Beiträge von LiaMaria
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Wenn du mit deinem Freund zusammenziehst, bekommst du natürlich nur die Hälfte der Miete. Die andere Hälfte muss dein Freund von seinem Ausbildungsgehalt und evtl. BAB (abhängig vom Einkommen der Eltern) bezahlen. Kindergeld bekommt dein Freund allerdings auch noch, da er noch keine 25 Jahre alt ist.
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Ich denke mal, wenn keine Betreuungskosten anfallen, wird das JC auch keine zahlen. Es wird nur gezahlt, was auch anfällt.
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Ich sehe das so wie Corinna. Das ist Sache des Vermieters. Wenn dieser beweisen kann, dass es am Mieter liegt, dann kann der Mieter höchstens ein Darlehen vom JC bekommen. Für die Beseitigung und auch für die Möbel.
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Da ich nicht weiß, wie lange dein Arbeitgeber die Füße still hält, kann ich dir das nicht sagen. Vielleicht sieht es dein Arbeitgeber ganz anders und möchte dich gerne behalten und wartet auch erstmal ab, so dass du Ende August dein normales Azubi-Gehalt bekommst.
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Nein, wenn du gekündigt wirst, weil du krank geschrieben bist, dann bekommst du keine Sanktionen. Sanktionen bekommst du, wenn du jetzt einfach von dir aus kündigst ohne Attest vom Arzt.
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Lass dich erstmal krank schreiben. Wenn du jetzt die Ausbildung einfach abbrichst, bekommst du Sanktionen. Du musst dir ein Attest vom Arzt besorgen, dass du die Ausbildung aus psychischen Gründen nicht fortführen kannst.
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Ganz einfach. Bei dem Einkommen muss dein Freund und Vater des Kindes dem Kind Unterhalt zahlen und dir auch Betreuungsunterhalt von 6 Wochen vor der Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Da ist es wahrscheinlich günstiger, wenn ihr zusammenwohnt. Bei 2.700,00 Euro netto wird keiner von euch 3en Geld vom Jobcenter bekommen. Auch muss dein Freund sich an den Anschaffungen für das Kind und den Kosten für Umstandskleidung beteiligen.
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Du hast ja dann sicherlich nur die Erstausstattung für ein Zimmer beantragt. Denn das zweite Zimmer bezieht ja dann deine Partnerin und braucht ihr eigenes Bett. Dann ist dagegen gar nichts einzuwenden. Warum sollte es dann zur Rückforderung der Erstausstattung kommen?
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Rückwirkend würdest du jetzt auch keines mehr bekommen, da du ja Ende Juni Geld bekommen hast. Wenn du es vorher gewusst hättest, hättest du für den Monat Juni ein Überbrückungsdarlehen beantragen können. Aber den Monat Juni hast du ja wohl bereits anders überbrückt.
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Da du bei deiner Mutter gemeldet bist, wohnst du noch zu Hause. Natürlich darfst du auch mal bei deiner Freundin übernachten. Es sollte natürlich kein Dauerzustand sein. Sonst kann auch deine Freundin Probleme mit dem Vermieter (und auch mit den Nachbarn) bekommen wegen der Nebenkostenabrechnung (Wasserverbrauch, Gemeinschaftsstrom etc.). Ich würde das JC mal fragen, von wem sie denn diese Aussage hätten. Von alleine können sie ja nicht darauf kommen. Evtl. Nachbarn deiner Mutter oder deiner Freundin?
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Soviel ich weiß, wird die Erwerbsminderungsrente, genau wie die Altersrente, rückwirkend gezahlt. D. h. die Erwerbsminderungsrente ist für den Monat Juni. Also hast du für den Monat Juni Geld bekommen. Dass ist immer das Problem mit dem Hartz IV. Hartz IV wird im Voraus gezahlt. Du hättest für den Monat Juni ein Überbrückungsdarlehen beantragen können. Dieses hättest du zurückzahlen müssen.
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Ich würde an dem Vorstellungsgespräch teilnehmen. Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, früher Feierabend zu machen und dafür auch eher anzufangen. Gerade Call-Center sind oftmals sehr flexibel. Wenn nicht, dann hast du teilgenommen und das JC kann dir nix.
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Wie lange geht denn die Umschulung?
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Wenn die Wohnung angemessen ist, meldest du dich in Berlin ab und am neuen Wohnort wieder an. Denke aber daran, dass du auch keine Kaution bekommst.
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Was hat deine Fallmanagerin mit der Auszahlung deines Arbeitgebers zu tun? In vielen Firmen kann man die Auszahlung nicht verschieben, weil das automatisiert geht. Da musst du mit deiner Firma reden. Wenn es nicht geht, dass musst du das Geld ganz oder teilweise (falls du aufstocken musst) zurückzahlen. Du kannst aber Ratenzahlung vereinbaren.
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Man kann einen Studienkredit aufnehmen.
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Dein Sohn muss seinen Mietanteil und sein Leben (Kleidung, Hobbies, Handy etc.) finanzieren. Da bleiben keine 400,00 Euro für die Finanzierung eines Autos übrig. Er wird sich wohl ein älteres gebrauchtes Auto kaufen müssen. Du bekommst für deinen Sohn wahrscheinlich nix mehr vom JC. Keinen Mietanteil und kein Hartz IV. Ausbildungsgehalt ist kein Taschengeld.
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Hier ist Hopfen und Malz verloren. Der TE wird letzten Endes schon merken, dass wir Recht hatten.
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Die Summe die du bekommst, ist aber nicht für neue Möbel gedacht. Dir kann zugemutet werden, in einem Sozialkaufhaus nach gebrauchten (bis auf die Matratze) Möbeln zu schauen.
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Für mich hört sich das ganze auch sehr sonderbar an. Mein Mann hatte früher auch Epilepsie. Ich kenne solche Anfälle. Aber zerstört hat er eigentlich nix. Es sei denn, er ist während der Anfall kam, so unglücklich gefallen, dass er dabei was zerstört hat. Aber das waren keine großen Sachen. Nachdem er medikamentös durch einen Facharzt eingestellt war, verminderten sich die Anfälle bis sie dann so plötzlich wie sie gekommen sind wieder ganz verschwunden sind. Vitaminpräparate spielten dabei überhaupt keine Rolle.
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Deine Schwester muss dich nicht unterstützen. Aber sie muss die Hälfte der Miete und Nebenkosten zahlen. Das ist ja wohl klar.
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Dann wirst du die o. g. Möbel, die du als Erstausstattung geltend machen willst, gar nicht unterbringen können. Auch wird dir das JC keine 1.050 Euro für ein Zimmer genehmigen.
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Soviel ich weiß, berechtigt Wohngeld einen auch Leistungen aus dem BuT-Programm in Anspruch zu nehmen.