Wenn die zu mir sagt, in meinem Fall ist keine Antragstellung sinnvoll, weil mir kein Arbeitslosengeld zusteht, dann muss ich das glauben.
Das darfst du auch glauben. Allerdings braucht man eben sowas gelegentlich schriftlich, wie du gerade jetzt erkennen kannst.
Warum also zunächst ein sinnlosen Antrag stellen, nur um ein Stück Papier zu erhalten?
Weil der Bäcker (Jobcenter) zwar so ähnliche Sachen macht wie ein Konditor (Agentur für Arbeit), aber eben nur so ähnlich. Und weil es nur so ähnlich ist, kann der einzelne JC-Mitarbeiter eben nicht wissen, ob es nicht doch ein Schlupfloch bzgl. Alg für dich gibt. Immerhin gibt es ja auch einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab Vollendung des 1. LJ des Kindes und es könnte durchaus sein, dass das jetzt zutrifft.
Den Antrag auf Alg kann man mWn inzwischen auch online stellen.