Beiträge von Perkunas

    In der Bedarfsgemeinschaft herrscht gegenseitige Unterhaltspflicht. Ist es daher möglich, daß ein Mitglied der BG auf ALG 2 verzichtetund das verzichtende Mitglied der BG nun das Kindergeld in Höhe des Regelsatzes behalten kann?
    Vielen Dank.