Beiträge von Lir

    Klar Corinna, das ist alles verständlich.

    Der Massnahmenträger wurde beauftragt meine berufliche Perspektive und mein beruflichen Werdegang zu beurteilen.

    Die deutsche Angestellten Akademie (DAA) hatte schon darauf abgezielt (durch mehrere Weiterbildungen) meine berufliche Situation mehr in Richtung Maschinentechnik und Informatik zu lenken damit ich nicht mehr so eine Schwere körperliche Arbeit ausüben muss ( ich bin Tischler). Die Stellenangebote sind nicht dem entsprechend!

    Die Sachbearbeiterin ignoriert diese Tatsache bewusst und macht mir zeitgleich Vorwürfe in Form von Sanktionsandrohung.

    Ich habe ein Stellenangebot im März bekommen und im Juli die Nachricht erhalten (mit einer Sanktions Anhörung) " sie haben sich nicht beworben " .

    Natürlich hatte ich das und die Leiterin des Unternehmens hat es mir und der Sachbearbeiterin bestätigt.

    Es gibt nur noch Ärger und ist überhaupt nicht mehr Zielführend.

    Meine Prämisse ist nur noch rechtlicher Natur, das abwägen der Sanktionen und das rechtliche Vorgehen.

    Danke Corinna für deine Antwort! Der Massnahmen Träger hatte dem Amt die Veränderungen (Bandscheibenschaden) mit geteilt . Da ich kurz davor ( 3 Wochen) aus dem Krankenhaus kam. Des wegen war meine Frage ob das Amt, nicht hätte reagieren müssen.

    Danke Schorsch für deine Antwort! Ich habe mich auf die Stellen natürlich beworben, objektiv geeignet mich einzustellen . Da die Sachbearbeiterin aber wieder einmal ihre Stellung schamlos ausgenutzt und mir eine Sanktion an droht , wollte ich nur wissen in wie weit die EGV noch ihre Gültigkeit hat!

    es heißt doch das alle 6 Monate die egv dem Kunden angeglichen werden muss da sich Lebensumstände verändern! Wie bei mir mit der Bandscheibe.

    Muss ich aktiv darauf hinwirken oder ist es nicht die flicht der Sachbearbeiterin. Die DAA wo ich meine Maßnahme (1 Jahr) gemacht habe hat einen Abschluss Bericht dem Jobcenter vorgelegt.

    Wo meine Veränderung der beruflichen Perspektive erwähnt wird. Am23.03.2017 begann diese Maßnahme und war am 1 Dezember zu Ende. Seit dem habe ich keine Einladung (obwohl ich darum gebeten habe) bekommen noch Stellenangebote oder der gleichen. Doch jetzt bekomme ich diese völlig sinnlosen angebote mit einer rechtsfolge Belehrung. Und von einer Sachbearbeiterin die bekannt ist schnell Sanktionen zu vergeben.

    Hey, ich bin neu hier.

    Meine EVB ist 23.03.2017 erstellt worden und ist bis auf weiteres gültig?

    Meine Frage ist , in wie fern ist diese EVB überhaupt noch bindend.

    Ich bekomme seit einiger Zeit Stellenangebote die nicht meinem Profil entsprechend sind , das heißt bei mir das ich aufgrund eines Bandscheiben Vorfalls keine körperlich schwere Arbeit mehr leisten kann und keinen Führerschein besitze, und trotzdem bekomme ich diese Stellenangebote wo z.b. ein Führerschein zwingend erforderlich ist oder auf einem Schrottplatz Metal (40 Stunden) sortieren soll.

    Die EVB ist von mir unterschrieben und wurde mit einer Massnahme verbunden die 1 Jahr ging .

    Kann mir jemand ein bisschen Licht geben ich stehe nämlich im Dunkeln. fie