Beiträge von Mshitz

    Hallo,

    danke für die Antwort. Leider trifft sie meine Frage nicht. Ich habe die Bedürftigkeitsprüfung nicht in Frage gestellt, von daher erschliesst sich mir der SInn deiner Antwort nicht vollständig. Auch, dass diese Leistung eine Bedürftigkeit voraussetzt, ist mir nicht neu - wahrscheinlich niemandem hier.

    Trotzdem gilt Dir mein Dank für Deine Aufmerksamkeit und Deine Antwort.

    Meine Frage war: Ist die Anforderung der Unterlagen soweit in die Vergangenheit ok und (das nun als ergänzende Frage) aus welchen Vorschriften ergeben sich diese Prüfungszeiträume?

    Vielen Dank.

    Hallo zusammen,

    ich habe heute aufstockendes AlgII beantragt. Die Sachbearbeiterin teilte mir mit, dass ich die Verdienstnachweise der vergangenen 12 Monate und Kontoauszüge seit dem 01.09.2019 vorlegen soll.

    Als ich das letzte mal AlgII beantragt habe, wurde das alles meiner Erinnerung nach nur rückwirkend für drei Monate angefordert (Das ist aber auch schon ein paar Jahre her).

    Daher meine Frage: Ist das so ok vom JC oder sind die da etwas zu wissbegierig?

    Danke für Eure Antworten!