Aber doch nicht, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Dass du nur noch tagsüber arbeiten kannst wegen der Kinder stellt einen solchen dar:
Weitere Beispiele für das Vorliegen eines wichtigen Grundes bei Arbeitsaufgabe:
...
Die Beschäftigung kann wegen der Betreuung eines aufsichtsbedürftigen Kindes oder
der Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen nicht mehr oder nicht mit der bisherigen
Arbeitszeit fortgeführt werden.