarifvertrag?


    Die Argumentation war das erste die Stundenzettel ausgewertet werden müssen was schon mal dauern kann da manche diese verspätet bringen und erst wenn dann alles komplett ist geht das in ein externes Lohnbüro das dann auch erst einmal die Abrechnungen fertig machen muss...


    Blödsinn. Tarif ist Tarif, Gesetz ist Gesetz. Im Übrigen sehe ich keinen Unterschied, ob der erste Stundennachweis ausgewertet wird oder der 120igste.


    Wenn du so Angst hast, dass im Juli kein Lohn kommt, gibt es 2 Möglichkeiten: du gehst gegen die Aufhebung in Widerspruch und bittest um Ruhendstellung desselben bis klar ist, wann der erste Lohn nun zufließt. Oder du stellst im Juli einen neuen Antrag, dann wird man eh prüfen, wann der erste Lohn kommt/kam.

    Da Bankarbeitstage nur Mo-Fr. Sind sagt hier sogar ein Tarifvertrag der ja zugunsten des AN ist das eine Zahlung ggf. Am 22 des Folgemonats OK ist.


    Aber eben nicht am Ende des Folgemonats! Nur, weil man vertraglich etwas vereinbart, heißt das nicht, dass, das uneingeschränkt gilt, wenn, wie hier, eine Partei unangemessen benachteiligt wird und den Lohn für die lange erbrachte Leistung so spät erhält.


    Kannst du mir das Bitte genauer erklären, bzw. Verstehe ich nicht was ein Anspruchsübergang gegenüber dem AG bedeuten soll.


    Das bedeutet, dass das JC dem Arbeitgeber sagt: "Du hast nicht rechtzeitig gezahlt, deshalb mussten wir Bürgergeld zahlen, zahle uns das aus dem Lohn des Bürgergeldempfängers zurück!"

    Wenn Neuantrag nur bedeuten soll, dass du nochmal alle Unterlagen dort abgeben sollst, dann ist das durchaus legitim. Das alte JC hat ja abgelehnt und behält deswegen auch deine Unterlagen, für den Fall, dass du gegen die Ablehnung Rechtsmittel erhebst. Wenn damit aber gemeint ist, dass man den Antrag nicht rückwirken lässt auf das Datum der Antragstellung am falschen JC, dann wäre das natürlich rechtswidrig. Dann steht dir aber nach der falschen Entscheidung des neuen JC der Rechtsweg mit Widerspruch und Klage offen.

    Die Wohnung ist vermietet. Mit der Miete bezahle ich die Hypothek und einen Kredit, den ich bei der Bank habe.


    Das wird das JC nicht interessieren. Die Mieteinnahmen sind Einkommen, zumindest die Grundmiete.


    Was das Jobcenter betrifft, möchte ich wissen, ob es uns weiterhin finanziell unterstützt oder nicht. Mein Mann bezieht jetzt Arbeitslosengeld, da die Firma, in der er gearbeitet hat, geschlossen wurde.


    Kommt darauf an, wie hoch das Einkommen aus der Miete zzgl. Arbeitslosengeld und Kindergeld ist. Da der hohe Freibetrag für Erwerbstätigkeit wegfällt, hat man mit "nur" Arbeitslosengeld in manchen Fällen sogar weniger oder gar keinen Anspruch auf Bürgergeld mehr.


    Aber als ich erneut einen neuen Antrag einreichte, einschließlich meiner selbst, wollte ich wissen, ob sie ihn wegen einer Wohnung in Spanien ablehnen würden?


    Wenn die Wohnung dort wegen Finanzierung noch gar nicht euer Eigentum ist, wahrscheinlich nicht. Aber das Jobcenter wird das im Rahmen der Vermögensprüfung natürlich prüfen.