Beiträge von philippoinzagi

    Hallo Ameise,

    -die Angemessenheitsgrenze an meinem Wohnort xxxxxxxx liegt bei 373,50 kalt, ich bin bei 358,59.

    -Die KDU Fachanweisung mit Stand vom 1.1.2018 lautet so:

    Bei Wohngemeinschaften sind für deren Mitglieder jeweils die Vorgaben für 1-Personen-Haushalte

    maßgeblich. Eine Wohngemeinschaft ist anzunehmen, wenn zwar eine Wohnung gemeinsam genutzt

    wird, die Mitglieder jedoch weder eine Bedarfs- noch eine Haushaltsgemeinschaft bilden.

    -Bei dem Schreiben handelt es sich um eine Aufforderung zur Mitwirkung.

    Wohnort gelöscht! Datenschutz

    Grace

    Liebes Forum,

    ich bin seit dem 1.7.2018 Arbeitslos und bekomme ALGI + Aufstockung durch ALGII. Leider gestaltet sich die Berechnung des KDU Bedarfs schwierig, zuerst ist die Sachbearbeiterin von einer Haushaltsgemeinschaft ausgegangen und hat die Gesamtmiete durch 4 geteilt. Da wir aber eine WG mit unterschiedlich großen Zimmern sind zahlt jeder auch unterschiedlich viel. Letztendlich hat mit das Jobcenter einen KDU Bedarf von 293,65 ausgerechnet, obwohl mein tatsächlicher Bedarf 444,34 ohne Strom ist.

    Ich habe dem Jobcenter mitgeteilt, dass ihnen bei der Berechnung des KDU Bedarfs ein Fehler unterlaufen ist und Mitgeteilt wie hoch mein Tatsächlicher Bedarf ist, dieser ist auch über Nachweise von Mietzahlung Nebenkosten und Betriebskosten belegt.

    Jetzt habe ich als Antwort vom Jobcenter bekommen, dass sie meinen KDU Bedarf nur berechnen können wenn ich einen Nachweis über die Mietzahlung der anderen WG Mitglieder einreiche. Hier bin ich hellhörig geworden, denn meine WG Mitglieder sind ja nicht Leistungsberechtigt und somit auch nicht verpflichtet dem Jobcenter irgendwelche Nachweise über Ihre Mietzahlung zu erbringen, zumal eine Mitbewohnerin seit 3 Monaten verreist ist, es mir schlichtweg unmöglich ist einen Nachweis über Ihre Mietzahlung zu erbringen.

    Außerdem steht in der KDU Fachanweisung zu §22 SGB II das bei Wohngemeinschaften die Vorgaben für 1 Personenhaushalte maßgeblich sind, somit muss ich doch keine Nachweise ü ber die Mietzahlungen der anderen WG Mitglieder einreichen oder täusche ich mich da?

    Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen ?

    Mit freundlichen Grüßen