Begründung es wäre keine richtige Ausbildung.
Ich fürchte, daran liegt es nicht. Ohne dir nahe treten zu wollen, aber deine Rechtschreibung und Grammatik ist garantiert nicht für den Beruf im Büro ausreichend.
Nur mal ein Beispiel:
Natürlich habe ich öfters mal versucht in den Bereich Büromanagement, Computer, Schreibkraft usw. eine Stelle zu bekommen wenn etwas ausgeschrieben war.
Richtig:
"Natürlich habe ich öfter mal versucht, in den Bereichen Büromanagement, Computer, Schreibkraft usw. eine Stelle zu bekommen, wenn etwas ausgeschrieben war."
Muss jede angebotene Arbeitsstelle angenommen werden, egal in welchem Bereich das wäre?
Solange es zumutbar ist, ja.
Wie sieht die rechtliche Grundlage dafür aus ? Was ist Zumutbar , was nicht ?
Steht in § 10 SGB II.
Kann das JC jemanden verpflichten „versuchen“ eine Stelle egal was es ist anzunehmen?
Niemand kann dich zwingen, eine Stelle anzunehmen. Notfalls musst du eben mit weniger Bürgergeld leben, weil du sanktioniert wurdest.
Kann das JC auf bestimmte Arbeiten und Stundenzahl bestehen?
"Niemand kann dich zwingen...." Das gilt auch für Aufstocker.
Der neue Sachbearbeiter scheint es jetzt ziemlich dringend mit der Vermittlung zu haben.
Das ist sein Job. Bürgergeld ist keine Rente auf Lebenszeit. Normalerweise müsstest du ja selbst engagiert suchen.
Arbeit aufnehmen schön und gut , doch sollte der Arbeitnehmer doch wohl auch ein Mitspracherecht haben dürfen.
Spricht dir auch niemand ab. Allerdings bedeutet das nicht, dass man, weil man nur als Herzchirurg arbeiten möchte, aber das mit Abgang 6. Klasse nicht möglich ist, einen Anspruch darauf hat, dass einen die Allgemeinheit dann ein Leben lang durchfüttert.
Oder anders: du kannst nach deinen Wünschen leben wie du willst, wenn du es selbst finanzierst.