Erst einmal möchte ich dir meine Hochachtung mitteilen, dass du neben der Pflege deiner kranken Tochter noch eine Umschulung meisterst. Viele hätten einfach gesagt, ich kann nicht, ich muss mich um mein Kind kümmern. Daher finde ich es vom JC nicht ok, dir nicht noch ein Jahr zu gewähren, wobei ich allerdings auch den Prüfungsausschuss nicht verstehe. Wenn deine Noten so gut sind, könnte man dann aufgrund der Krankheit deiner Tochter keine Ausnahmegenehmigung erteilen, damit du zur Prüfung zugelassen wirst. Ich drücke dir die Daumen, dass du das eine Jahr doch noch bekommst.
Beiträge von LiaMaria
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Warum machst du überhaupt die Maßnahme? Die hättest du ablehnen dürfen mit Verweis darauf, dass dein Kind noch keine 3 Jahre alt ist.
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Hast du das bei ALG I auch so angegeben? Denn dann bekommst du auch nur Arbeitslosengeld für 30 Stunden. Bekommst du ALG I für Vollzeit, dann musst du dich auch auf Vollzeitstellen bewerben und falls du einen Vollzeitjob bekommst, diesen auch annehmen.
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Danke, wieder was dazu gelernt
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Ich sehe das anders. Der Stiefsohn hat doch eine abgeschlossene Berufsausbildung. Ich dachte, dass man dann als eigene BG gilt, weil seine Eltern ja dann auch nicht mehr unterhaltsverpflichtet sind.
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Das verstehe ich auch nicht. Erst schreibst du, sie haben dir einen Vollzeitjob vorgeschlagen und dann schreibst du von höchstens 400,00 Euro. Für mich klingt das irgendwie nach "Betrug". So nach dem Motto, du gibst an einen Vollzeitjob zu haben, damit dich deine Vermittlerin in Ruhe lässt, bekommst aber nur 400,00 Euro. Darauf lässt sich das Jobcenter mit Sicherheit nicht ein. Ein Vollzeitjob sollte mindestens den Mindestlohn ausmachen und bedeutet 40,00 Stunden Woche. Bei momentan rd. 9,00 Euro Mindestlohn sind das 360,00 Euro die Woche bei 4 Wochen im Monat 1.440,00 Euro brutto (ist nur über den Daumen gepeilt).
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Klaro, darf man auch ein Haus mieten. Der Preis ist entscheidend.
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Im Übrigen ist es auch so, dass der Kindsvater, soweit es seine finanziellen Möglichkeiten zulassen, dir auch zu Unterhalt verpflichtet ist. Nicht nur dem Kind. Von daher ist es nur legitim, dass ihr nach der Geburt, wenn dein Freund ausgelernt hat und Geld verdient, von diesem Geld gemeinsam lebt.
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Du bist 16 Jahre. Nur, weil du mit deinem Freund zusammenwohnen möchtest, willst du ausziehen. Warum sollte dir das Amt sowas bezahlen. Wenn deine Eltern das nicht können, dann musst du zu Hause wohnen bleiben. Im Übrigen weiß ich auch nicht, wie es mit der Aufsichtspflicht aussieht. Denn du bist noch nicht volljährig.