Ich lade mir jetzt einen Blankomietvertrag runter, füll den aus und schwärze drin rum. Das hat dann echt eine tolle Beweiskraft. Und der § 67 SGB II regelt nur, dass Miete in voller Höhe zu berücksichtigen ist und nicht, dass man einfach mal behaupten kann, dass man Summe X als Miete zahlt und niemand darf Nachweise dafür fordern. Gleiches gilt für Kontoauszüge.
Da niemand weiß, woran es jetzt hakt, wirst du dazu wohl das zuständige Jobcenter befragen müssen. Fakt dürfte jedoch sein, dass du notwendige Nachweise nur unzureichend erbracht hast.
Eine Eingliederungsvereinbarung musst du nicht unterschreiben. Allerdings gibt es trotzdem kein Recht auf Faulheit. Du willst für 3 Monate rückwirkend Geld (Rechte), ergo hast du auch Pflichten.