Beiträge von Ameise

    Aus meiner Sicht:

    Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann dich beraten. Deinen Vater auch. Auch deine Mutter hat die Möglichkeit der anwaltlichen Beratung und ggfls. Vertretung.

    Die Beratung kostet Geld. Ihr habt beide keinen Anspruch auf Beratungshilfescheine bzw. kostenfreie Verfahren, weil ihr keine SGB II-Leistungen mehr erhaltet.

    Nach der Beratung wird der Anwalt empfehlen, wie man weiter vorgeht. Ob er eine Klage für aussichtslos oder aussichtsreich hält.

    Dir bzw. deinem Vater bleibt es überlassen, den Anwalt mit einem Mandat zu beauftragen, oder ob es bei der Beratung bleibt.

    Vielleicht habt ihr eine seltene RS-Versicherung, die auch Sozialrecht abdeckt?

    Es gilt also abzuwägen, was letztlich teurer werden könnte.

    Dein minderjähriger Bruder wird beim Vater mit aufgeführt, weil dein Vater der Antragsteller war.

    Deine Mutter und du sind volljährig, die Rechtsprechung verlangt, dass volljährige Mitglieder eigene Rückforderungsbescheide erhalten.

    (Ich kenne diese Auswirkungen, wenn Familien solche Rückforderungen vom JC erhalten). Das JC muss das den Personen selbst überlassen.,d.h. ihr als Familie müsst das unter euch ausfechten, wer was wegen des Fehlers des Vaters zahlen muss.

    Entschuldigung,

    Ich hoffe, das JC sieht es auch so wie du. Das mit dem Paar bzw. Partner.

    muss der Vermieter gegenüber dem JC GARNICHTS ausstellen

    Das habe ich doch nicht geschrieben.

    ich muß dem Jobcenter ebenfalls nicht meine anteilige Miete als Hauptmieter dokumentieren .

    Das habe ich auch nicht geschrieben.

    ob NUR der Untermietvertrag ausreicht

    Ich denke, der reicht nicht aus.

    Eine Mietbescheinigung?

    Meinst du vielleicht ein Mietangebot eines potentiellen Vermieters?

    Und ja, ich würde das JC auf jeden Fall vorher *fragen*. Also das Mietangebot vorlegen und beim JC die Zusicherung der Übernahme der KDU schriftlich beantragen.

    Antwort zu eigentlichen Frage:

    Bitte schau nach in Beitrag #3. Wurde dort schon beantwortet.

    Im Regelbedarf einer alleinstehenden Person, die dein Freund ja nun mal noch immer ist, sind ca.37,- € enthalten und zwar für Haushaltsenergie, Wohnen und Wohnungsinstandhaltung.

    Da du alles an Strom zahlst, schenkst du ihm auch noch ca. 37,- monatlich. Denn er wird seinen Wohnungsteil weder instandhalten noch renovieren, sondern eben nur Strom verbrauchen.

    Dein Mitbewohner hat es wirklich gut getroffen. beer

    Das JC wird nicht die neue Wohnung gar nicht sehen wollen. Wozu auch?

    Melde dich doch bitte, wenn der Umzug geglückt ist und dein Mitbewohner einen Bescheid erhalten hat, in dem er den vollen Regelbedarf und (je nach Inhalt des Mietvertrages) die KdU bewilligt bekommt.

    Irgendwas hast du nicht erwähnt. Oder das JC macht etwas total Unübliches.

    Ihr wohnt seit 6 Jahren in einer 3 Zimmer-Wohnung. In einem Haushalt. Ihr seid seit ca 5 Jahren eine gerichtl. gemeißelte WG. Die BG habt ihr erfolgreich bestritten. Dein WG-Mitbewohner erhält seitdem lediglich den Regelbedarf für Singles. Er wohnt seit ca. 5 Jahren mietfrei. Er wohnt umsonst in deinen Möbeln, er verbraucht auch deine Betriebs-und Heizkosten und deinen Strom. Schliesslich wirtschaftet ihr nicht gemeinsam. Du zahlst also diesen Mehrverbrauch der 2. Person bis 2016, immerhin ca. 3 Jahre, aus deiner Alg2-Leistung. Oder aus deinem Vermögen.

    Wer tut das für einen (nur)-WG-Mitbewohner, wenn beide Alg2 erhalten?

    Hat das JC in diesen 3 Jahren mal BK-Nachzahlungen für dich übernommen? Oder hattest du keine trotz doppelter Personenzahl, die nicht Partner sind? Oder hat du stillschweigend selbst nachgezahlt? In einem maroden Haus hat man mind. meist viel höhere Heizkosten.

    Seit 2016 beziehst du keine Alg2-Leistungen mehr, zahlst deinen Lebensunterhalt und die kompletten Wohnkosten incl. evtl. Nachzahlungen selbst. Dein WG-Mitbewohner erhält immer noch nur 416,- . Zahlt er dir davon Strom für Haushaltsenergie?

    Bitte überleg mal mit:

    Aus welchem Grund sollte das JC deinem Bekannten nun nach 6 Jahren glauben, dass er mit dir in eine andere Wohnung und wieder nur als WG-Mitbewohner mitzieht?

    JC dürfen und sollen vermuten, dass eine BG/VE besteht. Meinst du, hier wäre diese Vermutung so abwegig?

    Noch dazu, wo du die Umzugskosten und eine Kaution aus eigenem Einkommen und Vermögen zahlen wirst?

    Es wäre euch ja zu wünschen, aber ich denke, das JC wird das nicht so schlucken.

    Es wird ihm die WG dann nicht mehr abnehmen. Und es weiß, dass du jetzt schon unabhängig vom JC bist.

    Ja, auch für die Mitteilung, dass du einen Geldzufluß festgestellt hast, kannst du bis zum Ende deines Urlaubs warten.

    Du hast ja sicher max. 21 Tage *frei* bekommen, oder?

    Ein Anruf? Wie lange bist du schon beim JC? lol

    Was soll denn ein Anruf auslösen?

    Du kannst deinen Urlaub beruhigt zu Ende machen.

    Die Summe Steuererstattung wird dann (nach deiner Rückkehr und Mitteilung) als Einkommen angerechnet (nur 30,- Freibetrag).

    Gib also besser nichts davon aus.

    Wieso dann bei letzter Option KEINE Untervermietung?

    Sry, aber das leuchtet mir jetzt nicht ein.

    Weil der Vermieter vielleicht keine Untervermietung erlaubt ? Also auch keine WG ? Egal mit welchem Vertrag?

    Alles das weißt du doch jetzt noch gar nicht. Es gibt noch gar keinen potentiellen Vermieter.

    2.) Nicht ganz richtig, es soll ja klappen (entweder getrennt in 2 Wohnungen wie ich erwähnt habe, oder eben etwas gemeinsam ... je nachdem was günstiger ist, da wir doch eh eine WG sind wäre das doch egal).

    Wenn 2 getrennte Wohnungen, dann seid ihr KEINE WG.

    Dann ist das auch nicht egal.dash

    Ob ein Vermieter sich eine WG *wünscht*? Das wäre mir völlig neu.

    Vielleicht hat einer nichts dagegen. Kommt halt drauf an, auf die Wohnung und erst recht auf den Vermieter.

    Aber glaubst du ernsthaft, das JC leistet nach einem gemeinsamen Umzug in eine 2er WG-Wohnung deinem Bekannten noch den Regelbedarf 416,-?

    Hallo,

    ja, das genügt nach dem Urlaub.

    Die Meldepflicht ist was anderes. Da bist du befreit von Terminen, von Massnahmen.

    Wenn du aus dem Urlaub zurückkommst und dich am folgenden Werktag persönlich beim JC meldest, dann kannst du die Einkommensänderung auch gleich mitteilen.

    Dann hast du entweder eine Vertragsänderung oder einen Kontoauszug, wo das andere Einkommen lesbar ist. Das dann in Kopie vorlegen, dürfte genügen.

    Schönen Urlaub noch!

    Entschuldigung, aber hier geht doch etliches völlig durcheinander.

    1. 2012 ist dein Bekannter aus 600km Entfernung zu dir in deine kleine Wohnung gezogen. Es sollte zum Übergang sein, bis er selber was findet. OK

    2. Das hat nun 6 Jahre lang nicht geklappt und soll auch gar nicht mehr klappen. OK

    3. Nach spätestens 1 Jahr hat das JC euch als Partner in einer 2er-BG gesehen und auch so die Leistungen gewährt. Jeder 90% Regelbedarf und 50% der KDU. OK

    4. Das hat dir nicht gepasst. Du hast dagegen beim SG geklagt und das SG hat entschieden, ihr seid eine WG aus 2 Leistungsberechtigten. Nur 1 Person hat einen Mietvertrag. OK

    5. Dein Bekannter bekommt seit 2013 keine KDU-Anteilig vom JC? Weil du das so wolltest. Weil du die 100% bekommst. OK.

    6. Was genau hast du denn beim SG beklagt? Die 50/50-Regel der KDU? Oder was war Gegenstand deiner Klage?

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    Alles andere: Dann ist das eben so. Deine Meinung.

    Und warum sollte man NICHT VORHER den Vermieter fragen ob eine WG erwünscht ist?

    Also jetzt suchst du eine Wohnung für 2.

    Für eine 2er-WG. Das ist doch ein ganz anderer Sachverhalt. Keine Untervermietung.

    Da fragt der potentielle Vermieter eben nach dem Einkommen der beiden WG-Leute.---Bittesehr-------------------------- Dann mach mal.

    Viel Glück!

    OK. Alles klar.

    Nochmal gefragt:

    Ist meine Aussage richtig?

    Aber hast du jetzt verstanden, dass das JC das BK-Guthaben, was ihr damals in 2025, 2016 und 2017 *eingespart* habt durch geringen Verbrauch, zurückhaben will? Zu Recht zurück fordert?

    Denn sie können euch keine KDU mindern, wie es im § 22 (3) SGB II steht.

    1. Weil ihr die früheren Jahresabrechnungen mit dem Guthaben und sogar das Guthaben selbst für euch behalten wolltet, obwohl das JC volle KDU gezahlt hat.

    2. Weil ihr jetzt ja, zum Glück für euch, nur noch ganze 60,- Aufstockung erhaltet.

    Hat sich ja in den letzten 2 Jahren erhöht.

    Dein Lohn. JA. Hat sich erhöht. Herzlichen Glückwunsch!:thumbup:

    Die Aufstockung hat sich verringert. JA. Weil dein Lohn sich erhöht hat. JA.

    alles klar?thinking

    Ich verdiene in den 5-6 Wochen ca. 3000 Euro

    Mit dieser Summe, die sicher in deinem Arbeitsvertrag steht, ebenso wie die Dauer der Beschäftigung--- wirst du nicht mehr leistungsberechtigt mit Alg2 sein.

    Wie groß ist deine BG?

    Natürlich kannst du deinen Lohn komplett behalten. Das ist IMMMER so. Du wirst aber weniger hilfebedürftig mit Alg2-Leistungen.

    Mit 3000,- (brutto?) für 5-6 Wochen wirst du sicher gar keinen Anspruch mehr haben.

    Dein AG hat dich schon pflichtgemäß bei der KV angemeldet und zahlt Beiträge für dich. Du zahlst vom Lohn auch KV-Beiträge.

    Falls es zu Doppeltzahlung für 1-2 Monate kommt, gleichen JC und KV das untereinander aus.

    aber ist das so einfach?

    Deine Freundin denkt sich das zu einfach. So ist es nicht.

    Zunächst sollst du jetzt mitwirken. Du sollst mindestens deine Verdienstbescheinigungen dem JC vorlegen. Die erste bekommst du sicher Ende August ? Das ist die Lohn-/Gehaltsabrechnung und der Kontoauszug, der den Geld-Zufluss auf dein Konto nachweist.

    Was sollst du im Rahmen der Mitwirkung noch mitteilen oder vorlegen?

    WAS hast du WANN zur Arbeitsaufnahme dem JC mitgeteilt?

    Wir SIND eine WG und keine BG

    Achso. Das konnte ich leider nicht herauslesen.

    Ergo: Wir "dürften" ja rein theoretisch schon seit 2012 angemessene KdU haben die uns PRO KOPF zugestanden hätten, richtig?

    Das ist heute aber Schnee von gestern. Das hättet ihr 2013 mit dem JC klären müssen. Dann hätte das JC beiden WG-Mitbewohnern je 50% KDU gezahlt. Weil nur 1 Mietvertrag existierte.

    Ich weiß vielleicht, worauf du hinauswillst. Jeder WG-Mitbewohner könnte auch die KDU für 1 Person in einer eigenen Wohnung beanspruchen?

    Anders gefragt: Was meinst du, hätte euch denn seit 2012 pro Kopf zugestanden?

    Ich verstehe nicht, was das mit den Mängeln der Wohnung zu tun hat.

    Ich bezahle doch jetzt auch die komplette Miete, NK, Gas & Strom und Telefon alleine, Mein Bekannter wohnt hier quasi mietfrei seit 2012, was ja für mich überhaupt kein Problem darstellt da ich es ja auch alleine zahlen würde und auch könnte wenn ich hier alleine leben würde. Er bekommt ja nur seine Leistungen zum Lebensunterhalt (derzeit 416€).

    Das verstehe ich erst recht nicht. Warum erhält er denn keine KDU? Er ist doch WG-Mitbewohner.

    Wenn das SG damals in 2013 eine WG festgestellt hat und das JC das auch so akzeptieren musste, dann hat dein WG-Mitbewohner dir einen Anteil Wohnkosten zu zahlen. Wird kein separater Mietvertrag gemacht, hat das JC pro Kopf zu Zahlen---- bei 2 Personen eben je 50%.

    Dein WG-Mitbewohner hätte dir dann die 50% KDU geben müssen, damit du die 100% an den Vermieter bezahlst. Denn von dir als Hauptmieterin will er punktlich und vollständig die monatliche Miete auf seinem Konto sehen.

    Ich habe keine Ahnung, wer da was seit 6 Jahren versäumt hat.

    Und warum man wegen einer fast unbewohnbaren Wohnung voller Mängel noch nicht längst Mietminderung angeleiert hat, verstehe ich auch nicht. Wie soll man manche Vermieter denn sonst dazu kriegen, grobe Mängel abzustellen?

    Was spricht dagegen wenn man sich nach etwas größerem umschaut

    Gar nichts spricht dagegen. Es geht auch niemanden etwas an. Aber mehr als 30% des Einkommens für Wohnkosten? Viele Vermieter fragen das durchaus ab---- und haben Angst vor Mietschuldnern.

    Und natürlich frage ich ja vorher den potentiellen Vermieter ob ich untervermieten darf.

    Bitte nicht! Nicht vorher und nicht den potentiellen Vermieter---dash

    Wenn man eine Wohnung sucht für sich--- ganz ohne Alg2---da fragt man doch nicht gleich noch, ob auch ein Alg2-Bezieher als Untermieter mit einziehen kann.

    Man macht erst einmal eine Wohnung für sich selber klar----

    ob und wann und wie dann eventuell vielleicht ein Untermieter erlaubt ist, fragt man dann. Später. Wenn man wohnt.

    Hallo,

    Fall 1: Mein Mann hat spontan ein Minijob gefunden an seiner Uni mntl. 197€.

    Das kann dein Mann oder du jetzt schon dem JC kurz schriftlich mitteilen. Auch ohne die Einkommensbescheinigung. Die wird später nachgereicht. Unis brauchen dafür seeehr lange.

    Dein Mann hat sicher einen Arbeitsvertrag über geringfügige Beschäftigung? Wichtig ist, dass das JC die 197,- ins System aufnimmt.

    Wenn die Einkommensbescheinigung nicht zeitnah vorliegt, kann das JC nichts kürzen.

    Wenn sein Verdienst mit 197,- monatlich gleichbleibt, ist das eine weniger bürokratische Angelegenheit.

    Dein Mann gehört zwar nicht zur BG, sein Einkommen wird aber auf die Leistungen angerechnet.

    Dabei gibt es Freibeträge.

    Erwerbseinkommen haben 100,- Grundfreibetrag.

    Dazu 20% Freibetrag vom *Rest*. Hier also 20% von 97,-.

    Gesamtfreibetrag für den Minijob: 119,40----

    Am besten rufe ich einfach mal an und Frage nach was man da machen kann

    Ja dann, wenn du mit dieser SB direkt telefonieren kannst--- dann frag sie, was sie machen kann.

    Jedenfalls gibts keinen Paragrafen dafür, der *ihr* die Arbeit leichter macht.

    Ganz allgemein und für jedermann und jedes Problem gültig:

    Antrag stellen, schriftlich, ganz ohne §§.

    Geht immer.

    Hallo,

    eine BG aus vier Personen wird vom JC als *Einheit*, eben Bedarfsgemeinschaft, betrachtet. Da haben *alle* das Einkommen.

    erhielt ich einen Brief in dem ich aufgefordert wurde

    Erhielten deine Mutter und dein Vater denn nicht auch ein solches Schreiben ? Oder warst nur du der Antragsteller für die 4er-BG?

    Ich denke, die Anhörung und die Rückforderungsbescheide gehen an alle BG-Mitglieder außer Minderjährige.

    Das Schreiben war eine Anhörung nach § 24 SGB X und du hast nach bestem Wissen und Gewissen geantwortet.

    Dein Vater hat Einkommen aus ALG1 erzielt. Er ist verpflichtet gewesen, das Einkommen dem JC zu melden.

    Also soll dein Vater bitte sein ALG1-Einkommen jetzt offenlegen. Also den Bescheid der Arbeitsagentur und die entspr. Kontoauszüge dem JC vorlegen. Diese Nachweise erbringen.

    Dann wird das JC neu berechnen---- und sicher nicht sämtliche Alg2-Leistungen zurückfordern.

    Soviel ALG1 (für mehrere Monate Alg2 für 4 Personen) kriegt ja niemand.

    Die Neuberechnung und evtl. Rückforderung wird die 4er-BG betreffen. Im Berechnungsbogen ersichtlich.

    Hallo

    welche ich als auch als "alleinstehende" Person haben DARF!!!

    Leider dein uraltes Missverständnis. Du darfst auch viel höhere Mietkosten haben, die Frage ist nur, ob das JC diese dann auch für dich zahlt.

    Außerdem hat es wirklich nichts mit *haben dürfen* zu tun. Das JC zahlt dir angemessene Wohnkosten. Das ist durchaus nicht immer das Maximale, was für einen Ort noch als *höchstens angemessen* gilt .

    Das Missverständnis scheint sehr weit verbreitet zu sein. Sogar hier im Forum....

    Allerdings warst du seit 2012 bzw. 2013 gar keine alleinstehende Person, denn dein Bekannter gehörte seit 2013 zu deiner BG, oder nicht?

    Mir alleine steht die Höhe der KdU zu und nicht uns beiden.

    Wahrscheinlich, weil du die alleinige Mieterin bist? Und weil dein Bekannter mit bei dir wohnt? Dann dürfte diese Entscheidung des SG verständlich sein. Ums Einsparen ging es nicht. Das JC hat sicher jedem 50% der Wohnkosten gezahlt. Dem SG gings auch nicht ums Sparen. Das Gericht musste das Recht durchsetzen.

    Aber dein Gedankengang ist durchaus verständlich.

    Und ihr beide habt dann jeweils den Partner-Regelsatz (90% für den Lebensunterhalt) erhalten? Und du die ganze Miete?

    Er hat Anspruch auf Wohnraum (Kdu)

    Hat er denn seit 2012 wirklich nichts gefunden? Wohnraum ist knapp und nicht wirklich günstig, aber in 6 Jahren findet er gar nichts in der Nähe deiner Wohnung?

    Wo hat er denn überall gesucht? Jetzt seit 2017 wollt ihr trotzdem zusammen bleiben?

    Muss ich ihm dann ZUERST eine sog. Mietbescheinigung ausstellen oder kann ich (falls der Vermieter mit unserer Konstellation einverstanden ist) auch DIREKT einen Untermietvertrag ausstellen

    ohne das Amt vorher zu fragen?

    Die Mietbescheinigung soll der Vermieter der Wohnung ausstellen. Also nicht du, du wärst ja dann nur die Hauptmieterin.

    Wenn ein Vermieter nichts gegen Untervermietung hat, dann kannst du einen Untermietvertrag mit deinem Bekannten machen.

    Ohne das JC zu fragen.

    Hinweis:

    Das JC wird euch trotzdem als 2er-BG einordnen. Ihr lebt doch seit mind. 6 Jahren zusammen. Er kann nicht plötzlich zum offiziellen Untermieter werden. Das nimmt das JC euch nicht ab.
    Du hast dann Einkommen und er vielleicht nicht? Weißt du, was das JC dann berechnet?-----> this;(

    1. Anderer Vorschlag:

    Du suchst zuerst nur für dich allein eine bezahlbare Wohnung.

    Dein alter Bekannter MUSS dann zwangsläufig (irgendwann) aus der bisherigen Wohnung ausziehen, weil zu groß und zu teuer für 1 Person.

    Ihr trennt euch also!

    Er sucht dann für 1 Person eine angemessene Wohnung in der Nähe. Solange er nichts findet, muss das JC die Miete zahlen. Er muss seine erfolglose Suche aber nachweisen. Er erhält dort den vollen Regelsatz für Singles, die KDU und auch die Erstausstattung. Denn du nimmst alles mit, was dir gehört (egal, ob er es genutzt hat). Das steht ihm dann wirklich zu. Er hat diesen Anspruch!

    Ob es Ärger mit dem Vermieter gibt, weiß man jetzt noch nicht. Der will offensichtlich nur Miete einstreichen--- kennt man zur Genüge.

    Aber : Du bist raus, hast für dich eine Wohnung nicht in Hartz-4-Niveau und bist eben immer noch eine gute alte Bekannte. Wie oft ihr euch besucht, hat keinen zu interessieren. Interessiert dann auch keinen.

    ---So würde ich dieses Problem nach erstem Überlegen angehen.---

    Nein wir haben noch nicht auf diese Anhörung reagiert

    Nein?

    Wenn ihr in diesem Schreiben auf die Urteile aus Kiel verwiesen habt, dann war das Schreiben doch die Antwort zur Anhörung?

    Was verstehe ich hier nicht?

    Aus dem Berechnungsbogen (auch ohne Datum) ist ersichtlich, dass das JC euch für 3 Personen Unterkunftskosten in Höhe von 425,90 gewährt hat. Das ist die anerkannte Summe. Auch die Nebenkosten und die Heizkosten (Summe ca 125,-) hat das JC anerkannt und gezahlt. Und das sind auch eure Wohnkosten. Also habt ihr nichts selbst zu den Wohnkosten zugezahlt.

    Ist meine Aussage richtig?

    Wenn ja, dann ist die Forderung des JC korrekt. Zurückgefordert wird von Frau und Kind. Steht so in der Datei. In Summe 391,10 €

    Nein, es spielt keine Rolle, dass du jetzt mehr als in den vergangenen Jahren verdienst.

    Das JC will die alten BK-Guthaben teilweise zurück und legt die alten Einkommen zugrunde.

    Warum schreibst du: ICH verdiene und ICH erhalte nur noch.---? Ihr seid doch nach wie vor eine BG aus 3 Personen.

    Es ist also Einkommen für alle 3 Personen und ergänzt wird vom JC auch für alle 3 Personen.

    Wieviel erhält denn die 3er-BG insgesamt jetzt noch vom JC?

    Ja, das geht im WBA.

    Unter Punkt 3.2---Ich erziele Einkommen---dort JA ankreuzen.

    Dann auf Seite 3 oben wird nach sonstigen Einnahmen gefragt

    <<<einmalige Einnahmen und unregelmäßige Einnahmen (z. B. Steuerrückerstattungen, Insolvenzgeld, Zinsen, sonstige Kapitalerträge, Erbschaften, Schenkungen)>>>

    Dort trägst du den unermesslich hohen Zinsbetrag ein und als Nachweis legst du eine Kopie des Kontoauszuges bei.

    Es geht auch noch formaler, nämlich mit einem Formular VÄM, für alle möglichen Veränderungen. Das ist zeitnaher und aktueller.

    Dort unter Punkt 4.2 wird nach Einkommen gefragt, u.a. Zinsen. Dort trägst du den unermesslich hohen Zinsbetrag ein.

    Auch hier eine Kopie dieses Kontoauszuges anhängen.

    Dort unter Punkt 1 nur deine pers. Daten. Wenn sich nichts anderes geändert hat, brauchst du nichts anderes ausfüllen.

    Zuletzt noch Datum und deine Unterschrift--- und ab zum JC.

    Am besten immer gleich Anfang Januar machen. Kann mans nicht vergessen.

    Findest du die Formulare zu Hartz 4 im Internet?:/

    Was meinst du mit *Sperre*?

    Was sollte das JC denn sperren?

    Du hast einen Mietvertrag auf deinen Namen, du willst eine Erstausstattung für diese neue Wohnung. Du beantragst alles für dich allein

    Nun stellt ein MA fest, dass dort außer dir noch jemand anders an Klingel und Briefkasten steht.

    Wohnt derjenige dort? Das will das JC erklärt haben.

    Ich verstehe allerdings auch nicht, warum der Freund sich bei dir ---anmelden-- musste, damit du dich um seine Post kümmerst.

    Wer sich an einer Adresse anmeldet, wohnt dort in aller Regel auch. So wird das JC vermuten.

    Zinsgutschrift:

    Hast du diese Bausparzinsen auf dein Girokonto bekommen? Wird die Zinssumme nicht eigentlich immer in das Guthaben des BSV gepackt? (Es sind immer Kapitalerträge)

    Auf dem (BSV)-Kontoauszug steht das Datum der Gutschrift.

    31.12.2017 --- Zinsen für das lfd. Jahr 2017. Da gilt auch der 100,- Freibetrag, nichts wird angerechnet oder zurückgefordert.

    31.12. 2016---Zinsen für das lfd. Jahr 2016. Hier waren es 28,-. Da galt die Gesetzesänderung schon und du hast den Freibetrag von 100.,- gar nicht ausgeschöpft, man wird also nichts anrechnen oder zurückfordern. ---

    Vorherige Zeiträume bis 2013. Bisher verlangt das JC die Nachweise für diese Jahre nicht?

    Meine Empfehlung:

    Trotzdem alles vorlegen. Ob das JC dann daraus eine Rückforderung zimmert, kannst du abwarten.

    Wenn man reumutig und vergesslich ist, und das auch zugibt und die Meldungen nachholt, verzichten viele SB auch auf weitere *ordnungspolitische* Massnahmen.

    Zur Anlage VM:

    Zu deinen verschiedenen Konten gibt es Freistellungsaufträge.

    Beim BSV ist 282,- anzugeben. JA.

    Und unter Punkt 3.5 sind die Angaben zum BSV einzutragen.

    Ansonsten dein Kontostand Giro aktuell.

    Bargeld akteull, wie in der Geldbörse oder Hosentasche.

    Hast du andere *Vermögenswerte*, diese bitte auch angeben.

    Hallo,

    Zinsen sind Einkommen.

    Beim automatisierten Datenabgleich nach § 52 SGB II hat das JC erkannt, dass du Kapitalerträge erwirtschaftet hast. So heißt das nun mal;-).

    Das JC sieht aber die €-Summe nicht und das System erzeugt nun das, was du da erhalten hast ... viel Papier hin und her.

    Kapitalerträge sind dem JC zu melden. Denn es sind Einnahmen in Geld. Du hast also die Meldepflicht . Ob diese Einnahmen dann angerechnet werden oder Freibeträge sind, entscheidet das JC.

    Bitte weise also wie verlangt mit Anlage VM und dem BSV und Kontoauszügen nach.

    Wann hast du in 2016 die Zinsgutschrift auf dein Konto erhalten?

    Für das Jahr 2017 hast du auch schon Zinsgutschriften erhalten, diese Kapitalerträge solltest du auch melden.

    Das ist jetzt viel einfacher und unaufwändiger, als wenn du wieder wegen dem nächsten Datenabgleich sämtliche Nachweise bringen musst.

    Was steht dir bevor?

    Es kommt drauf an, wann die Zinsgutschrift erstellt wurde. Es gab zum 1.8.2016 eine kleine Gesetzesänderung, es gibt ab 1.8.2016 den Freibetrag von 100,- p.a. für Kapitalerträge.

    Lege die Nachweise vor, und erkläre, dass du es leider einfach vergessen hast.

    Was passiert bei Auszahlung des BSV?

    Dann wird dein verbleibendes Bauspar-Vermögen auf dein Girokonto überwiesen. Es ist dann für dich verfügbar/bereites Mittel .

    Wenn dein gesamtes Geldvermögen damit den Vermögens-Freibetrag (38x150 +750) nicht übersteigt, passiert ---nichts---.

    Es ist dein Schonvermögen.

    Wieso *Blödsinn*-----bitte mal § 22 SGB II lesen.

    Heizkosten sind weder Mehrbedarf noch abweichende Leistungen noch besteht ein grundsätzlicher Anspruch, es sind Bedarfe für Unterkunft und Heizung.

    Richtig: Es sind Quitttungen vorzulegen, wenn Brennstoffe selbst beschafft werden, machen ja auch viele Mieter und Eigentümer, die nicht zentrale Energieversorger haben.

    Diese Mieter bzw. Eigentümer haben aber eine nachgewiesene Unterkunft.

    Hallo,

    Neulich war ein Außendienstmitarbeiter in meiner neuen Wohnung weil ich einen Erstantrag gemacht hatte

    Das ist ein sehr unübliches Vorgehen. Hausbesuche macht das JC nur bei ungeklärten Sachverhalten, aber nicht bei Erstanträgen.

    Dass dort an der Klingel 2 Namen stehen, hat der Mitarbeiter offenbar erst beim Hausbesuch bemerkt. Deshalb will man jetzt von dir diese Erklärung im Rahmen der Mitwirkung.

    Du kannst es so erklären, wie du hier geschrieben hast.

    Darf ich fragen?

    Warum braucht man 2 Namen an der Klingel/Briefkasten?

    Nur für Postzustellung muss man sich nicht mit Wohnsitz anmelden.

    Lautet der Mietvertrag nur auf deinen Namen und die gesamte Wohnung?