Beiträge von Tamar
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Das Zuflussprinzip spielt bei Selbstständigkeit keine Rolle, da das Einkommen dann generell auf den Bewilligungsabschnitt verteilt angerechnet wird.
Ansonsten sprich das mit dem zuständigen Vermittler durch. Ob dir trotzdem noch weiter Vermittlungsvorschläge unterbreitet werden oder nicht, das bestimmt er.
Die Frage nach Rechtsgrundlagen und Co. verstehe ich nicht. Ich denke, du hast durch die Ausbildung im ÖD wertvolle Kenntnisse? Welche sollen das denn sein, wenn du den Wertungswiderspruch zwischen der freien Berufswahl nach dem GG und der Pflicht zur Aufnahme jeglicher zumutbarer Tätigkeit nach dem SGB II nicht verifizieren kannst?!
Du wirst als Betreuer noch viel mehr Rechtsgrundlagen als nur das SGB II kennen müssen. Wenn du jetzt bereits am SGB II scheiterst, dann solltest du die Berufswahl nochmal überdenken. Und mach dich auch mal mit der Haftung vertraut. Denn du haftest, wenn du in Anträgen etc. fehlerhafte Angaben machst, auch, wenn das auf Unwissenheit beruht.
Dein Text ist übrigens durch die vielen Wiederholungen wie "bewerben erneut bewerben" oder "aber in den betreffenden Bereichen aber" echt schwer zu lesen. Vielleicht liest du demnächst erst noch mal, was du geschrieben hast, bevor du es absendest.
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Bei Wohngeld nach dem WoGG gibt es überhaupt keine solchen Leistungen.
Und falls du in Wirklichkeit ALG2 beantragt haben solltest: was glaubst du, was du mit den dahingeschmissenen Brocken für Antworten erhalten kannst?!
Da fehlt die komplette Vorgeschichte, ob erste Wohnung, wovon vor ALG2 gelebt wurde, Umzugsgrund etc.
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In welcher Funktion ("im Auftrag") recherchierst du, dass du die einfache, aber wichtige Frage, ob gewerblich oder privat nicht beantworten kannst?
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"Im Eigentum". Miete wäre mangels Vertrag und fehlender Mietzinsforderung falsch. Du kannst doch noch ergänzen, dass du kostenfrei bei den Eltern wohnst.
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Du sollst für Juli 357 Euro zurück zahlen und hast aber 628 Euro verdient. Wie kommst du darauf, dass da kein Freibetrag berücksichtigt wurde?!
Wenn an der Anhörung der Berechnungsbogen fehlt, hättest du ihn längst anfordern können, anstelle hier weiteres Rätselraten zu spielen.
Entweder schreibst du jetzt, dass der Berechnungsbogen fehlt und du den brauchst, um auf die Anhörung antworten zu können oder du beschränkst dich auf August und teilst mit, dass du im August nicht überzahlt wurdest, da du im August gar kein Einkommen mehr hattest.
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Ja und auch wofür das Geld sein soll, woher die Ware kommt usw.
Für mich klingt das nach "Ich teste mal, welche Story am besten JC-geeignet ist".
Für Schmu und Betrug ist mir meine Zeit zu schade. Das JC wird sicherlich ermitteln, was Einkommen ist und was nicht.
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Kann das sein, dass es in einem anderen Forum noch eigener Hausrat, Taschen und eine DVD Sammlung waren?
Das JC wird prüfen, was es mit deinen ganzen Verkäufen auf sich hat. Das wird aus der Ferne niemand beurteilen können.
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Für den Freibetrag ist der Bruttolohn ausschlaggebend, für die Anrechnung das Netto. Wie das weiterhilft, wenn es angeblich um den August geht, der ohne Einkommen gewesen sein soll, erschließt sich mir nicht.
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Privatkauf oder gewerblich? Was genau ist das für eine Prämie?
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1. Ja, das ist korrekt.
2. Du musst deine Eltern angeben.
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Das ist absolut unüblich, Miete für Monate im voraus zu zahlen und offensichtlich nur deshalb erfolgt, um sich bedürftig zu rechnen. Da die Miete überwiegend noch gar nicht fällig ist, besteht ein Herausgabeanspruch.
Und außerdem hätten die Eltern ihrem Kind Unterhalt in bar oder durch Kost und Logis gewähren müssen. Und nicht noch Miete verlangen. Der Vertrag dürfte daher sittenwidrig sein.
Aber stellt den Antrag und schaut selbst. Käme der in meine Hände, würde ich umgehend Strafanzeige über die OwiG-Stelle veranlassen. Dann könnt ihr gern vor Gericht erklären, dass das alles ganz normal ist und alle Eltern und deren Kinder sowas machen.
Wieso musste sie überhaupt die Ausbildung abbrechen und in welchem Lehrjahr war sie? Hat sie verdient oder hat sie Bafög bekommen?
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Da steht sogar auf der zweiten Seite in der Mitte "Die Einzelheiten der Berechnung können Sie dem beiliegenden Berechnungsbogen entnehmen."
Wo ist der denn nun?!
Ansonsten bleibt es dabei: wenn du meinst, dass du im August gar kein Einkommen erzielt hast, dann schreibe das in den Antwortbogen.
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In der Anhörung steht im Normalfall immer eine Begründung, wieso es zur Überzahlung kam. Ohne das komplett zu sehen, äußere ich mich nicht weiter.
Wenn du meinst, dass im August keine Überzahlung erfolgt ist, dann äußert man ganz einfach "Ich hatte im August kein Einkommen und kann demzufolge im August nicht zu Unrecht ALG2 bezogen haben."
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Wenn er seinen Bedarf (Regelsatz + Mietanteil) selbst deckt, gehört er nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft. Je nachdem ist sein Kindergeld dann ganz oder teilweise bei dir als Einkommen anzurechnen.
Das ALG2 wird weniger, da er ja kein ALG2 mehr erhält und beim ALG2 für dich und deinen Sohn eventuell das Kindergeld angerechnet wird.
Ohne den Bedarf zu kennen, kann man keine genaue Antwort geben.
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Es wird doch wohl auch Text in der Anhörung gestanden haben, wieso es zur Überzahlung kam. Einfach nur irgendwelche Schnipsel hochzuladen oder Berechnungsbögen von einem Jahr danach, das kostet nur Zeit und bringt niemanden weiter. Meine Zeit ist mir für sowas zu kostbar.
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Es muss eine Berechnung geben ohne Einkommen (vor dem Job) und eine mit dem Einkommen, denn aus der Differenz wird ja die Rückforderung ermittelt.
Wenn der nicht dabei war, solltest du ihn dir abfordern. Oder sind die zuerst geposteten Schnipsel noch kein Bescheid, sondern erst die Anhörung?
Wobei es mir langsam egal ist, denn mit den Infos haben wir das 2025 noch nicht geklärt.
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Vielleicht bei der Anhörung, die du bestimmt vorher bekommen hast?
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Unter 25 wird sie keinen Erfolg haben, da sie mit den Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Und der Mietvertrag aus Zeiten, in denen die Eltern dem Kind unterhaltspflichtig waren, ist eigentlich eine Frechheit. Die Eltern müssen eigentlich Unterhalt zahlen und verlangen stattdessen Miete. Wer soll das glauben? Genauso, wie die Herstellung der Vermögenslosigkeit. Das ist unglaubwürdig. Auf so einen Antrag kann sogar eine Anzeige wegen Betrugsversuch folgen.
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Das ist der Berechnungsbogen für Juli und August 2020. Und nicht für 2019. Bitte stell das Richtige ein, das nervt jetzt langsam.
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Das ist kein Berechnungsbogen. Das sind Bruchstücke eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides.
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100 Euro Grundfreibetrag. Dann 20% von 900 Euro = 180 Euro und 10% von 12 Euro, also 1,20 Euro. Dein FB wäre also 281,20 Euro. Wenn du bei 1012 Euro brutto z. B. 780 Euro netto raus hast, rechnet das JC nur 498,80 Euro als Einkommen an.