Beiträge von LiaMaria
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Wieso, du hast doch jetzt Arbeit gefunden.
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Unter 25 Jahren bekommst du kein Bürgergeld. Deine Eltern sind dir bis zum 25. Lebensjahr unterhaltspflichtig.
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Mein Mann ist auch Alkoholiker. Er ist seit 20 Jahren trocken. Er hat auch eine 12-wöchige ambulante Reha gemacht und sich danach sofort um einen neuen Job bemüht und auch relativ schnell einen gefunden. Dort hat er von Anfang an mit offenen Karten gespielt, damit die Kollegen (Altenpflege) nicht mit Alkoholpralinen oder Sekt um die Ecke kommen. Das ist bei den Kollegen und den Vorgesetzten sehr gut angekommen. Er hat dafür viel Anerkennung bekommen. Ich finde den Einstieg in einen Job megawichtig, damit man nicht zu Hause rumsitzt und dort auf "dumme Gedanken" kommt.
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Wenn deine Eltern dich so weit unterstützen, dass du das Bürgergeld sparen kannst bzw. deine Schulden davon tilgen willst, dann bekommst du kein Bürgergeld. Bürgergeld ist nicht zum Schulden tilgen da, sondern um dein Leben zu finanzieren. Ansonsten würde der Steuerzahler deine Schulden bezahlen und das kann es ja wohl nicht sein.
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Natürlich muss deine Schwester ihren Mietanteil selbst bezahlen. Du bekommst nur noch die halbe Miete und deinen vollen Betrag Bürgergeld.
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Du hast aber keinen Anspruch auf neue Möbel. Wenn du die 500,00 Euro für ein Bett, einen Nachttisch, Bettwäsche, Besen und Kehrblech ausgegeben hast, dann waren das alles Neuanschaffungen. Das einzige, was ich mir nagelneu anschaffen würde, wäre eine Matratze. Aber alle anderen Sachen bekommt man auch gebraucht an "schwarzen Brettern" im Supermarkt, im Internet etc.
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Es müssen doch aber Barabhebungen in Höhe der Summe auf den Kontoauszügen ersichtlich sein. Wenn du natürlich immer nur Kleckerbeträge abgehoben bzw. mit EC-Karte eingekauft hast und keine Abhebungen vorhanden sind, die höher sind als 250,00 Euro, dann fragt sich das JC natürlich, wie du die Miete überwiesen hast.
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Nein, ohne richtigen Mietvertrag wird das nix.
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Bei 3.000.000 Vermögen sollte es deinen Eltern doch möglich sein, dich finanziell zu unterstützen, ohne dass sie sich einschränken müssen. Dass das Geld in Vermögen steckt, ist zweitrangig. Es ist nunmal Vermögen, was verwertbar wäre. Deine Eltern könnten eine Immobilie verkaufen und das Geld so anlegen, dass dir jeden Monat was ausgezahlt wird.
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Du musst eine Adresse angeben. Das kann auch die Caritas sein.
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Dein Vater kann dir das Haus aber nicht schenken mit der Restschuld. Ich gehe davon aus, dass dein Vater vom Amt auch nur die Nebenkosten bekommen hat. Dein Vater kann dir das Haus verkaufen. Von dem Geld kann er eine Weile leben ohne Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu müssen.
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Der junge Mann wohnt nach seinen Aussagen gar nicht mehr bei seinen Eltern.
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Wenn du ausziehst, dann haben deine Eltern (sollte die Wohnung zu teuer für 2 Personen sein, die Quadratmeterzahl spielt eine kleinere Rolle) mindestens 6 Monate Zeit sich eine kleinere Wohnung zu suchen (für mindestens 6 Monate wird die volle Miete übernommen). Das müssen deine Eltern natürlich selbst bzw. mit deiner Hilfe. Evtl. kann auch ein Attest vom Arzt deines Vaters oder auch deiner Mutter bzw. für beide Elternteile eingereicht werden, dass es deinen Eltern aus gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten ist umzuziehen. Dann muss das JC die volle Miete übernehmen.
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Ich denke aber mal, dass ihr nach der Geburt einen Anspruch auf Bürgergeld habt. Deine Freundin bekommt dann Elterngeld, was ja geringer als ihr Einkommen ist und ihr seid zu dritt. Allerdings wird man dann von dir verlangen, dass du dich verstärkt um Arbeit bemühst, um euch selbst zu unterhalten.
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Zumal dein Kind auch vom JC Bürgergeld bekommt. Dem wird der Unterhalt und das Kindergeld gegengerechnet. Wenn deine Freundin wegen dem Baby nicht arbeiten gehen kann, bist du deiner Freundin bis zum 3. Lebensjahr eures Kindes (dann kann es in die Kita) zu Unterhalt verpflichtet. Ab dem 3. Lebensjahr ist es deiner Freundin zuzumuten, zumindest einen Teilzeitjob aufzunehmen. Dann entfällt die Unterhaltspflicht gegenüber deiner Freundin. Für dein Kind bleibst du unterhaltspflichtig bis zum Abschluss der Ausbildung.
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Du kannst versuchen vom Arzt des Kindes ein Attest einzuholen, dass das Kind in seinem gewohnten Umfeld bleiben muss. Du bekommst an Miete auf jeden Fall das, was dir bislang bewilligt wurde. Allerdings werden bei ungenehmigten Umzug keine Umzugskosten gezahlt. Von daher wäre es sicher besser, dass dir das JC den Umzug genehmigen würde.
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Wenn du durch die Nachzahlung bedürftig wirst, dann kannst du einen Antrag beim JC stellen.
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Die Tilgungsrate wird nur übernommen, wenn die Immobilie fast abbezahlt ist. Da du schreibst vor wenigen Jahren, dürfte das bei dir ja nicht der Fall sein.
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Ich kann mir gut vorstellen, dass es die letzten 3 Jahre durch Corona so gehandhabt wurde. Jetzt herrscht aber wieder der Normalzustand. Die Coronaregeln sind fast alle außer Kraft gesetzt.