Du schreibst von "nur 180,00 Euro". Das ist für mich viel Geld. Wenn es "nur" heißt, dann kannst du das sicherlich auch selbst bezahlen. Wie schon geschrieben, muss man sich solch einen Luxus leisten können. Klar sind nicht alle Grundschulen gleich gut. Aber es gibt nunmal Einzugsbereiche. Wenn mir diese Schule nicht gut genug ist, muss ich dafür selbst aufkommen.
Beiträge von LiaMaria
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Du muss alles tun, um deine Bedürftigkeit zu senken oder sogar zu beenden. Egal, ob der Job deinen Fähigkeiten entspricht. Das spielt bei Bürgergeld überhaupt keine Rolle. Hier geht es einzig darum, dass du einen Job nur aus gesundheitlichen Gründen ablehnen kannst, nicht aber, weil er dir nicht gefällt oder weil du deiner Meinung nach zu wenig verdienst.
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Gibt es für die Kinder keine Jugendnetzkarte? So heißt die Monatsfahrkarte für Schüler, die bei uns keine Fahrkarte von der Schule bekommen. Die kostet allerdings auch 18,00 Euro pro Kind, was bei 3 Kindern ja auch schon fast 60,00 Euro sind. Bei uns gilt das Einzugsgebiet nur für die Grundschule. Wie das hier aussieht, wenn man sein Kind an einer anderen Grundschule als die im Einzugsgebiet liegende Grundschule anmeldet, weiß ich nicht.
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Ich weiß ja nicht, wie das in Rheinland-Pfalz ist. Bei uns (Niedersachsen) bekommen Kinder, die zu weit von der Schule weg wohnen, eine Fahrkarte von der Schule (1. bis 10. Klasse). Wenn sie natürlich nicht so weit weg wohnen (bei mehr als 2 km) dann muss man die Fahrkarte selbst bezahlen.
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Für das jC ist das aber kein Grund. Evtl. eine Wohnung im Bereich eines anderen JC suchen. Aber auch da muss die Miete angemessen sein. Umzugskosten würde er aber auch dann nicht bekommen, weil der Umzug nicht notwendig ist. Tiere interessiert das JC im Übrigen auch nicht.
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Such dir doch einen Job. Dann müssen deine Eltern nicht mehr für dich aufkommen. Oder bist du krank? Dann sieht die Sache natürlich anders aus. Wobei ich dir auch gleich sagen kann, dass es mit Bürgergeld beantragen alleine auch nicht getan ist. Das JC wird dich in Maßnahmen schicken. Vielleicht wäre ein Minijob ja auch fürs erste nicht schlecht.
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Natürlich ist das Einkommen. Hier gilt das Zuflussprinzip. Das Geld steht dir zur Verfügung, wo du auf Hilfe angewiesen bist. Deshalb wird es auf den Hilfebedarf angerechnet. Es verringert ja deine Bedürftigkeit. Anders herum wäre es aber auch so. Musst du jetzt nachzahlen, übernimmt das JC die Nachzahlung, weil du jetzt auf die Hilfe angewiesen bist und die Nachzahlung aus eigenen Mitteln nicht leisten kannst.
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Durch das Kind wird das Bürgergeld für euch 3 berechnet. Wenn du genug für euch 3 verdienst, dann gibt es nichts. Ansonsten bist du Aufstocker und musst alles tun, um eure Hilfebedürftigkeit zu beenden, d. h. auch einen Vollzeitjob suchen und annehmen. Das Fernstudium ist in diesem Fall ein Hobby und interessiert das Jobcenter nicht.
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Wieso wirst du bestraft? Du bist einfach nicht mehr bedürftig. Warum soll der Steuerzahler für dich zahlen, wenn du deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst? Bürgergeld ist kein bedingungsloses Einkommen.
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Ja so ist das mit der Liebe. Wenn es ums Geld geht, dann trennt man sich, weil der Freund nicht für einen aufkommen will. Für mich hat das einen bitteren Beigeschmack. Erstmal sieht es für mich nach wie vor nach Betrug aus. Klar die Freundin zieht offiziell zur Schwester, ist dann aber dauernd bei dem Freund zu Besuch. Es gibt überall liebe Nachbarn, die dann pflichtschuldig bei JC anrufen und mitteilen, dass sie das und das mitbekommen haben.
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Vermögen ist Vermögen. Egal wodurch man es erwirtschaftet hat.
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Du bekommst keine Aufstockung, obwohl du nur Mindestlohn beziehst?
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Wie alt bist du denn? Deine Eltern sind dir zu Unterhalt verpflichtet bis du 25 Jahre alt bist oder aber deine Ausbildung beendet hast. Daher möchte das JC wissen, seit wann dich deine Eltern unterstützt haben.
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Wobei man heutzutage auf fast jede Frage eine Antwort bei Mr. Google findet. Ich finde es immer erstaunlich (hier soll sich jetzt bitte keiner angesprochen fühlen), dass die jungen Menschen mit Internet & Co. aufwachsen. Wenn sie aber mal was raussuchen sollen, was nix mit Fun und Sport zu tun hat, dann klappt das nicht. Habe ich im Verwandten- und Freundeskreis ganz oft. Der oder die muss da und da hin, kannst du uns bitte mal die Verbindung mit den Öffis raussuchen. Hallo.... Selbst suchen bitte. Aber hier gibt es ja Foren, in denen man auf seine Fragen oft auch die richtigen Antworten bekommt. Das finde ich toll.
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Konnte dein Freund den Termin wegen einer Augen-OP nicht wahrnehmen oder du? Wenn du die Augen-OP hattest, hätte dein Freund zu dem Termin hingehen müssen. Er kann schlecht lesen oder schreiben. Aber zuhören kann er. Legasthenie heißt ja auch nicht, dass er Analphabet ist. Ich habe eine Kollegin, die ist auch Legasthenikerin. Wir arbeiten aber beide im ÖD (nicht beim JC).
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Ich wundere mich schon sehr über deinen Hausarzt, der dir einfach nur Schmerzmittel verschreibt. Ich habe Probleme mit dem Rücken, die auch nicht zu beheben sind. Trotzdem bekomme ich nicht nur Schmerzmittel, sondern mein Orthopäde verschreibt Krankengymnastik und alle 3 Jahre mache ich eine ambulante Reha, damit es nicht schlimmer wird. Besser wird es nicht. Aber nur Schmerzmittel können ja nicht die Lösung sein.
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Allein an deiner Rechtschreibung sieht man schon, wie du dich aufregst. Aber alles Aufregen hilft nicht. Das JC ist im Recht.
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Hast du mit deiner Mutter eine schriftliche Darlehensvereinbarung über die Summe, die dir deine Mutter bis zum Erhalt des Bürgergeldes leiht? Nur damit kannst du dem JC klar machen, dass das nur ein Darlehen ist und keine Unterstützung. Das Einkommen und Vermögen deiner Mutter geht dem JC nichts an. Du bist über 25 Jahre alt und damit deine eigene BG. So wie du es oben schilderst, sieht es für das JC aus, als wenn dich deine Mutter unterstützt bis du eine Arbeit gefunden hast.
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Ich verstehe es einfach nicht. Auch ich bin gesundheitlich (diverse Bandscheibenvorfälle) angeschlagen. Trotzdem gehe ich lieber arbeiten, als vom JC abhängig zu sein. Nur, weil du jetzt einmal Geld zurückzahlen musst. Da kann das JC nichts für. Das ist das Gesetz.
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Warum empfindest du das als Strafe. Sei doch stolz, dass du dein Leben fast alleine meistern kannst. Sozialleistungen sind dafür da, dass man nicht verhungern muss und ein Dach über dem Kopf hat. Je mehr man verdient und selber dafür sorgen kann, desto weniger Sozialleistungen muss man in Anspruch nehmen.
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Es gilt das Zuflussprinzip. D. h. in dem Monat, wo dir das Geld zugeflossen ist, wird es angerechnet. Da du im Februar 2 x Geld vom Arbeitgeber bekommen hast, wird das angerechnet. Das ist dann richtig so. Das mit der Ratenzahlung ist auch korrekt. Du musst die Summe nicht auf 1 x zurückzahlen.