Beiträge von Kristin

    Hallo.... Ich bin neu hier und hab eine frage...

    Ich habe meine nebenkosten Abrechnung von 2017 nach Erhalt im Juli 2018 eingereicht... Diese ist in meiner akte hinterlegt...

    Diese wurde bis heute nicht bearbeitet. Meine Anwältin hat mir gesagt wenn diese bis Ende Juli nicht bearbeitet wurde dann würde dieses Guthaben dem jobcenter nicht mehr zustehen... Also dürfen sie es nicht zurückfordern... Darf ich mir dieses Guthaben nun vom Vermieter auszahlen lassen?