Beiträge von Joice

    Hallo,

    dazu mußt Du auch nicht aufgefordert werden. Du bist verpflichtet (und hast dafür auf den Anträgen auch unterschrieben), unaufgefordert und zeitnah alle Änderung der wirtschaftlichen Situation mitzuteilen. Und dazu gehören dann auch die Kosten der Unterkunft mitsamt den Nebenkosten.

    Ja, die aber bei Dir noch nicht greift. Zumal die Abrechnung 2017 auch erst 2018 ausgesterllt worden sein dürfte.

    Das könnte tatsächlich passieren - abhängig von der Höhe der Rückzahlungen und dem evtl. eigenen Einkommen. Auch kann die Zahlung eingestellt werden, solange Du die angeforderten Nachweise nicht einreichst (Stichwort "fehlende Mitwirkung").

    Gruß!

    Ja, aber was mache ich jetzt? erst wurde mir gesagt, das nur 2018 nachgereicht werden muss und jetzt auch 2017, das ist nätürlich ein großer finazieller Unterschied.


    Hallo,

    dazu mußt Du auch nicht aufgefordert werden. Du bist verpflichtet (und hast dafür auf den Anträgen auch unterschrieben), unaufgefordert und zeitnah alle Änderung der wirtschaftlichen Situation mitzuteilen. Und dazu gehören dann auch die Kosten der Unterkunft mitsamt den Nebenkosten.

    Ja, die aber bei Dir noch nicht greift. Zumal die Abrechnung 2017 auch erst 2018 ausgesterllt worden sein dürfte.

    Das könnte tatsächlich passieren - abhängig von der Höhe der Rückzahlungen und dem evtl. eigenen Einkommen. Auch kann die Zahlung eingestellt werden, solange Du die angeforderten Nachweise nicht einreichst (Stichwort "fehlende Mitwirkung").

    Gruß!


    Ich habe die Nebenkostenabrechnungen eingereicht. Ich finde es nur seltsam, das mir am Telefon gesagt wird, nur für 2018 und da werden wir uns einig und dann das.

    Hallo, ich habe eine dringende Anfrage bezüglich Nebenkostenabrechungen und die Nachzahlung

    Meine Nebenkostenabrechnungen für die Wohnung wurden nie eingefordert vom Amt und jetzt, da ein Personalwechsel war wollen sie zumindest vom letzten und von dem Jahr davor das Geld wieder haben, also 10% davon. Ist das zulässig...zumal ich nie dazu aufgefordert wurde den Bescheid einzureichen und ich da etwas naiv mit umgegangen bin und da auch nie was angegeben habe, weil ich das eben nie machen musste, dachte ich das es hier wo ich wohne nicht verlangt wird.

    Bei einem Telefonat wurde mir dann gesagt, das er zumindest von 2018 die Nebenkostenabrechnung haben möchte, diese habe ich dann geschickt. Er sagte das wir uns da schon einigen. Jetzt kam eine persönliche Anhörung worin auch 2017 mit aufgeführt wird. Gilt da keine Verjährung, zumal er am Telefon sagte das es auch ihr Fehler war und ihm das bei Übernahme des Jobs aufgefallen sei.

    Was mache ich jetzt, da ich von dem bisschen was mir zum leben bleibt absolut nichts zahlen kann. Die machen mich zum Obdachlosen, da sie auch geschrieben haben, das geklärt werden muss ob die Zahlungen nicht komplett eingestellt werden... HILFE