Beiträge von nextmg

    Hallo,

    über Hilfestellung würde ich mich sehr freuen.

    Wie schätzt ihr den Fall ein, wenn man an einer ganztägigen stationären Reha teilnimmt, wo aufgrund der aktuellen Situation

    kein Mittagessen mehr angeboten wird und stattdessen pro Tag 5€ berechnet wird, was in Gesamtsumme am Ende des Monats überwiesen wird?

    Ich bin mir nun unsicher, ob dies anrechnungsfrei ist, oder nicht?

    Natürlich könnte ich beim Jobcenter anrufen, habe dort jedoch schon mehrfach falsche Informationen erhalten.

    Ich habe im Internet gelesen, dass z.B. Spesen prinzipiell anrechnungsfrei sind, soweit man nachweisen kann, ob man das Geld auch sinngemäß verbraucht hat. Falls man dies nicht nachweisen kann, ist ein Betrag von 6€ pro Tag anrechnungsfrei.

    Die medizinische Reha (nach ca. 6 Monaten Umwandlung in berufliche Reha) wird von der Rentenversicherung finanziert. Fahrgeld auch von der Rentenversicherung.

    Der Lebensunterhalt wird aufstockend über Alg2 finanziert (Partnerin arbeitet, 2 Kinder).

    Ist eine solche Regelung bei einer beruflichen Reha auch anwendbar?

    Hat jemand in einer solchen Sache schon Erfahrung gemacht?

    Vielen Dank und liebe Grüße


    Sorry, kleiner Fehler.

    Es handelt sich um eine ganztägig ambulante Reha.

    LG

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

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    Hallo,


    wir haben leider eine große Unklarheit und würden uns über Einschätzungen freuen.

    Im kurzen lautet die Frage: Erweitert eine KFZ Versicherung bei Notwendigkeit für den Job den Freibetrag?

    Meine Partnerin, ich und zwei Kinder stocken zur Zeit auf. Ich bin in einer Reha, sie arbeitet.
    Sie ist vorzeitig aus der Elternzeit raus, aber aufgrund der Arbeitszeiten ist ein Fahrzeug notwendig.

    Uns wurde gesagt, das die Kfz Versicherung in dem Fall den Freibetrag erhöht.
    Vor dem Auto hatte sie knapp 300 Euro von ihren 1200+/— Freibetrag.

    Mit dem neuen Bescheid und der Berücksichtigten Versicherung werden zwar insgesamt mit Pauschalen knapp 100 Euro für berufsbedingte Ausgaben und Werbungskosten berüchtigt, aber der berufliche Freibetrag ist nur noch 200 Euro, also insgesamt sind es unter 5 Euro mehr, als vorher.

    Beim Jc meinte man dann, dass die kfz Versicherung von diesem 100 Euro Standard Freibetrag getragen werden müssen und nur das berücksichtigt wird, was über diese 100 Euro geht.
    Ist dies so richtig? Im Prinzip stehen wir uns nun Finanziell schlechter, als wenn sie noch ein Jahr in Elternzeit geblieben wäre.

    Wir sind davon ausgegangen bzw bekamen es so vermittelt, dass das was wir an Kfz Versicherung zahlen, im Endeffekt oben drauf haben, weil der Freibetrag dadurch in dem Umfang steigt.

    Vielen Dank und liebe Grüße

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