Ach so, ein paar Ehrenrunden noch...
Beiträge von Tamar
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Du bist 2013 oder 14 demnach 18 geworden. Hattest du damals schon ein eigenes Konto? Wenn ja, kannst du dir den einen Kontoauszug von der Bank nachdrucken lassen. Ist doch nur einer, du hast sicher keine hunderte Buchungen am Geburtstag gehabt, oder?
Du kannst auch deine Eltern fragen, ob in der Klage, falls die nach deinem 18. Geburtstag beendet wurde, bereits irgendwas zur Minderjährigenhaftung geregelt wurde. Das ist theoretisch auch möglich. Also z. B. ins Urteil (falls es eins gab) oder in die Sitzungsprotokolle schauen.
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Papa bestimmt nicht. Mit 22 war mein Sohn nach Abitur kurz vor Ausbildungsende. Allerdings muss ich nicht viel von dir wissen, das sagt mir schon die Berufserfahrung, was von einem 22jährigen ohne Berufsausbildung, der seine Ausbildung nach einem Tag schmeißt, weil es im Rücken ziept, zu halten ist. Angesichts der Rechtschreibung gegen ich von HSA, maximal RSA aus. Also Schulende mit 15/16 Jahren und seitdem nichts auf die Reihe bekommen.
Falls die Idee ab Januar die Bundeswehr sein sollte: auch da muss man tatsächlich was machen...
Aber letztendlich hast du doch deine Antwort erhalten:
Sicher hättest du wieder bzw. weiterhin Anspruch auf ALG2. Vielleicht mit einer Sanktion, wenn der Ärztliche Dienst deine "1 Tag gearbeitet und totkrank" Diagnose nicht bestätigt.
Also bete, dass unser Land sich tatsächlich auf Dauer den Sozialstaat weiterhin so leisten kann.
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1.) Da deine Eltern die Erstattungsbescheide sicherlich stellvertretend für euch minderjährige Kinder erhalten haben, sonst hätte es die Klage nicht gegeben: grundsätzlich ja. Allerdings kannst du dich auf Minderjährigenhaftung berufen. Damit ist die Forderung auf das Vermögen beschränkt, dass du am Tag deines 18. Geburtstages hattest. Wenn also die Forderung z. B. 500 Euro sind und du am 18. Geburtstag 120 Euro besessen hast und keine weiteren Vermögensgegenstände (Handy, Moped etc...), dann musst du nur 120 Euro zurück zahlen. Hierfür müsstest du ein entsprechendes Schreiben aufsetzen und Nachweise beilegen, was du am 18. Geburtstag besessen hast.
2.) Es wird gemahnt und vollstreckt mit allem drum und dran.
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Du gehst doch falsch heran. Du bist jetzt seit 2 Wochen krank geschrieben. Es gibt tausende freie Angebote. Wenn dir klar ist, dass es der Job (den du anscheinend nicht nennen willst) nicht sein soll, weil dein 22jähriger, ggf. arbeitsentwöhnter Körper keinen Bock darauf hat, sich durchzukämpfen, dann hattest du doch schon 2 Wochen Zeit, dich bei der Berufsberatung, der IHK, der Handwerkskammer usw. mal zu melden, um dich nach anderen Möglichkeiten zu erkundigen. Deine Frage nach ALG2 klingt, mit Verlaub gesagt, nach einem Recht auf Faulenzerei.
Sicher hättest du wieder bzw. weiterhin Anspruch auf ALG2. Vielleicht mit einer Sanktion, wenn der Ärztliche Dienst deine "1 Tag gearbeitet und totkrank" Diagnose nicht bestätigt.
Wenn das dein Ziel im Leben ist...
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Deine Frage war
ZitatGibt es eine Möglichkeit eine Beschwerde einzureichen?
Jetzt schreibst du selbst
ZitatBeschwerde bringt ja nichts,
Hat sich damit dein Anliegen erledigt?
"fff" = formlos, fristlos, fruchtlos
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Eine "Ausbildung" impliziert, dass du eigentlich ein recht junger Mensch sein solltest, vielleicht noch bei den Eltern lebend. Sind das bereits bekannte gesundheitliche Probleme? Wie sollen die behandelt werden? Krankschreibung ist ja keine Dauerlösung? Ist der Ausbildungsberuf denn so rückenlastig? Wieso kündigt dich der Betrieb nicht, du bist doch sicher noch in der Probezeit? Und wieso suchst du nicht direkt eine neue, rückenschonendere Ausbildung? Es kommt doch fast täglich in den Nachrichten, dass noch tausende Plätze frei sind.
Zum Alg 2 solltest du erstmal mehr zu deiner Situation schreiben. Alter, wovon du bisher gelebt hast usw.
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Es war für 6 Monate lt deinem alten Thread.
Ansonsten bist du doch ein erwachsener Mensch Dann beschwere dich. Allerdings wird dir das mit Garantie gar nichts bringen, Stichwort "fff". Höchstens noch mehr Ärger, weil der SB dann vielleicht noch mal genauer hinschaut und weitere Fragen hat.
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Ach, und dieses Mal waren die 3 Monate dann nur 2 Seiten Kontoauszüge?! Man kann es auch übertreiben.
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Ist dir langweilig? Du hast lt. dem Thread hier
ALG II Weiterbewillung - Dokumente - Kontoauszüge und Fragen
Massen an Belegen ("250 Seiten") eingereicht und verlangst, dass da jemand bei ein paar Buchungen von anscheinend tausenden von Buchungen sofort die Zusammenhänge erkennt?
Beantworte die Fragen und gut.
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Also ins Blaue hinein raten hilft doch nun wirklich nicht. Kläre das mit dem Aufenthaltsstatus, ob und was für einen sie hat. Nicht bei jedem gibt es Kindergeld und ergo dann auch den Bonus nicht. Dass sie Ausländerin ist, hättest du auch gleich schreiben können.
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Das kann ich so nicht glauben. Kindergeld ist eine vorrangige Leistung. Kein Jobcenter akzeptiert, dass auf Kindergeld für 3 Kinder verzichtet wird und es über 600 Euro mehr ALG2 zahlen muss. Die Story kann nicht stimmen.
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Wieso? Wollt ihr doppelt Geld kassieren oder was soll diese Frage?
Die Wohnung ist dann weg, wenn ihr wegen Betrug in Haft müsst...
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Und was soll mir das jetzt sagen? Dir ist schon klar, dass die Mieten in München teurer sind als z. B. in Magdeburg? Und dass es daher keine bundeseinheitlichen Werte geben kann? Du musst schon bei dem dann neu zuständigen Jobcenter nachfragen, ob die Miete dort angemessen ist. So, wie es dir das jetzige Jobcenter anscheinend auch erklärt hat.
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Du bekommst doch Krankengeld. Alg 2 gibt es für dich allein nicht, sondern nur zusammen mit deiner Mutter, wenn euer gemeinsames Einkommen euren gemeinsamen Bedarf nicht deckt. Vielleicht kommt auch Wohngeld nach dem WoGG in Betracht, aber dazu fehlen konkrete Angaben zu Miete und Höhe des Einkommens.
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Genau, du gibst zu, dass du lieber der Allgemeinheit vollumfänglich auf der Tasche liegst, als wenigstens ein paar Euro dazu zu verdienen. Das ist die Definition von asozial. Ob du das nun wahrhaben willst oder nicht.
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Was nicht im Monat zufließt, in dem du Alg 2 beziehst, wird auch nicht angerechnet. Deine Einstellung "Ja volles ALG2 abgreifen." mag ich im Übrigen nicht unterstützen. Das nennt man asozial. Ohne weiteres Einkommen wären übrigens 30 Euro anrechnungsfrei.
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Ja, das ist so korrekt. Es sei denn, die Kindesmutter gibt dir das halbe Kindergeld tatsächlich.
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Offensichtlich wirst du mit den Umfragen ja nicht aufhören, ergo ist es Einkommen. Und nein, darauf gibt es keine 100 Euro Freibetrag, weil es kein Erwerbseinkommen ist.
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Schriftlich. An den Vorgesetzten.
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Kommas retten Leben, kennst du?
Ansonsten: wenn das Kind erst 7 ist und du ansonsten allein lebst, wäre im Fall der Bewilligung von Erwerbsminderungsrente das Sozialamt zuständig.
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Ja, könnten sie. Sollte dann aber u. a. wegen der von dir genannten Rechtsnorm eine Ablehnung geben.
Und du kommst einfach so mit 300 Euro im Monat weniger aus?
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Rente auf Zeit oder dauerhaft? Alter des Kindes? Ohne genaue Angaben kannst du keine Antwort erwarten.
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Mach es schriftlich und nicht telefonisch.
Klar kannst du für deinen Sohn verzichten. Dann werden aber seine 204 Euro Kindergeld voll bei dir als Einkommen angerechnet. Wenn du das so möchtest.
Also anstatt 30 Euro mehr im Monat dann knapp 300 Euro weniger...