Der Kinderbetreuungszuschlag ist anrechnungsfrei, § 11a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 SGB II.
Wohngeld wird nach Zufluss angerechnet, soweit es nicht von Anfang an mit einer Rückzahlungspflicht belegt ist.
Der Kinderbetreuungszuschlag ist anrechnungsfrei, § 11a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 SGB II.
Wohngeld wird nach Zufluss angerechnet, soweit es nicht von Anfang an mit einer Rückzahlungspflicht belegt ist.
Die Teilnahme an einer Maßnahme vom Jobcenter muss nicht im WBA eingetragen werden.
In dieser "Anweisung" (das ist aus den Fachlichen Weisungen für § 12) steht wo, dass dein vermögendes Kind aus der BG zu nehmen ist?!
Frage ihn das.
Auch für sogenannte "Bestandskunden" gelten die 40000 Euro ein Jahr lang.
Nein, das ist wahrscheinlich nicht richtig. Das war mal so. Mittlerweile lautet § 12 Abs. 2 Satz 2 SGB II jedoch
Übersteigt das Vermögen einer Person in der Bedarfsgemeinschaft den Betrag nach Satz 1, sind nicht ausgeschöpfte Freibeträge der anderen Personen in der Bedarfsgemeinschaft auf diese Person zu übertragen.
Wenn du also deine 40.000 Euro nicht ausgeschöpft hast, was unwahrscheinlich ist, da nur dein Kind geerbt hat, dann ist der offene Freibetrag von dir auf das Kind zu übertragen.
Darlehen dürfen nur mit maximal 5% des Regelsatzes einbehalten werden.
Deine Frage war aber nicht nach Altersvorsorgevermögen, sondern nach dem ganz normalen Vermögensfreibetrag. Und da ist für Selbständige nichts anders. Wobei es auch die Regelung für Selbständige, die von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit waren (§ 12 Abs. 1 Nr. 4 SGB II), bereits vor Einführung des Bürgergeldes gab (§ 12 Abs. 3 Nr. 3 SGB II a. F.). Im Übrigen gilt das eben auch nicht für alle Selbständige.
Nun meine Frage, da ich aus gesundheitlichen Gründen umziehe (Attest vom Facharzt liegt vor), bezahlt mir das Jobcenter aufgrund dessen trotzdem Mietkaution?
Nein. Unangemessen = keine Zusicherung. Keine Zusicherung = keine Hilfe, weder für Umzugskosten noch Kaution etc. Und wenn es nicht gerade ein Attest ist, dass einen erhöhten Wohnraumbedarf bestätigt (z. B. weil Rollstuhlfahrer), dann nutzt auch das Attest nichts, denn es geht nicht um die Frage, ob der Umzug erforderlich, sondern schlicht darum, dass die Wohnung zu teuer ist. Du musst dir trotzdem eine angemessene Wohnung suchen.
Wie lange rückwirkend muss mir das BUT für den Sportverein bezahlt werden (was, ich wiederhole mich zur Sicherheit, auch tatsächlich von mir bezahlt wurde und mein Sohn auch Mitglied war und ist)
M. E. n. der gesamte Zeitraum, solange keine Verwirkung eingetreten ist. Die Ausschlussfrist des § 44 SGB X greift nur, wenn es z. B. schon einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid für BuT gegeben hätte, der zur Überprüfung gestellt werden müsste.
Allerdings habe ich bei JEDEM Bescheid Widerspruch eingelegt und, was das Wassergeld angeht, so wurde mir immer versichert, würden die Unterlagen eingereicht, dann erfolgt die Rückzahlung.
Und zu Widersprüchen sollte man ja irgendwelche Bescheide bekommen. Widerspruchs- oder Abhilfebescheide. Was da gelaufen ist, kann ich natürlich aus der Ferne nicht beurteilen.
Und warum ist das Problem dann jetzt so akut, wenn die Anfrage des Jobcenters schon Monate her ist?
Es kann natürlich Nachfragen geben, ggf. wird vielleicht kontrolliert, ob nicht doch zusammen gelebt wird und eine Wohnung nur eine Scheinwohnung ist. Wenn aber wirklich getrennt gelebt wird, hat das keine Auswirkungen, weil die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zur Bedarfsgemeinschaft bei Trennung nur für verheiratete Paare gilt, nicht aber für unverheiratete.
Worauf beziehst du/Sie diese Annahme.
Auf das Gesetz:
(1) Leistungen nach diesem Buch werden auf Antrag erbracht. Leistungen nach § 24 Absatz 1 und 3 und Leistungen für die Bedarfe nach § 28 Absatz 5 sind gesondert zu beantragen.
Diese Vorschrift bedeutet, dass BuT Leistungen (§ 28 SGB II - Bedarfe für Bildung und Teilhabe) als mit dem Hauptantrag gestellt anzusehen sind. Nur für Nachhilfeunterricht (§ 28 Absatz 5 SGB II) muss ein gesonderter Antrag erfolgen.
Das betrifft übrigens auch das reguläre Hartz 4. Da wird sich geweigert das Wasser länger als 2 oder 4 Jahre rückwirkend zu zahlen
Das ist was anderes, weil es für die Leistungen bereits eine Bewilligung gibt, die irgendwann rechtskräftig wird. Wenn die Berechnung nicht stimmt, kann man nur mit Überprüfungsantrag vorgehen und der ist im SGB II nunmal auf ein Jahr rückwirkend begrenzt.
Aber hier gab es nie Bescheide, die bestandskräftig geworden sind.
Es kann Kostenersatz von dir verlangen, da du vorsätzlich dein Einkommen (Mieteinnahmen) verminderst.
Vielleicht solltest du dir einfach einen Termin holen anstatt per Mail zu kommunizieren, wenn du da nun keine Antwort bekommst und dein Shop wieder funktionieren soll.
Was kann ich unternehmen, bzw. wie sollte ich mich weiter verhalten?
In welcher Hinsicht? Jobcenter? Homepage? Shop? Umsätze? Schadensersatz? IT Dienstleister?
Du solltest dich verhalten wie ein Unternehmer, der mit eigenem Geld und eigenem Antrieb seine Firma aufbaut.
Du kannst ein Darlehen nach § 24 Abs. 4 SGB II beantragen. Ansonsten ist die Berücksichtigung des Arbeitslosengeldes korrekt. Auch das, was z. B. am 30. oder 31.10. zufließt, ist Einkommen für den gesamten Oktober.
Dann gilt der Antrag auf BuT Leistungen mit dem normalen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II als gestellt und es muss auch rückwirkend Leistungen für BuT geben.
Da ist nichts schwammig. Wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und ein dem Grunde nach bafögfähiges Studium absolvierst ("dem Grunde nach" bedeutet, dass der Studiengang förderfähig sein muss, nicht deine Person), dann kannst du kein Bürgergeld beziehen.
Gegen eine mögliche Rückforderung kannst du dich jedoch wehren, denn das Jobcenter wusste, dass du ein Studium machst und hat falsch entschieden, so dass du, der keine Ahnung hat, auf die Entscheidung vertrauen durftest (Vertrauensschutz).
Du musst erstmal mitteilen, worauf der Anspruch auf BuT beruht: Bürgergeld, Wohngeld oder Kiz?
Es ist schlicht egal, ob dir nun Sozialleistungsbetrug oder Eingehungsbetrug, Mundraub etc. vorgeworfen wird. Es geht um Strafrecht. Hier ist aber kein Forum für Strafrecht und Rechtsberatung darf sowieso nicht erfolgen. Hinsichtlich meiner Einschätzung der Erfolgsaussichten sollte das meinem Beitrag durchaus zu entnehmen sein.
Das hat nur ansatzweise mit einem Sozialleistungsforum zu tun, das ist Strafrecht. Anscheinend kannst du nichts beweisen. Wenn einfaches Abstreiten genügt, würden viele Verbrecher frei auf unseren Straßen herum laufen. Niemand kann dir sagen, ob du einen Richter nun überzeugen kannst oder nicht. Lass dich von einem Anwalt beraten.
Das gibt keine Schwierigkeiten, das Pflegegeld ist anrechnungsfrei. Es hat eigentlich nur Vorteile für dich, wegen der eingeschränkten Vermittlung.
Nochmal: es ist unwahrscheinlich, dass du UVG beantragen musst. Aber das Jobcenter wird den Kindesvater auf Unterhalt prüfen.
Warum ist das so wichtig? Das berechnet das Jobcenter. Wenn das Kind nur Kindergeld hat und du keine 600 Euro Einkommen, dann gibt es äußerst unwahrscheinlich, dass UVG Anspruch besteht.
wird das Jobcenter mich auffordern den unterhalt zu beantragen?
Unterhaltsvorschuss ab 12 gibt es nur, wenn das Kind mit dem UVG zusammen kein Bürgergeld bräuchte oder du mindestens 600 Euro eigenes Einkommen hätte.
Ansonsten geht der Unterhaltsanspruch sowieso auf das Jobcenter über. Gegen den Kindesvater geht also das Jobcenter selbst vor, verlangt Auskunft zum Einkommen und klagt auch notfalls.
Deswegen die Abzüge, wenn nicht soll ich Kontoauszüge jeden Monat hinschicken, damit mein nicht bezahltes Geld irgendwann zurück überwiesen werden kann. Das kann doch nicht richtig sein oder sehe ich das falsch.
So funktioniert tatsächlich eine vorläufige Bewilligung. Es wird Einkommen geschätzt und später wird mit dem tatsächlichen Einkommen überrechnet.
Sept 23 Keine Einsätze als Komparse und Okt bis jetzt auch keine Buchungen habe denen auch gesagt das ich nicht immer gebraucht werde. Kann ich da was machen?
Einen anderen Job suchen. Ansonsten kannst du darauf hinweisen, dass nach Gesetz so geschätzt werden muss, dass dein Lebensunterhalt gesichert ist, was nicht stimmt, wenn du kein Einkommen hast und um sofortige Neuschätzung bitten. Letztlich musst du dir aber klar machen, dass diese unsichere Art der Einkommenserzielung nunmal schlecht mit der Gesetzgebung zum SGB II kompatibel ist.