Beiträge von Tamar
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Darf man. Man muss die offene Forderung gegenüber Dritten aber in der Anlage VM angeben. Ansonsten wird es schwer, nachzuweisen, dass das zurück gezahlte Geld nicht eine Schenkung ist.
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Das ist die Versicherungspauschale. Die wird nur abgesetzt, wenn es kein weiteres Einkommen gibt.
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Zinserträge sind bis 100 Euro/Jahr frei. Ansonsten sind sie nach dem Zuflussprinzip zu berücksichtigen.
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Wenn die Angebote mit Rechtsfolgenbelehrung waren, solltest du dich bewerben.
Der Amtsarzt wird ermitteln, welches Leistungsspektrum für dich noch in Frage kommt.
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Da es in deiner Verfügungsgewalt war und dir zugeflossen ist: ja. Ob du das Geld für einen Mercedes ausgibst, an die Caritas verschenkst oder an jemanden anderen, also, was du mit dem Geld machst, ist egal.
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Das kann man ohne nähere Angaben so nicht beantworten.
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Nein, das ist ein neuer Antrag also gilt der Wert bei Antragstellung.
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Und die, die ihr Leben lang einzahlen und nie arbeitslos werden? Was ist mit denen? Falls du das Solidarprinzip nicht verstehst, google danach.
Denn bei einem Bruttolohn von beispielsweise 5300 Euro im Monat zahlst du derzeit ca. 70 Euro im Monat AV Beiträge. In 41 Monaten wären das etwa 2870 Euro. Durch deine 18 Monate Anspruch wäre dein Arbeitslosengeld gemessen an der Einzahlung also ca. 160 Euro monatlich. Wenn du gern möchtest, dass nur ausgezahlt wird, was eingezahlt würde, dann sei bitte dann auch damit zufrieden.
Du bekommst nämlich nicht, was du eingezahlt hast, sondern deutlich mehr. Weil andere für dich zahlen.
Hier gibt es Antworten nach derzeitiger Rechts- und Gesetzeslage und keine Fantasieprodukte, weil du den Sinn nicht verstehst.
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Du bekommst keinen Lohn, sondern Honor. Und das ist Einkommen aus Selbstständigkeit, die auf 6 Monate aufgeteilt wird bzw. auf den Zeitraum, den du selbstständig warst, falls der kürzer als 6 Monate ist.
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Arbeit Lohn immer. Ansonsten musst du dein Anliegen klarer formulieren.
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Einfach erstmal Antrag stellen. Wenn es konkrete Probleme gibt, dann fragen.
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Diese Wohnung wäre kalt €600 weniger gewesen.
Was um Gottes Willen bezahlst du denn jetzt an Miete, wenn eine zu teure Wohnung trotzdem noch 600 Euro günstiger gewesen wäre?
Wie hoch ist euer Bürgergeld? Was ist mit Unterhalt für das Kind? Könntest du mit einer billigeren Wohnung und ggf. Wohngeld/Kinderzuschlag nicht ohne Bürgergeld auskommen?
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Das war nicht das SG Hildesheim, sondern eine einzige Kammer. Andere Richter des SG können das wieder ganz anders sehen. Und ob die Kammer noch mit diesem Richter besetzt ist, weiß auch niemand.
Die Rechtsfolgenbelehrung ist mehrfach durch das BSG bestätigt worden. Ein Hinweis, wann die Meldeaufforderung erfüllt ist, gehört schlicht und einfach nicht dazu.
Dazu gibt es auch schon Entscheidungen und zwar wesentlich gewichtigere als von einer popeligen Kammer eines popeligen SG:
ZitatSoweit der Kläger meint, dass in der Rechtsfolgenbelehrung auch über die (über § 59 SGB II anwendbare) Regelung des § 309 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (SGB III) belehrt werden müsse, folgt der Senat dem nicht. Gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist über die Rechtsfolgen des Meldeversäumnisses zu belehren und nicht über einzelne Modalitäten der Wahrnehmung der Meldepflicht (vgl Landessozialgericht <LSG> Sachsen, Urteil vom 25. Juni 2019 - L 8 AS 615/17 – juris - und nachfolgend BSG aaO; vgl zum Ganzen auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Januar 2022 – L 25 AS 1638/20 – juris).
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Du kannst es gern versuchen. Aber das SG Hildesheim bzw. die eine dortige Kammer ist nicht der Nabel der Welt und in die Rechtsfolgenbelehrung muss rein, was passiert, wenn du ohne wichtigen Grund nicht erscheinst. Da muss nicht rein, wie du einen wichtigen Grund nachweisen kannst.
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Du hast keine 16 Monate gearbeitet, sondern nur 11! Ich habe es dir doch erklärt. Alle Arbeitsmonate vor dem 1.6.22 sind verbraucht!
Jemand, der nie arbeitslos wird, hat beispielsweise 40 Jahre eingezahlt und bekommt nicht einen Cent. Du verstehst ganz offenbar das Prinzip nicht, obwohl ich es jetzt mehrfach erklärt habe.
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Beantworte bitte meine Fragen. "Alles geklärt" ist doch keine Antwort auf z. B. Wie lange der Bewilligungszeitraum noch gelaufen wäre oder wann das letzte Bürgergeld kam, wann der Umzug war usw.
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Wie lange wäre dein Bewilligungzeitraum dort noch? Wann hast du das letzte Geld erhalten, wann war der Umzug, wann und wie hast du wegen eines Aufhebungsbescheides nachgefragt? Hast du notwendige Unterlagen (z. B. Ummeldebescheinigung) eingereicht? Hast du einen Nachsendeauftrag? Hast du am neuen Wohnort den Briefkasten schon beschriftet? Findet die Post den?
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Ich weiß nicht, was du meinst. Deine Zeiten vor der ersten Arbeitslosigkeit sind verbraucht. Es war egal, ob du damals 5 Jahre oder 20 Jahre gearbeitet hast. Mindestens 36 Monate und über 55 Jahre ist die Voraussetzung für 18 Monate Anspruch. Und der wurde dir zugesprochen, damit sind diese Versicherungszeiten weg. Wenn ich mit meinen 53 Jahren und 32 Arbeitsjahren arbeitslos würde, bekäme ich 15 Monate Arbeitslosengeld und die 32 Jahre wären weg. Auch ich müsste für 6 Monate neuen Anspruch erst wieder 12 Monate Versicherungszeiten ansammeln und kann nicht von den restlichen xx Monaten aus meinen 32 Jahren zehren.
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Er wohnt bei euch? Dann bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft und das JC braucht natürlich Nachweise über Einkommen und Vermögen von allen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft.
Der über 25 jährige ist zwar nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft, aber hier spielt das Jobcenter sicherlich auf § 9 Absatz 5 SGB II an. Danach wird beim Zusammenleben mit Verwandten vermutet, dass nicht hilfebedürftige Verwandte Unterstützung erbringen.
Warum es bis zur Nachforderung von Unterlagen so lange gedauert hat, kann hier seriös natürlich niemand beantworten.
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Naja. Das ist das, was rechtlich möglich ist. Anrufen, nerven, beschweren usw. geht natürlich trotzdem, ist aber eben kein Rechtsmittel.
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Nach 6 Monaten kannst du Untätigkeitsklage erheben.
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Er möchte nicht, dass der Vorgang zum Verwaltungsgericht geht mit der Begründung, dass es dort noch viel länger dauert bis das Wohngeld endlich gezahlt wird.
Zwischen "länger dauern" und "dass die Wohngeldstelle damit durchkommt"
Es hat sich so angehört, als könnte das Wohngeldamt damit durchkommen,
liegt aber nunmal ein himmelweiter Unterschied.