Beiträge von hanna3007

    Vielen herzlichen Dank! Ist ja interessant! Ich dachte auch, dass sie doch froh sein können, dass ich die Miete noch selbst zu Stande kriege. Da wurden mir falsche Informationen überliefert, bzw. gesagt, dass das so nicht ginge.

    Blöderweise kam mir das alles erst im Nachhinein in den Sinn, sodass ich die Verzichtserklärung (für alles) bereits unterschrieben habe... merke also, dass ich mich in Zukunft noch genauer werde informieren müssen!

    Bis dahin überlege ich jetzt, ob ich mir einen neuen Termin geben lasse und versuche die Sache zu klären oder ob ich das jetzt so hinnehme und die Zeit mit Leihgaben der Verwandtschaft überbrücke.

    Hallo,

    ich komme gerade vom Jobcenter und habe eine Rückfrage bzgl. der KdU.

    Kurz zur Ausgangssituation: ich habe 3 Monate befristet gearbeitet, zuvor lag das Studium. Aus diesen Gründen bin ich nicht ALG l berechtigt. Ein neuer Arbeitsvertrag liegt ab dem 2.8. vor, mein letzter Arbeitstag lag am 28.06.2018, also konkret bin ich für 5 Wochen arbeitssuchend.

    Nun habe ich alle möglichen Unterlagen bekommen und sollte diese ausgefüllt dem Jobcenter vorlegen. Dieses habe ich heute auch getan. Mit einer Ausnahme: dem Zettel, den meine Vermieterin ausfüllen muss. Ich wohne nur noch 4 Wochen in der Wohnung und zudem sind seitens meiner Vermieterin Leute vom Jobcenter nicht so gern gesehen.

    Also erklärte ich heute, dass ich diesen Zettel nicht abgeben werde und auf das Geld bzgl. der Unterkunft verzichten werde und die Kosten entsprechend selbst tragen werde. Da sagte man mir, dass ich nicht nur auf den Teil verzichten könne und es gelte das Motto "ganz oder gar nicht". Das hat mich doch etwas irritiert und wollte nur einmal nachfragen, ob das soweit korrekt ist?

    Vielen Dank und lieben Gruß!