Beiträge von Grimm

    Hallo,

    eine Anmeldung macht nur dann Sinn, wenn man auch eine eingetragene Meldeadresse im zuständigen Amtsbezirk des Amtes nachweisen kann. Die Meldeadresse wird vom zuständigen Einwohnermeldeamt wiederum nur dann eingetragen, wenn man tatsächlich am neunen Wohnort auch wohnt. Von daher wirst Du kaum die Möglichkeit haben, vor Umzug den Antrag zu stellen.

    Gruß!

    Hallo,

    vielen Dank für deine Antwort und Hilfe. Dann werden wir wohl die Zeit überbrücken müssen.

    Viele Grüße

    Hallo liebe Community,

    Folgende Sachlage: Wir (BG mit zwei Erwachsenen) ziehen zum 01.10.19 in eine neue Wohnung in einem anderen Bundesland. Das derzeitige Jobcenter werden wir in den nächsten Tagen schriftlich davon in Kenntnis setzen, dass wir ab Oktober woanders wohnen. Nun ist die Frage wie man die "Anmeldung" beim neuen Jobcenter am Besten angeht. Manche sagen, dass man sich im Vorhinein nicht beim neuen Jobcenter anmelden kann. Ist dem so? Kann man tatsächlich erst am bspw. dann 01.10. den Antrag für ab dem 01.10. stellen? Dies würde ja automatisch bedeuten einige Wochen komplett ohne Leistungen zu sein, da die Bearbeitungsfristen ja generell nicht gerade kurz sind. Oder könnte man diese Anmeldung schon eher durchführen? Da wir bisher noch nie in der Situation waren "mit ALG2" umziehen zu müssen, würden uns Tips und Erfahrungswerte welche Herangehensweise am Optimalsten wäre, sehr helfen.

    Viele Grüße