Beiträge von chilli36

    Danke Ameise, für deine Antwort.

    Das mit der Kaution "umschreiben" scheint nicht so einfach zu funktionieren - ich hatte für meine aktuelle Wohnung ja keine Kaution bezahlt, sondern diese Bürgschaft des Jobcenters eingereicht. Da stehen natürlich die Daten meiner aktuellen Wohnung drauf, für die neue Wohnung bräuchte ich einen neuen "Wisch", den gibt's aber ohne Zustimmung des JC nicht, auch wenn die Summe unverändert bleibt.... also müsste ich die Kaution eben zahlen.

    Danke auch für deinen Vorschlag mit dem Wohnungsangebot zum JC zu gehen.

    Das war auch meine Idee - Aussage vom JC dazu: Natürlich könne ich einfach umziehen und natürlich würden die Mietkosten getragen werden, da sie sich ja nicht erhöhen .... einen neuen Bewilligungsbescheid wo dies erkenntlich wäre gäbe es allerdings natürlich erst nach Anmietung der Wohnung.

    Ein anderes Formular, wo nur erkenntlich ist, dass die KDU weiterhin getragen werden, gäbe es nicht -

    Nur die Zustimmung zum Umzug oder eben nicht. So habe ich für die Wohnungsgesellschaft natürlich überhaupt gar nichts in der Hand.

    Das ist eben das Problem und meiner Meinung nach so unnötig... ich möchte ja gar nichts von denen, nur die Wohnung zum gleichen Preis wechseln. 😖

    Hallo, ich bin ganz neu hier und brauche nun auch mal Rat. hi

    Ich lebe mit meinem minderjährigen Sohn zusammen in einer Mietwohnung von einer großen Wohnungsgesellschaft.

    Die Miete ist angemessen und für die Kaution wurde damals mit einer Kautionsbürgschaft vom Jobcenter gebürgt.

    Nun möchten wir umziehen - die neue Wohnung ist von der gleichen Wohnungsgesellschaft.

    Außerdem sind Miete, Nebenkosten usw. genauso hoch wie in unserer aktuellen Wohnung - die neue Wohnung ist sogar 3€ günstiger.

    Wir haben keinen "Umzugsgrund", ich möchte allerdings vom Jobcenter auch keine Umzugskosten erstattet haben.

    Eine Kautionsbürgschaft für die neue Wohnung (Kaution genauso hoch wie in der alten Wohnung) wird somit auch nicht ausgestellt, da es ohne Umzugsgrund eben keine Zustimmung gibt.

    Auch die Kaution würde ich notfalls also selbst aufbringen - allerdings möchte die Wohnungsgesellschaft schriftlich haben, dass die Miete weiterhin vom Jobcenter bezahlt wird, ansonsten kann ich die neue Wohnung nicht anmieten.

    Das JC möchte mir so eine Bestätigung nicht ausstellen - ist das richtig so?

    Wer vermietet denn an jemanden, ohne irgendwas in der Hand zu haben...

    Dann muss ich leider auf die neue Wohnung verzichten, obwohl sie wie gesagt sogar ein paar Euro günstiger ist als die alte...

    Liebe Grüße und im Voraus schon vielen Dank für eure Antworten!