Beiträge von HansHansen

    Wenn ich so darüber nachdenke, weiß ich gar nicht, was genau eine Maßnahme ist.

    Ich habe einen Bildungsgutschein bekommen und konnte dann die Fortbildung machen. Es war nun kein Zwang, ich wollte die Fortbildung auch machen. Aber ich denke nichts tun, wäre für das Jobcenter keine Option gewesen.

    Jetzt im Nachhinein ist mir natürlich auch klar, dass ich das vorher hätte abklären müssen. Aber da ich daran nicht gedacht hatte, hab ich mich an euch gewendet. :)

    Hallo,

    ich beziehe ALG2 und habe in diesem Jahr eine 6-monatige Fortbildung im Home Office gemacht. Mir wurden ein Computer, zwei Monitore und noch weitere (stromverbrauchende) Hardware zugeschickt, die folglich über den gesamten Zeitraum für mindestens 8 Stunden am Tag eingeschaltet waren. Dieser zusätzliche Stromverbrauch hat sich auf eine saftige Nachzahlung an meinen Stromanbieter ausgewirkt. Daher meine Frage: Gibt es die Möglichkeit, diese Zusatzkosten erstatten zu lassen?

    Ich freue mich auf eure Antworten!

    LG Hans