Beiträge von Muffi

    Hallo,

    ich hab mal eine Frage. Ich habe von 2011 bis Mitte 2013 aufstockende Leistungen erhalten. Vor ein paar Tagen sind mir die alten Leistungsbescheide, beim Sortieren meiner Unterlagen in die Hände gefallen.Dabei ist mir auf gefallen, dass mir pro Monat mein Gehaltsfreibetrag falsch berechnet wurde. Für die Zeit komme ich so auf fast 2000 Euro, die ich zu wenig erhalten habe. Kann man nach der Zeit eigentlich noch einen Überprüfungsantrag stellen:?: Damals dachte ich eben es sei alles korrekt weil ich mich damit nicht gut auskannte. Heute weiß ich es natürlich besser und habe den Fehler bemerkt.

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem. Meine beiden Kinder beginnen am 01.09.2018 ein FSJ. Natürlich habe ich rechtzeitig Bescheid gegeben und alle nötigen Unterlagen abgegeben. Prompt kam auch eine Neuberechnung. Ab Anfang September wird uns sofort das FSJ Taschengeld abgezogen. Natürlich wurden die Freibeträge berücksichtigt. Die beiden bekommen aber erst Ende September ihr Geld aufs Konto. Vermutlich am letzten Werktag des Septembers.Muss hier nicht das Zuflussprinzip Anwendung finden? Bei mir wurde das damals bei Arbeitsaufnahme so gehandhabt. Ich habe Widerspruch eingelegt. Nun möchte man von mir schriftliche Nachweise der Arbeitgeber meiner Kinder das der Lohn auch erst im Folgemonat ausgezahlt wird. Das belegen doch aber schon die Vereinbarungen? Oder ich kann warten und dann Kontoauszüge vorlegen die beweisen, dass das Geld auch erst dann überweisen wurde. Ich benötige Euren Rat. Das ist meine erstes laufendes Widerspruchsverfahren und ich habe nicht die nötige Erfahrung was ich jetzt tun kann.Danke

    Hallo zusammen,

    bräuchte Euer kompetentes Fachwissen bei der Anrechnung von Taschengeld von FSJ und Bundesfreiwlligendienst. Meine Kinder fangen beide am 01.09.2018 ein freiwlliges soziales Jahr und ein Bufdi - Jahr an. Beide bekommen jeweils 370 und 373 Euro.In der Neuberechnung wurden jeweils 200 Euro anrechnungsfrei angegeben. Soweit so gut. Bisher bekam meine Tochter (volljährig) die 30 Euro Versicherungspauschale beim Kindergeld freigestellt. Diese 30 Euro fehlen jetzt. Könnte mir das jemand kurz erklären? Ist das ein Berechnungsfehler oder "verschwinden" diese 30 Euro in den 200 Euro Taschengeld zugunsten des Jobcenters?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    LG Muffi