Beiträge von Yakima

    Schade das es so es.. Fair wäre es wenn man 60% von seinem Lohn zahlt kann man auch 60% behalten.. Aber so ist das hier nunmal.. Man bekommt 60€ und kann die 500 voll wieder abdrücken -.-

    Man darf gar nicht drüber nachdenken das man seine ganzen Spesen abdrückt, KIndergeld abdrückt, 150€ im Monat ausgibt um auf Arbeit zu kommen usw usw.. Würde ich nicht Arbeiten hätte ich am Ende genauso viel.. Hoffe da ändert sich irgendwann mal was..

    Hallo,

    sorry wegen der Späten Antwort aber die letzten Tage waren sehr Stressig.

    zunächst zu deinen Fragen. Nein wir haben noch nicht auf diese Anhörung reagiert und ja das war der Brief wo ich zuvor auf die Urteile hingewiesen habe.

    Jetzt habe ich eine Frage. Auf dem einen Brief sieht man doch das ich einen Bedarf von 516 € Habe. Davon werden 290€ abgezogen da ich ja was verdiene. Das heißt ich bekomme statt 516 € nur 226€. Oben steht ja nur das die Miete anerkannt wird. Ich selber erhalte ja aber nur die hälfte von dem was mir zusteht. Insgesammt hätten wir sogar einen Bedarf von 1413€, erhalten aber "nur" 535€". Also kann man doch nicht sagen Sie übernehmen alles?

    Und ich weiß nicht ob es eine Rolle spielt aber da ich inzwischen mehr verdiene erhalte ich nur noch 60€ ALG2

    So, habe euch ein paar Bilder fertig gemacht. Zeigt ist hier die Forderung, das was an bedarf da ist und das was an bedarf am ende gezahlt wird. Hilft euch das weiter? Dies ist der Brief den meine Freundin bekommen hat. Ich habe auch so einen nur mit einem andern Betrag da die gesammtsumme durch 3 geteilt wurde. 1/3 ich und 2/3 Frau/Kind.


    Und da es wohl etwas durcheinander ging nochmal: Das Jobcenter wollte die Betriebskostenabrechnung für 2016/2017. Als Sie gesehen haben das es da was zu holen gibt wollten Sie auch noch die von 2015. Die reich ich morgen nach.

    Bilder gelöscht! Dokumente bitte als PDF über Dateianhänge

    des Forum einstellen.

    Grace

    die Abrechnungen liegen Ihnen vor. Dadurch kommen ja die vorderungen. Und die Rückzahlung kommt überwiegend von der Heizung. Wir machen die Heizung halt nur im Wohnzimmer wo der kleine ist da wir beide es eher kalt mögen .. Warum ich es nicht gemeldet habe? Ganz einfach weil man froh war wenn wieder was auf dem Konto stand. Klar hätte man es nachreichen müssen. War auch im nachhinein falsch. Ich beschwer mich auch nicht das Sie was wieder haben wollen sondern über die Menge.

    Wenn ich wieder zuhause bin werde ich mir das hier nochmal am PC anschauen und die offenen fragen beantworten. Ist immer etwas unübersichtlich auf dem Handy. Wird aber etwas später heute.

    also, wir haben weniger verbraucht als wir gezahlt haben und das Geld wurde uns dann vom Vermieter überwiesen. Nun wollte das Amt zum ersten mal diese Abrechnungen sehen. Haben vorher bei den Anträgen nie danach gefragt. Und jetzt möchte das Amt das Geld zurück. Unzwar alles was wir bekommen haben. Da Sie aber nur 30% der Nebenkosten zahlen sehe ich nicht ein das Sie 100% der Rückerstattung wollen

    Wohnung hat nur 59qm. Die 125 sind Wasser (60) und Heizung (65). Das Jobcenter zahlt nur einen Anteil von 40 € da ich ja auch was verdiene.

    Kann es denn wirklich sein das dass Arbeitsamt 30% der Miete/Nebenkosten zahlt aber 100% wieder haben will? Schließlich habe ich die 70% ja von meinem Geld bezahlt.


    Am liebsten wäre ich ganz weg von denen. Auf die 60€ dir ich jetzt noch bekomme kann ich auch verzichten. Aber da ich nicht verheiratet bin müsste meine Freundin sich selbst versichern und da unser kleiner bald in Kindergarten kommen soll gibts da dann wohl auch keine Unterstützung mehr.. Aber das ist ein anderes Thema...

    Hallo,

    das Arbeitsamt macht mir in letzter Zeit große sorgen. Ständig kommen irgendwelche Briefe. Zuletzt wollten Sie die Betriebskostenabrechnung von 2016 & 2017. ich habe sie bereits da auf die Urteile in Kiel hingewiesen und das Sie es nicht verrechnen dürfen. Am Wochenende haben Sie einen weiteren Brief geschickt und wollen auch noch die Abrechnung aus 2015. Haben wohl gemerkt da gibts was zu holen. Heute kam dann der Brief mit der ersten Forderung. Sie wollen für 2016 die komplette Rückzahlung verrechnen (knapp 500€) und für 2017 das gleiche (knapp 450€) und 2015 fordern Sie ja auch schon an.

    Jetzt ein paar Daten zu mir. Unsere Bedarfsgemeinschaft besteht aus 2 erwachsenen und ein Kind. Ich habe in der Zeit 990€ verdient. Und habe 520€ alg2 als aufstocker bekommen. Seit April verdiene ich 1500 und erhalte 60 Euro.

    Die Miete beträgt 300€ Kalt + 125€ Nebenkosten. Von den Nebenkosten hat das Amt 40€ übernommen.

    Meiner Meinung nach dürfen die garnix berechnen, hätte aber auch damit leben können die 30% die sie gezahlt haben zurück zu geben. Hättet ihr vielleicht eine Idee wie ein guter wiederspruch aussehen könnte? Möchte es erstmal ohne Anwalt versuchen.