Beiträge von Sunny81

    Hallo zusammen,

    Nach Trennung war ich gestern zum ersten Mal beim Jobcenter und habe die entsprechenden Formulare zur Beantragung von ALG2 sowie einen Abgabetermin für kommenden Montag bekommen.

    Nun habe ich noch ein paar Fragen und ihr könnt mir sicherlich weiter helfen :ok:

    Kurz zu meiner Situation:

    Ich bin 39 Jahre alt und habe 3 Kinder im Alter von 6 - 13 Jahren. Ich bin nun alleinerziehend. 2 Kinder stammen aus 1. Ehe, das 3. aus meiner letzten Beziehung. Ich bin mit den Kindern in eine neue Wohnung gezogen (ohne vorherige Genehmigung des JC), da alles sehr schnell gehen musste und ich die Vorgehensweise etc noch nicht kannte. Die Wohnung bzw Miete, NK und HK sind glücklicherweise angemessen. Ich habe bis Ende September ALG 1 bezogen.

    Meine Fragen (nicht nach Priorität geordnet):


    Frage 1:

    Ich selbst habe keinerlei Einkommen. Kosten für Bewerbungen, Vorstellungsgespräche und Co sind demnach bei mir keine abzugsfähigen Werbungskosten, so dass ich diese separat als Sonderbedarf? beantragen muss, richtig?

    Frage 2:

    Kann ich für die Ausstattung meiner Wohnung so etwas wie Erstausstattung beantragen? (klar kann ich es bantragen, die Frage lautet also eher, ob mir das ggf genehmigt wird). Bei der Trennung von meinem Lebensgefährten haben wir natürlich auch teilweise den Hausrat aufgeteilt. (Küche, Kinderzimmer, Badmöbel + Trockner habe ich u.a. behalten) .Aktuell fehlen mir aus meiner Sicht folgende Dinge in der Wohnung:

    Bett (+ Matratze + Lattenrost) für mich

    Kleiderschrank

    Couch

    Stühle

    Töpfe / Pfanne / Besteck / Wasserkocher

    Waschmaschine

    Diese Dinge muss ich gesondert beantragen. Wie ist der Ablauf hierbei? Da ich natürlich keine hochmodernen, neuen Möbel benötige, dachte ich daran, mir diese Sachen über ebay Kleinanzeigen für kleines Geld zu beschaffen. Erlaubt das JC das? Oder muss ich mir die Einrichtung z.B. in einem Sozialkaufhaus beschaffen? Zudem muss ich vermutlich bis zum Bescheid warten, bevor ich etwas anschaffen kann, oder?

    Die Kaution für die jetzige Wohnung habe ich mir von meinen Eltern geliehen. Ich nehme an, dass ich eine Übernahme durch das JC vorher hätte beantragen müssen, oder? Oder gibt es vielleicht noch die Möglichkeit, hierüber ein Darlehen zu bekommen, so dass ich meinen Eltern das Geld zurückzahlen kann und die Kaution dann in Raten beim JC abbezahle?


    Frage 3:

    Soweit ich richtig informiert bin, bekommt man als ALG2 Empfänger mit schulpflichtigen Kindern 2x pro Schuljahr einen gewissen Betrag zur Beschaffung von Büchern und Co. Nun beginnt mein ALG Bezug ja erst im November. Die nächste "automatische" Auszahlung hierfür wäre im Februar. Aktuell muss ich für die Kinder aber 40 Euro Kopier- und Klassenkassengeld bezahlen. Gibt es eine Chance, dass das JC hierfür auch während des laufenden Schulhalbjahres einen Anteil übernimmt?


    Frage 4:

    Ich bin seit Jahren chronisch krank. Versuche aber seitdem dennoch, eine Vollzeitstelle zu bekommen. Inzwischen zeichnet sich immer mehr ab, dass ich irgendwann nicht mehr oder nur noch teilweise erwerbsfähig sein werde. Nach einem in Kürze stattfindenden 4 - 6 wöchigen stationären Aufenthalt in einer Klinik werde ich entscheiden, ob ich einen Antrag auf Feststellung eines gdB sowie ggf einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen werde. Würde ich bis zum Bescheid der Rentenkasse weiter Leistungen vom JC beziehen? Welche Art von Leistungen wären dies? Denn um ALG2 beziehen zu können, muss ich ja sicherlich auch tatsächlich erwerbsfähig sein, oder?

    Frage 5:

    Ist es richtig, dass ich eine Befreiung von den GEZ Gebühren beantragen kann?

    Frage 6:

    Ist es richtig, dass ich eine Zuzahlungsbefreiung von Medikamenten beantragen kann?

    Frage 7:

    Können wir so etwas wie ein Sozialticket beantragen? Ich habe kein Auto, und derzeit erledigen wir alles zu Fuß, was sich häufig jedoch als sehr schwierig erweist. Würde dieses Ticket sowohl mir als auch den Kindern zustehen? (Schulweg kann zu Fuß erledigt werden)

    Frage 8:

    Wie man mir mitteilte wird die Bearbeitung meines Antrages wohl recht schnell erfolgen (1 bis 2 Wochen), da ich derzeit absolut mittellos bin und durch die Trennung unverschuldet in diese Situation gekommen bin. Gewährt das JC in solchen Fällen auch eine Art Vorschuss, auch wenn der Antrag selbst noch nicht bearbeitet wurde? Ich habe derzeit noch 2 Euro. Sonst nichts mehr. Wir haben in den letzten Tagen schon nur noch von Kranwasser und Resten aus dem Vorratsschrank gelebt. Diese Vorräte sind nun aber erschöpft und ich kann die Kinder ja nicht hungern lassen?


    Frage 8:

    Zur Antragsabgabe am Montag benötige auch laut Sachbearbeiter entweder einen Unterhaltstitel (Kindesunterhalt) oder eine schriftliche Vereinbarung zwischen mir und den beiden Vätern. Einen Titel gibt es bislang nicht. Eine Vereinbarung würde ich dann am Wochenende mit den Vätern aufsetzen.

    Der Kindesunterhalt nach DD Tabelle beträgt:

    Kind 1 (13 Jahre) = 370 Euro

    Kind 2 (8 Jahre) = 302 Euro

    Kind 3 (6 Jahre) = 302 Euro

    Der Vater von Kind 1 + 2 zahlt aktuell aber nicht die 672 Euro, sondern "nur" 600 Euro. Wie formuliere ich das für meinen ALG2 Antrag bzw die Unterhaltsvereinbarung? Sollen wir dort nur die tatsächlich gezahlten Beträge aufführen, oder den Betrag gemäß DD Tabelle und zusätzlich den Betrag, der tatsächlich gezahlt wird? Welche Konsequenzen hat es für den Vater, dass er nicht den vollen Unterhalt zahlt? Bin ich durch den beantragten Bezug von ALG 2 gezwungen, einen Unterhaltstitel und/oder Beistand vom JA zu erwirken? Und wird mein Exmann dann angehalten, sich z.B. einen Nebenjob zu suchen, um den vollen Unterhalt leisten zu können? Ich nehme an, dass das der Fall ist, da ich ja mehr Geld vom Amt bekomme, wenn der Vater weniger Unterhalt zahlt (so spucken es zum mindest die Online-Rechner aus). Versteht mich nun bitte nicht falsch, es geht mir nicht darum, den Unterhalt kleiner zu rechnen, als er ist, um an mehr ALG2 zu kommen. Auf der anderen Seite würde ich, falls möglich, gerne aus verschiedenen Gründen auf einen Titel bzw die Beistandschaft vom JA verzichten. Das Verhältnis zum Vater ist inzwischen sehr gut. Er kümmert sich im Rahmen seiner Möglichkeiten um die Kinder, hat in den ganzen Jahren Unterhalt bezahlt, obwohl er einige Jahre so unter dem Selbstbehalt war, und er "zahlt" den Kindern zusätzlich zum Barunterhalt monatlich ein Busticket, eine BU-Versicherung und ihr Handyguthaben. Daher möchte ich es nach Möglichkeit vermeiden, ihm das JC oder JA "auf den Hals zu hetzen". Auf der anderen Seite wäre es ja "Betrug" meinerseits, wenn ich aufgrund der Zusatzleistungen der Kinder (die zwar schön sind, aber nicht wirklich notwendig) nun mehr vom JC erhalten würde, oder? Ich hoffe ihr versteht meine Zwickmühle. Zur Not könnte ich alternativ ja den vollen Unterhalt als geleistet angeben, so dass weder JC noch JA einen Anspruch ggü dem Vater hätten, oder?

    Der Vater von Kind 3 hat derzeit eine Teilzeistelle und verdient theoretisch nicht ausreichend, um Unterhalt zahlen zu müssen (ca 1000 Euro bereinigtes Nettoeinkommen). Er zahlt jedoch trotzdem Unterhalt i.H.v. 185 Euro monatlich. Bleibt eine Differenz zur DD Tabelle von 117 Euro. Ich nehme an, dass das JC ihn daher in die Pflicht nehmen wird, sich eine Vollzeitstelle zu suchen, oder? Wie wird hierbei vorgegangen?


    Ich danke euch vielmals, dass ihr meinen Beitrag bis hierhin gelesen habt. Ich würde mich freuen, wenn ihr mir mit meinen Fragen etwas weiter helfen könntet. Vielen Dank hierfür im voraus.

    LG, Sunny