Beiträge von Elena347

    Hallo zusammen,

    ich bin noch ganz neu hier und brauche dringend mal einen Rat. Ich bin seit Juli 2018 beim Jobcenter. Damals habe ich eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, in der steht, dass ich eine Tagesklinik antrete und in Therapie gehe. Vom Amtsarzt wurde ich auch untersucht, der festgestellt hat dass ich momentan nicht arbeitsfähig bin.

    Jetzt ist es mittlerweile Februar und ich hatte EIGENTLICH endlich die Chance ab März in die Tagesklinik zu gehen.

    Zeitgleich musste ich aber einen neuen WBA stellen und laut dem neuen Bescheid bekomme ich nur noch 150,- anstatt 320€ weil mein Freund zu viel verdient. Das Problem ist, dass er ein Pfändungsschutz Konto hat und er eben nur auf ca 1130€ zugreifen kann.

    Außerdem will das Jobcenter gut 800,-€ zurück die sie überzahlt haben.

    Das erste was mir in den Kopf kommt ist, dass ich jetzt zumindest einen Minijob brauche um das fehlende Geld wieder auszugleichen. Allerdings bin ich ja immer noch Arbeitsunfähig laut Jobcenter. (Ich selbst weiß auch, dass ich nicht mehr wie maximal 2std am Tag arbeiten kann.) und in der EGV steht eben auch dass ich die Tagesklinik antreten muss.

    Kann das Jobcenter mich dazu "zwingen" in die TK zu gehen? Natürlich würde ich das auch gerne machen aber jetzt haben wir noch weniger Geld als ohnehin schon und ich habe noch 800,-€ Schulden die ich bezahlen muss.

    Mit dem Minijob würden wenigstens um die 400,- extra reinkommen. Mir ist bewusst dass ich dann vom Jobcenter keine Leistungen mehr bekomme. Aber es ist immerhin mehr Geld.

    Wenn da jemand etwas wüsste wäre mir sehr geholfen.

    LG