Beiträge von Tamar
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Ja, ist es. Das Guthaben ist Einkommen und wird gem. § 22 Abs. 3 SGB II im Monat nach Zufluss/Gutschrift/Erstattung auf die Bedarfe für Kosten der Unterkunft und Heizung angerechnet. Wie das Guthaben entstanden ist, spielt keine Rolle.
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Ja, so sieht es aus.
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"Alo-Verein" - ein Verein, der sich mit den Problemen von Sozialleistungsempfängern beschäftigt.
Ansonsten ist das hier wie mit Nebelkerzen arbeiten. Es ist immer noch nicht klar, was genau das Jobcenter will und wie leistungsrelevant das ist. Es gibt doch sicher eine Mitwirkungsaufforderung, lade die als PDF mal hoch. Vielleicht wird man dann schlauer. Wenn das jedes Jahr so ist, weiß man doch, was für Unterlagen man braucht...
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Mal schreiben, was das für ominöse Dokumente/Nachweise etc. sind, die dein Mitbewohner angeblich nicht hat. Denn: was soll man dazu sagen? Wie soll man beurteilen können, wie wichtig die für einen WBA sind?
Ansonsten gibt es immer noch die Möglichkeit, sich vor Ort beraten zu lassen, sei es von einem Alo-Verein oder einem Anwalt.
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Paare ohne Trauschein dürfen nunmal nicht besser gestellt werden als Paare mit. Ich denke, so ziemlich alle User sind sich hier einig, dass der "Umzug" ein Fake ist und nur fürs Amt stattfinden soll.
Betrugsversuche werden hier nicht unterstützt.
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Warum will sie das denn nicht? Dessen ungeachtet, dass dir ja bereits geantwortet wurde, dass das völlig egal ist, ob sie in einem Mietvertrag drin steht, in 50 Mietverträgen oder in gar keinem.
Für mich riecht deine Anfrage weiterhin nach einem Betrugsversuch. Und das kann unschön enden.
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Dann wäre aber "das Schlimmste" nicht nur ein OwiG Verfahren, sondern auch eine Erstattungsforderung aufgrund der Kapitalerträge als Einkommen.
Du hast dich gerade in eine Zwickmühle argumentiert 🤭.
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Ein Anspruch besteht ja auch nicht. Sonst wäre die Regelung in § 24 Absatz 4 SGB II nicht "können" formuliert.
Im Übrigen habe ich geantwortet, dass das Darlehen vom JC in eine Beihilfe umgewandelt wird, wenn im Januar doch kein Lohnzufluss erfolgt. Das hat der TE ganz offensichtlich verstanden.
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Und warum schreibst du dann eingangs nicht "Umzug", sondern nur "Ummeldung"? Glaubt ja nicht, das Jobcenter macht die Hose mit der Kneifzange zu...
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Wenn überhaupt, gibt es eher eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld, da kein Schaden entstanden ist.
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Das weiß der TE doch mit dem Darlehen...
braucht auf jeden Fall ein Übergangsdarlehen, um den Zeitraum bis zum ersten Gehalt zu überleben.
Daher wird (denke ich) das Jobcenter den Bürgergeldbescheid für Januar aufheben und die letzte Zahlung Ende November für Dezember tätigen. Somit wird kein Bürgergeld für Januar zufließen. Soweit richtig?
In dem Fall muss die Person ein Übergangsdarlehen beantragen, um den Monat Januar finanziell zu überleben.
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Ja/nein/vielleicht. Wer soll das denn beantworten können, wenn du nichts zur weiteren Vetmögenslage angibst und wie lange du schon Bürgergeld beziehst, damit man Freibetrag und Karenzzeit prüfen kann.
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Reden wir von Ummeldung ohne das tatsächlich ein Umzug erfolgt? Dann reden wir nämlich von Betrug. Bereits der Versuch ist strafbar.
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Die gesetzlichen Krankenkassen sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts natürlich Behörden.
Andererseits hattest du - anders als bei einem direkten Steuerabzug vom Lohn - bereits die Verfügungsgewalt über das Geld inne, es hat zu deinem Vermögen gehört. Wenn, dann solltest du dergestalt im Widerspruch argumentieren.
Aber, ob du Erfolg hast?
Für die Rückerstattung einer PKV hat das BSG jedenfalls schonmal entschieden, dass das Einkommen ist:
ZitatHinzu kam am 5.9.2013 eine Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherung des Klägers iHv 1001,79 Euro, bei der es sich - vergleichbar einer Steuererstattung (vgl hierzu BSG vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R - BSGE 101, 291 = SozR 4- 4200 § 11 Nr 15 RdNr 17 ff) und unter Anwendung des § 37 Abs 2 Satz 2 SGB II (hierzu ausführlich unter 7) - um eine einmalige Einnahme handelte, die in dem Monat, in dem sie zufloss, zu berücksichtigen war (§ 11 Abs 3 Satz 1 SGB II idF der Bekanntmachung vom 13.5.2011, BGBl I 850).
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Wenn für Januar aufgehoben wurde, gibt es auch nichts für Januar.
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Jetzt weiß ich gar nicht was ich da genau machen soll.
Offenbar hast du angegeben, dass du deiner Mutter 150 Euro für Wasser und Strom zahlst und das JC will jetzt wohl wissen, wie ihr auf den Betrag gekommen seid.
Also z. B.:
Mama: "Ich muss 200 Euro im Monat für Strom zahlen und 100 Euro für Wasser, bitte zahle ab diesem Monat die Hälfte, sonst schmeiß ich dich raus."
Du: "OK, Mama."
150 Euro im Monat nur für Strom und Wasser sind eben schon eine Hausnummer, bei der das JC nachfragt.
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Heißt dies nun, dass Ende Dezember noch eine Überweisung vom Jobcenter auf meinem Konto (wie bisher) eingeht
Nein.
Nach meiner Recherche heißt dies, dass das Geld erst nach erbrachter Arbeitsleistung, also frühestens am Ende des laufenden und spätestens am 05. des Folgemonats überwiesen wird.
Das heißt im Normalfall, dass es - wie das Bürgergeld - am 1. des Folgemonats zur Verfügung stehen muss, was im Normalfall bedeutet, dass es zum letzten Arbeitstag des Monats auf dem Konto ist. Und EG 9 klingt, wie LiaMaria schon geschrieben hat, nach ÖD, so dass das Gehalt auch entsprechend pünktlich kommen sollte.
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Tja. Das kann man analog einer Steuerrückerstattung sehen. Da hat man ja auch unfreiwillig zuviel an eine Behörde gezahlt und trotzdem (oder gerade deswegen) ist es Einkommen.
Du kannst das Ganze natürlich mit Widerspruch prüfen lassen.
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aber warum mich nicht weiterlaufen lassen über das JC mit der Aufforderung Wohngeld zu beantragen.
Weil du erstmal das vorrangige Wohngeld beantragen musst. Wenn man dich einfach dazu auffordert und du nichts machst, zahlt man Bürgergeld, ohne es von der Wohngeldstelle wieder zu bekommen.
Aber es ist rechtens so mich wegen dem Monat mit dem Weihnachtsgeld als nicht Hilfebedürftig anzusehen und auf Wohngeld zu verweisen?
Was hat das mit dem einen Monat und Weihnachtsgeld zu tun? Ich habe dir doch vorgerechnet, dass du auch ohne Weihnachtsgeld nur etwa 100 Euro Anspruch hast und deshalb Wohngeld wahrscheinlich vorrangig ist.
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Sie kann umziehen, das Jobcenter übernimmt halt nur die bisherige bzw. angemessene Miete, keine Kaution, keine Umzugskosten.
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Nochmal: du kannst kündigen, nicht der Arbeitgeber.
Bei der Erstausstattung verstehe ich das auch nicht wegen Hausrat und Heimtextilien...ich habe wirklich nichts gehabt....was soll ich jetzt machen?
Du bekommst 350 Euro vom Jobcenter und musst dein übersteigendes Einkommen von über 500 Euro auch dafür einsetzen. Also hast du knapp 900 Euro für eine Ausstattung. Mit Gebrauchtwaren und ohne Küche (im Normalfall das teuerste von allem) ist das durchaus für eine Person angemessen.
enn das Weihnachtsgeld nicht aufgeteilt werden darf
Wurde es doch auch nicht. Lt. Bescheid wurde alles im November angerechnet. Oder ist es höher als die 950 Euro netto?
Da kommt ja ein Schreiben noch, das ich Wohngeld beantragen soll ..ist das richtig?
Bei einem Bedarf von 928 Euro und Einkommen von 730 Euro Krankengeld und 120 Euro Zuschuß vom Arbeitgeber zum Krankengeld = 850 Euro Einkommen, bereinigt dann 820 Euro besteht nur ein Anspruch auf Bürgergeld in Höhe von ca. 100 Euro. Natürlich kann dann Wohngeld höher sein und damit vorrangig.
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Das Weihnachtsgeld darf nicht aufgeteilt werden. Das war früher so. Jetzt darf nur noch Einkommen aus einer Nachzahlung auf 6 Monate aufgeteilt werden. Wenn das tatsächlich passiert, gehe in Widerspruch.
Eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber in der Ausbildung ist ausgeschlossen.
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Lade den Bescheid (erstmal ohne Berechnungsbogen) anonymisiert hoch (PDF).
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Na, die Antwort spricht Bände. Im Übrigen ist das Jurastudium ohne NC. Da gibt es genug Kollegen, die keine drei Sätze fehlerfrei zu Papier bringen.
Aber wenn du mit deiner Antwort darstellen willst, dass deine Fehler nur darauf beruhen, dass man ja in so einem Forum schreiben kann, wie man will: Das sehe ich anders, denn es ist ein Zeichen von Respekt, sich die entsprechende Mühe zu geben. Dessen ungeachtet, dass ich das bezweifle.
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Begründung es wäre keine richtige Ausbildung.
Ich fürchte, daran liegt es nicht. Ohne dir nahe treten zu wollen, aber deine Rechtschreibung und Grammatik ist garantiert nicht für den Beruf im Büro ausreichend.
Nur mal ein Beispiel:
Natürlich habe ich öfters mal versucht in den Bereich Büromanagement, Computer, Schreibkraft usw. eine Stelle zu bekommen wenn etwas ausgeschrieben war.
Richtig:
"Natürlich habe ich öfter mal versucht, in den Bereichen Büromanagement, Computer, Schreibkraft usw. eine Stelle zu bekommen, wenn etwas ausgeschrieben war."
Muss jede angebotene Arbeitsstelle angenommen werden, egal in welchem Bereich das wäre?
Solange es zumutbar ist, ja.
Wie sieht die rechtliche Grundlage dafür aus ? Was ist Zumutbar , was nicht ?
Steht in § 10 SGB II.
Kann das JC jemanden verpflichten „versuchen“ eine Stelle egal was es ist anzunehmen?
Niemand kann dich zwingen, eine Stelle anzunehmen. Notfalls musst du eben mit weniger Bürgergeld leben, weil du sanktioniert wurdest.
Kann das JC auf bestimmte Arbeiten und Stundenzahl bestehen?
"Niemand kann dich zwingen...." Das gilt auch für Aufstocker.
Der neue Sachbearbeiter scheint es jetzt ziemlich dringend mit der Vermittlung zu haben.
Das ist sein Job. Bürgergeld ist keine Rente auf Lebenszeit. Normalerweise müsstest du ja selbst engagiert suchen.
Arbeit aufnehmen schön und gut , doch sollte der Arbeitnehmer doch wohl auch ein Mitspracherecht haben dürfen.
Spricht dir auch niemand ab. Allerdings bedeutet das nicht, dass man, weil man nur als Herzchirurg arbeiten möchte, aber das mit Abgang 6. Klasse nicht möglich ist, einen Anspruch darauf hat, dass einen die Allgemeinheit dann ein Leben lang durchfüttert.
Oder anders: du kannst nach deinen Wünschen leben wie du willst, wenn du es selbst finanzierst.