Ich habe schlicht deine Frage beantwortet. Was erwartest du mehr?!
Beiträge von Tamar
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Ein paar Euro Anspruch auf ALG2 bestünden wohl noch (ohne das Geldgeschenk). Alternativ vielleicht noch Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz.
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Auch bei einer Mietwohnung gibt es es da nicht unbedingt Hilfe vom Jobcenter. Die meisten Renovierungsklauseln in Mietverträgen sind nämlich nichtig.
Da du in keinster Weise verpflichtet bist, zu renovieren, gehört das nicht zu den Kosten nach § 22 SGB II. Es ist auch kein unabweisbarer Bedarf, denn eine hässliche Tapete führt nicht zur Unbewohnbarkeit.
Wird das Doppelhaus überhaupt als geschütztes Vermögen angesehen? Das dürften doch weit mehr als 90qm sein?
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Was verstehst du denn nicht an: Lade die Berechnungen hoch, wenn du eine Antwort willst?!
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Verstehen schon, aber wie soll man die beantworten können, wenn man die Berechnung nicht sieht?! Glaskugel? Tarotkarten? Kaffeesatz lesen?
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Das ist eine Ermessenleistung des Jobcenters. Das kann dir daher nur der zuständige Vermittler beantworten.
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Das kann dir niemand sagen, notfalls müsstest du es gerichtlich klären lassen, wenn es deswegen eine Versagung gab.
Dieser Erklärungsbogen dürfte zumindest in den Fällen notwendig sein, in denen sich die Frage stellt, wie in den Wochen/Monaten/Jahren vor Antragstellung der Lebensunterhalt bestritten wurde, obwohl es kein oder kaum Einkommen gab.
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Nicht dein Ernst, oder? Genauso könntest du fragen, ob das richtig ist, dass man auf der B 244 mal 80, mal 100 und auch mal 120 km/h fahren darf.
Stell deinen Bescheid nebst Berechnungsbögen (anonymisiert) ein, dann kann man vielleicht was dazu sagen.
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Wovon lebst du derzeit und in welcher Höhe beziehst du diese Leistungen? Die 10.000 Euro würden immer als Einkommen angerechnet werden, egal, ob vom JC oder vom Sozialamt.
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Dann lass es doch einfach sein und dieser Verdacht kommt nicht auf.
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Da du noch im Leistungsbezug bist, reicht es, wenn du es meldest und alle nötigen Unterlagen abgibst.
Die Kündigung hätte jedoch nicht fristlos erfolgen dürfen, wenn es nicht dein Verschulden war. Stell dich auf Probleme (Sperrzeit, Sanktion) ein. Und ggf. auf Bußgeld, da du die Arbeit nicht sofort gemeldet hast.
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Und Inkasso, Gerichtsvollzieher, Gläubiger etc. haben die ganzen 10 Jahre dein Immobilienvermögen nicht interessiert? Niemand hat eine Vermögensauskunft ("Offenbarungseid") von dir verlangt? Kaum zu glauben.
Weiß das JC überhaupt von deinen 1/8 Hausvermögen? Das ist ja nicht geschütztes Vermögen, wenn du nicht selbst darin wohnst?!
Warst du zum Zeitpunkt des Erbfalls schon Alg 2 Bezieher? Oder seit wann beziehst du Alg 2?
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Dann wende dich an die Betreiber der Seite und frage dort nach. Immerhin hast du es ja auch aus dem Zusammenhang gerissen, denn es ging um Darlehen bei Arbeitsaufnahme.
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Natürlich kann die Überzahlung zurück gefordert werden. Du hast doppelt Geld bekommen. Was auch immer in diesem Artikel, dessen Quelle fehlt, steht, diese Aussage ist Quatsch.
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Was willst du jetzt wissen? Wenn du normal ALG2 für August erhalten hast, brauchst du natürlich kein Darlehen für August zu beantragen.
Da kommt dann irgendwann ein ganz normaler Erstattungsbescheid, dass du zuviel gezahltes ALG2 für August zurück zahlen sollst.
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Natürlich wird das Einkommen des Kindes auch auf seinen Mietanteil angerechnet. Die halbe Miete gehört zum Bedarf des Kindes und dafür ist sein Einkommen einzusetzen.
Eure Miete wird bezahlt und du hast die 396 Euro Kindergeld und UVG + 440 Euro ALG2, insgesamt 836 Euro im Monat zur Verfügung.
Was daran reicht nicht für Strom, Telefon, Lebensmittel, Hygieneartikel und Co?!
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Wenn die DRV Teilhabe gewährt, ist es Sache der DRV zu bestimmen, was genau. Anscheinend hält man dich trotzdem noch für arbeitsfähig in deinem Beruf. Es gibt Rehaberater, vielleicht solltest du dort klären, wie es weitergeht. Wenn du jedoch selbst keinen Plan hast, was machbar wäre...
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Mit welchem Grund hat die Rentenversicherung abgelehnt? Wer hat die gesundheitlichen Einschränkungen festgestellt und was bedeutet das genau? Berufunfähig? Zeitliche Einschränkungen? Körperliche Einschränkungen? Welche Ausbildung hast du? Welche strebst du an? Wie alt bist du? Bist du überhaupt als Rehafall anerkannt?
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Ich gebe für 3 Personen ca. 150 Euro pro Woche aus, allerdings bei einem Familieneinkommen von über 5000 Euro netto, so dass ich definitiv nicht sparsam einkaufe. Mit 233 Euro in der Woche kann man also durchaus 4 Menschen versorgen.
Im Übrigen ist die Diskussion müßig. Wenn du nicht vorhast, den Bescheid hochzuladen, kann man dir sowieso nicht helfen.
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Schaust du in:
(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.
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Einkommen wird strikt nach Zufluss angerechnet. Wenn also neben laufendem Unterhalt auch Unterhaltsrückstände zugeflossen sind, hätte deine Tochter das umgehend mitteilen müssen.
Sie wird wohl eine Rückforderung erhalten und eventuell sogar ein Bußgeld.
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Aufrechnungen sind gesetzlich bis 30% des Regelsatzes zulässig und so auch vom Bundessozialgericht bestätigt worden. Da wird eine Aufforderung wohl weniger bringen.
1000 Euro im Monat nur für Lebensmittel (oder was meinst du mit "nach Abzug der Fixkosten") ist doch auch ausreichend für 4 Personen.
Ansonsten müsste man den Bescheid mal sehen.