Wenn du nicht genau schreibst, wie das laufen soll, wieviel du monatlich für die Schuldentilgung verwenden willst, kann man das nicht seriös beantworten.
Dass du bei deinen Eltern wohnst, ist keine Begründung.
Wenn du nicht genau schreibst, wie das laufen soll, wieviel du monatlich für die Schuldentilgung verwenden willst, kann man das nicht seriös beantworten.
Dass du bei deinen Eltern wohnst, ist keine Begründung.
und deinen vollen Betrag Bürgergeld.
Das muss heißen "und den vollen Betrag Regelleistung". Bürgergeld ist alles zusammen.
Und das auch nur, wenn die sogenannte "Unterhaltsvermutung", § 9 Abs. 5 SGB II - Hilfebedürftigkeit nicht greift.
Was verstehst du unter "irgendwie das Bürgergeld benutzen"? Wenn du monatlich die vollen 563 Euro nimmst und damit nur den Kredit tilgst, wird dich das Jobcenter zu recht fragen, wovon du nun wirklich lebst.
Nein. Man wird ihm nicht berücksichtigen, wenn er nicht in Deutschland lebt.
Es werden nur die Gewinne als Einkommen angerechnet.
Mich würde mal interessieren, ob Umzugskosten innerhalb Europas für die Aufnahme eines Studiums vom Jobcenter übernommen werden können.
Nein.
Zudem ist auch die Frage, ob dann bei diesem Umzug auch als Erstausstattung eine Waschmaschine beantragt werden kann, da vorher verlangt wurde, dass die Waschmaschine des Haushalts der Eltern mitbenutzt wird und diese beim Umzug dann ja nicht mehr vorhanden ist.
Beantragen kannst du alles, selbst eine Reise zum Mond. Allerdings wird der Antrag abgelehnt werden.
Das BSG hat das zu Einkommen aus Selbstständigkeit entschieden, in etwa auch analog zu Gewinnspielen und das dürfte daher auch auf solches Einkommen anwendbar sein.
Das ist Ausfluss des § 9 Abs. 5 SGB II:
(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.
Deine Eltern sollten schriftlich erklären, dass sie dich durch mietfreies Wohnen bereits hinreichend unterstützen und darüber hinaus aber keine Hilfe erbringen werden.
Du hast doch die Antwort schon selbst ermittelt.
einer Einkommensart nicht mit Gewinnen aus anderen Einkommensarten verrechnet werden können.
Es gibt im SGB II weder einen horizontalen noch vertikalen Verlustausgleich.
Zuerst müsste es erstmal Insolvenzausfallgeld geben. Solltest du arbeitslos werden, steht dir bei 10 Jahren sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit sicher Arbeitslosengeld zu.
Es steht dir natürlich frei, jederzeit einen Bürgergeldantrag zu stellen und dir eine Zusicherung zum Umzug in eine eigene Wohnung zu holen, wenn es dafür einen wichtigen Grund gibt. Der liebste Grund für das Jobcenter ist aber nunmal "ich kann dort anfangen zu arbeiten".
Und wieso klappt es nicht mit neuer Arbeit? Das wäre doch auch wegen der Wohnungssuche das beste, Arbeit zu finden und dann dorthin zu ziehen.
habe ich bezüglich meiner Ausgaben:
Empfängername
Teile des Buchungstextes
Teile des Verwendungszweckesder abgehenden Buchungen geschwärzt. Hierbei handelt es sich um private Ausgaben, die meine sexuelle Orientierung und politische Meinung betreffen.
Alle Abbuchungen betreffen ausschließlich sexuelle Orientierung und politische Meinung? Wieviele im Monat sind das denn? Und nicht eine einzige "normale"?
Das würde ich dir dann auch nicht glauben, sorry.
Wenn der Vermittlungsvorschlag mit einer Rechtsfolgenbelehrung versehen war, hättest du dich bewerben müssen. Das war auch im Arbeitslosengeld 2 schon so und hatte noch nie was mit einer Eingliederungsvereinbarung oder einem Kooperationsplan zu tun.
Heijeijei. Was willst du darauf für eine Antwort? Eine Wohnung suchen kann jeder. Ob es Bürgergeld für dich gibt (ob nun mit oder ohne Wohnung), kann bei den mageren Angaben niemand sagen. Wovon lebst du denn derzeit? Scheint ja ohne Bürgergeld zu sein.
Grundsätzlich gilt, dass Einnahmen aus der Vermietung von Wohnraum als Einkommen angerechnet werden dürfen. Allerdings gibt es auch da Ausnahmen, wenn die Einnahmen zur Deckung der Kosten für die Immobilie oder zur Aufrechterhaltung der Erwerbstätigkeit notwendig sind
Grundsätzlich gibt es solche Rechtsprechung nur für die Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II und nicht für Untervermietung im Zusammenhang mit einer Selbstständigkeit. Das Gefühl zu vermitteln "das ist glasklar, das gewinnst du", wenn dem nicht so ist, ist hier unerwünscht.
Der Hinweis auf Beratungshilfe ist auch falsch. Das Verwaltungsverfahren ist bereits abgeschlossen, das nächst mögliche Rechtsmittel wäre die Klage. Entsprechend wäre PKH zu beantragen und nicht Beratungshilfe. Denn Beratungshilfe gibt es nur für außergerichtliche Angelegenheiten, BerHG § 1 - Voraussetzungen:
(1) Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens
Man wird wahrscheinlich ohne einen Nachweis der Trennung (Ummeldung der Frau, Trennungsnachweis vom Anwalt etc) erstmal nicht viel neu machen. Nimm den Termin wahr und wenn es konkrete Probleme gibt, dann melde dich bitte.
Weil mir jemand gesagt hat, wenn man bei einem Freund wohnt ,muss man ein Untermietvertrag machen auch wenn man kostenlos da wohnen könnte.Es wurde mir so erzählt und wollte eben wissen ob es stimmt.
Dann frag doch gleich richtig und nicht um drei Ecken rum. Dir ist schon klar, dass andere Menschen auch nicht unbegrenzt Zeit haben?
Wenn das Jobcenter glaubt, dass es nur ein Freund ist und kein Partner, dann wird dessen Einkommen auch nicht angerechnet. Nach spätestens ein Jahr Zusammenleben trägt dann der Leistungsbezieher aber die Beweislast dafür, dass es nur eine Wohngemeinschaft und keine Bedarfsgemeinschaft ist. Und das ist nicht einfach zu beweisen.
Wenn der Freund keine Miete verlangt, welche Miete möchte der Leistungsbezieher dann geltend machen?
Die ist nicht anrechenbar. Rechtsgrundlage ist § 11a Abs. 1 Nr. SGB II - Nicht zu berücksichtigendes Einkommen. Der dort benannte § 1878 BGB - Aufwandspauschale regelt die Aufwandspauschale von Betreuern.
Naja, die Bürgergeld-VO weist ein Abweichen von steuerrechtlichen Vorschriften nur im Zusammenhang mit Ausgaben aus. Ansonsten definiert sie in § 3 Abs. 1 Satz 1, was Betriebseinnahmen sind.
Aber man kann sich natürlich trefflich darüber streiten, wie das nun zu beurteilen ist. Eine volle Berücksichtigung der Einnahmen, ohne dagegen die Mietkosten, die dem TE entstehen in irgendeiner Form dagegen zu rechnen, dürfte in keinem Fall korrekt sein.