Beiträge von Ameise

    Danke für die Erklärungen.

    Das hätte in den Erstbeitrag gehört.;)

    Ich gehe mal davon aus, dass das Jobcenter unseren Antrag mit der ABH abgleicht bzw. meldet. Insbesondere da der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis noch läuft.

    Datenschutz? In D ein extrem wichtiges Wort.

    Deswegen rennt man in D selber zu jeder Behörde und beantragt wieder alles, um es der anderen Behörde nachzuweisen.

    Du erinnerst dich noch an Reinhard Mey ? An seinen Antragsformular-Song?

    Abgleichen untereinander darf mW in solchen Fällen nur die ABH mit der Meldestelle. Geschieht auch regelmäßig und automatisiert.

    Ich habe die Aussage von der ABH: Das wird nachts datenpaketweise rüber geschickt. Wenn Sie sich montags beim EMA mit Wohnsitz anmelden, wissen wir bei der ABH das dienstags früh. Montags würden wir Sie leider wieder wegschicken....weil: unser Computer sagt Nö, is nich gemeldet.

    Luftlinie: 800m

    Das JC verlangt nun mal die Vorlage eines entspr. AT. Ist der für deine Frau noch nicht vorhanden, wird aber schon für dich und die Kinder der gestellte Alg2- Antrag bearbeitet und sicher auch bewilligt.

    Deine Frau zählt zur Familie, zum Haushalt---aber (noch) ohne Leistungen.

    Liegt der AT für deine Frau vor, dann arbeitet das JC *nach*, erstellt einen Änderungsbescheid auf alle Personen, alle mit Leistungsanspruch.

    Ja, das Hickhack mit der Voraussetzung der Sicherstellung des Lebensunterhaltes kenne ich auch--- und auch sehr unterschiedliche Aussagen einer einzigen ABH. Sogar tagesformabhängig.

    Manchmal muss der (ausländische) Antragsteller erst einen deutschsprechenden Helfer finden, der das entspr. Gesetz und die Fachanweisungen sucht bzw. kennt--- dieses den Mitarbeitern höflich vorlegt---- und schon bewegt sich die Maschine in die richtige Richtung;-)

    Du bist Deutscher, du solltest dich noch erinnern----

    Ja, das Geldvermögen würde zunächst für dich und die dt. Kinder zählen. Das passt auch.

    Du brauchst dir gar nicht komisch vorkommen---- Hartz 4 ist eben ein System, dass Hilfebedürftigen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch ohne *vorherige Einzahlung* Leistungen gewährt.

    Es gibt auch überhaupt keine Verpflichtung, sein geringes eigenes Vermögen zuerst einzusetzen.

    Wenn du deinen Arbeitsvertrag ab Oktober unter Dach und Fach hast, und dein Einkommen den Familienbedarf deckt, entfällt die Leistungsberechtigung wieder. Da achtet das JC schon selber drauf.

    Die Mitteilung mit dem Einkommen braucht erst gemacht werden, wenn das Einkommen wirklich sicher fließt.

    Kennst du die Sozialleistungen für

    -Bildung und Teilhabe--- vom JC bzw. vom Landkreis/Soziales

    -evtl. Mehrbedarf für kostenintensive Ernährung---vom JC

    -Erstausstattung des Haushaltes---vom JC

    -persönlicher Schulbedarf für Schüler nach Vorlage der Schulbescheinigung---vom JC

    -Kindergeld ----von der Familienkasse der Arbeitsagentur

    Fazit:

    Stelle den Antrag für alle auf jeden Fall noch im August. Dazu genügt die fristwahrende Antragstellung mit den wichtigsten Formularen.

    Hauptantrag HA, dazu Anlagen KDU, EK, VM

    Findest du alles im Netz mit diesen Begriffen.

    auch das meine mieteinnahmen auf mein alg2 angerechnet werden ist korrekt und ok.

    Dann dürfte doch alles rechtens sein.

    Deine einzige ETW ist immer noch dein Eigentum, es ist aber wieder kein geschütztes Vermögen (weil du die Wohnung nicht selbst bewohnst).

    In § 12 SGB II sagt der Gesetzgeber deutlich:

    (3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen...

    4.ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung,

    Deswegen: Zu berücksichtigen/zu verwerten ist alles, was nicht selbst genutzt wird oder was unangemessen groß ist.

    Verlangt das neue JC denn überhaupt den Verkauf der ETW?

    Wenn du damals nur ca. 1 Jahr das Alg2 als Darlehen bekamst, dann hat das JC akzeptiert, dass du die ETW nicht verwerten kannst.

    War das in ca. 2012 der Fall ?

    Das Darlehen wurde sicher auch in Zuschuss umgewandelt, oder?

    Hallo,

    was ich vom Arbeitsamt diesbezüglich zu erwarten habe,

    Du meinst bestimmt das Jobcenter/JC?

    Wenn du eine Ausbildung machst, bist du grundsätzlich nicht mehr Alg2-leistungsberechtigt.

    Je nach Vergütungshöhe könntest du aber noch einen Zuschuss vom JC bekommen.

    Dein Sohn würde weiterhin Sozialgeld und Unterkunftskosten vom JC und Kindergeld von der Familienkasse und Unterhalt vom Elternteil erhalten...

    BAB würdest du nicht bekommen, weil du wahrscheinlich während der Ausbildung zu Hause wohnen bleibst.

    Das JC kann die neuen geringeren Leistungen erst berechnen und auszahlen, wenn du andere Leistungen (Azubi-Vergütung) bekommst.

    Eine Zahlungslücke darf nicht entstehen.

    Wann würde die Ausbildung beginnen, wenn du dich dafür entscheidest?

    so dass ich knapp 1 jahr lang meine alg2 leistung als darlehen bekam.

    Das JC hat also nichts angerechnet, es hat dir darlehensweise das Alg2 bezahlt.

    Weil der Gesetzgeber sagt, nicht selbst genutzte Immobilien sollen verwertet werden. Das dauert oft oder geht gar nicht und deshalb gibts die Leistungen als Darlehen.

    Solltest du die ETW denn verkaufen?? Was hat das 1. JC von dir verlangt?

    Hat das 1. JC dir die Mieteinnahmen --- als Einkommen--- angerechnet?

    Das wäre korrekt.

    Frage: Warum knapp 1 Jahr lang als Darlehen?

    Du bist nun umgezogen. Die ETW ist noch immer vermietet.

    Werden dir die Mieteinnahmen---als Einkommen angerechnet---?

    Das wäre auch korrekt.

    Die JC haben zwar gewechselt, aber deine ETW und die Mieteinnahmen sind geblieben. Mieteinnahmen sind Einkommen, welches auf Alg2 angerechnet wird.

    Es wird also nicht 2x angerechnet, sondern erst vom 1.JC und nun vom 2.JC.

    Die Miete wurde anscheinend direkt nach dem Hausbesuch nicht weiter bezahlt.

    Wenn die Miete nicht mehr weiter bezahlt wird, dann schickt das JC einen Änderungsbescheid. Da steht der GRUND auch drin.

    Wenn der Hausbesuch am 4.7. war, dann müsste der Änderungsbescheid innerhalb Juli gekommen sein und ---zum 1.8.--- die Miete für den Monat August dürfte fehlen.

    Dein Vermieter ist ja einer von den Guten, dem kannst du das sicher erklären und das JC wird dir auch die Augustmiete nachzahlen.

    Wenn der Hausbesuch kommt, kann man den fragen, um was es denn überhaupt geht. Nicht aus jedem Grund muss man die Mitarbeiter rein lassen.

    Wenn du von Mitte Mai bis Mitte Juli nicht mehr dort warst--- ist es vielleicht jemandem aufgefallen?

    Vielleicht haben sie gedacht, das Haus ist unbewohnt? Vielleicht haben sie gedacht, du bist umgezogen?

    Es klärt sich bestimmt alles.

    Hast du keine Post bekommen vom JC?

    Nachfragen---geht. Aber schreiben ist besser.

    Kontoauszug kopieren--- ans JC schreiben und um Klärung bitten.

    Gesunder Menschenverstand und Verwaltungsakt vom JC---passt leider oft nicht zusammen.

    Hallo

    oder sollte sich mein Arbeitsvermittler darum kümmern?

    Nein. Der muß sich nicht darum kümmern und ist nicht dafür verantwortlich.

    Ich wurde dann auch auf Teilzeit hoch gesetzt

    Dann hast du garantiert mehr als mit Hartz 4.

    Aber wahrscheinlich bestand kein Anspruch mehr auf Kindergeld.

    Dann fordert die Familienkasse wohl zu Recht das Kindergeld zurück.

    Warum 2 x? Kann ich so nicht erklären, ohne die Bescheide zu lesen.

    Hallo,

    Man hat mir die miete seit dem hausbesuch nicht mehr bezahlt,

    Natürlich will und darf das JC nicht für Wohnkosten bezahlen, wenn dort gar nicht gewohnt wird.

    Wann war der Hausbesuch? Datum?

    Wann hat das JC dir einen Bescheid geschickt? Was steht dort drin?

    Lass dir von deinem Vermieter eine kurze Erklärung schreiben und lege die dem JC vor.

    Wie lange dauert die ganze Aktion schon und noch?

    Und was hat die NK-Abrechnung damit zu tun? Für welche Zeit will das JC die haben?

    Hallo,

    Den Bescheid erhielt ich Ende Juli.

    Widerspruch kann bis 1 Monat nach Erhalt/Zugang des Bescheides eingelegt werden.

    Du hast also noch etwas Zeit.

    Die Auskunft der Empfangs-Dame war falsch. Ein Widerspruch ist innerhalb 3 Monaten mit einem Bescheid zu beantworten.

    Eine Stellungnahme ist für das JC nicht bindend.

    Wenn du seit Mai 2018 leistungsberechtigt bist--- wie viel hast du seitdem durch ebay- Verkäufe *eingenommen*?

    Für wie viele Monate musstest du Kontoauszüge vorlegen? 3 Monate??--- Sieht man dort regelmäßige Einnahmen von e-bay?

    Du kannst also der Begründung des JC, es wäre regelmäßiges sonstiges Einkommen, durchaus widersprechen.

    Hallo,

    deine Fragen kann ich nur teilweise beantworten.

    zu 3. Ja--- im Rahmen der Antragstellung für Leistungen nach SGB II will das JC auf jeden Fall den Aufenthaltstitel deiner Frau und deiner Kinder sehen. Das 3-Monats-T-Visum genügt nicht. uU kann die ABH eine sog. Fiktionsbescheinigung ausstellen ( Verlängerung , meist weitere 3 Monate).

    Der §28 AufenthG geht mW vom Familiennachzug aus. Also zum Deutschen, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in D schon hat.

    Diese Situation liegt bei euch nicht vor.

    Die Visa deiner Familie sind keine FZF-Visa, sondern eben Touristen-Visa--- wahrscheinlich Multi-D---?

    Wollte die ABH keinen Nachweis des Wohnraums, keine Meldebestätigung des EMA, keinen Krankenversicherungs-Nachweis? Sind die Kinder im Visum deiner Frau aufgeführt? Wie viele Kinder und wie alt?

    Eine Antragstellung auf SGB II (Hartz 4) bedeutet nicht, dass dieser Antrag umgehend bewilligt wird. Diese Bearbeitung dauert mehrere Wochen. Bis dahin hat die ABH wahrscheinlich/hoffentlich den AT ausgestellt.

    Aber schädlich ist die Antragstellung auf Alg2 nicht.

    Knapp 10.000€ als Vermögens-Grundfreibetrag ? Wie kommst du darauf?

    ABH--- Ausländerbehörde

    AT---Aufenthaltstitel

    EMA--- Einwohnermeldeamt

    FZF-Visa--- Familienzusammenführungs-Visa

    Man kann jetzt nichts dagegen machen. Weil du viel zu spät nach *Tipps* fragst.

    Der Drops ist gelutscht.

    Helfer im Forum können die Rechtslage nicht ändern, aber Hinweise für *zielführende* Wege ohne Einbußen geben.

    Vorher.

    Hallo,

    Wohnung alt (sehr günstig)

    KM 350€

    NK 120€

    Da du tatsächlich ohne Zustimmung/Zusicherung des JC umgezogen bist, sagt das Gesetz:

    Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt.

    § 22 (1, Satz 2) SGB II.

    Für die JC ist es nur wichtig, warum jemand umziehen will- und ob das aus sozialhilferechtlicher Sicht erforderlich ist.

    Schaden hast du also nicht abgewendet, das gilt nicht als wichtiger Grund aus Sicht des JC.

    Leider hast du wegen des Lärms nicht schon vorher mal beim JC gefragt. Vielleicht hätte man deinen Umzug doch für erforderlich gehalten??

    Bleibt diese Kürzung für immer bestehen?

    Ja. Die KDU werden bezahlt, so, wie sie vorher/bisher waren. 290+180, das ist so wie vorher---470,- warm.

    Deinen Regelsatz/Regelbedarf bekommst du weiterhin in voller Höhe.

    Mit einem Halbtagsjob bekommst du zusätzlich Freibeträge.

    bzw. du hast den ganzen Lohn vom Job und das JC ergänzt noch.

    Hallo,

    1 Als erstes anmelden bei Adresse von Freunden?

    Da musst du die Freunde fragen, ob sie das machen (dürfen), zB Untermietvertrag.

    Für die Anmeldung beim Jobcenter (Arge gibts schon viele Jahre nicht mehr) brauchst du eine Meldeadresse und eine KV-Mitgliedsbescheinigung. Meldeadresse gibts beim Einwohnermeldemat (mit Untermietvertrag).

    2. Offsore Gesellschaft angeben oder nicht? Kapital so oder so unter 10.000 EUR

    Ja. Das war dein letzter Arbeitgeber. Da warst du auch krankenversichert.

    Hat mit Kapital nichts zu tun. Du meinst dein Geld-Vermögen---ja?

    3. ---> Nein. Du warst in Deutschland --abgemeldet--.

    4. Kontoauszug von deutschem Konto wird verlangt für welche Dauer?

    Meist für 3 Monate, bei Besonderheiten auch sehr viel länger. Auch von ausländischen Konten (da du ja im Ausland warst).

    5. Wohnungssuche u. Erstaustattung wie am besten vorgehen, da keine Liquidität vorhanden

    Keine Liqidität? Warum schreibst du unter 10.000€? Diese Summe ist völlig uninteressant.

    Deine Freunde könnten bei der Wohnungssuche helfen.

    Das Wohnungsamt der Stadt hat einen Bereich---*Wohnungsnothilfe*--- für Personen, die Unterkunft suchen. Dort kannst du dich melden/anmelden als Wohnungsloser.

    Erstausstattung? Vielleicht später und je nachdem, welche Unterkunft du gefunden hast. Manchmal braucht man viel, manchmal wenig vom Jobcenter.

    6. EGV unterschreiben ja oder nein?

    Erst mal lesen, dann entscheiden.

    7. Ab wann ist mit der ersten Zahlung zu rechnen?

    Nach Vorliegen aller erforderlichen/verlangten Unterlagen und Nachweise dauert es hier bei uns 3-4 Wochen. Das ist regional und kommunal sehr unterschiedlich.

    Fehlt dem JC irgendwas, schreibt das JC an die angegebene Adresse, verlangt Mitwirkung und noch den Nachweis von ...xyz...

    Erst, wenn alles vorliegt, können sie prüfen-bearbeiten-bewilligen.

    Dann gibt es Geld ab dem Tag, der in der Meldebestätigung steht.

    Hinweis:

    Es gibt hier in diesem Forum mindestens 2 ähnliche Themen, wo die gleichen Fragen gestellt und beantwortet wurden.

    *Ähnliche Themen* ;)

    Hallo,

    So und als Antwort kam jetzt, dass man meine Mutter zur geminderte Rente drängt.

    In aller Regel verlangt das JC, dass man vorrangige Leistungen auch vorrangig in Anspruch nehmen soll/muss.

    Hier in diesem Fall wäre es die vorgezogene Altersrente.

    Aber mit 63?? Hätte sie denn überhaupt alle anderen Voraussetzungen, mit 63 schon Rente zu bekommen?

    Sie sollte zunächst mal den Antrag stellen. Es nützt nichts, die Rentenauskunft zum JC zu schicken. Damit kann das JC nichts anfangen.

    Die neueste Neuregelung der Unbilligkeitsverordnung ist ab dem 01.04.2016 gültig.

    und sie auf die Neuregelung der Unbilligkeitsverordnung hingewiesen.

    Hast du eine aktuellere Neuregelung? Und was steht dort drin?

    Dass man nicht mehr mitwirken muss? Dass das JC immer selber den Rentenantrag stellen kann?

    Aufgrund eines Telefonats würde ich mich auf nichts verlassen.

    Das JC wird deiner Mutter hoffentlich noch was schreiben--- wegen Entfall der Mitwirkungspflicht oder so---

    Hallo,

    Das Problem ist, dass die Ausbildungsstätte gut 600km weit weg ist

    Es gibt in Deutschland 58 Schulen, die die Hebammenausbildung mit angeschlossenen Kliniken anbieten.

    Warum soll es diese weit entfernte Schule sein? Haben sie dir bereits einen Ausbildungsplatz auf deine Bewerbung angeboten?

    dass der Betrieb bei uns erst Ende 2019 wieder ausbildet,

    Welcher *Betrieb*? Eine Klinik?

    Es stimmt nicht , dass man sich nur in der Region bewerben muss.

    Die Vermittlerin meint wahrscheinlich die Bewerbungen um alle möglichen Ausbildungsplätze in deiner Region.

    Das JC bzw. die Arbeitsagentur fördert nicht unbedingt die Leistungen (hier Fahrtkosten von >> 130,- €) für Traumberufe.

    Du brauchst dafür auch Übernachtungskosten usw.

    und dass ich da bald für ein Bewerbungsgespräch hinmüsste.

    Die Einladung liegt dir bereits vor?

    Die Ausbildungsstelle zahlt definitiv die Fahrtkosten nicht? Steht das in der Einladung drin?

    Wann soll das B-Gespräch stattfinden?

    Hallo,

    Dürfen Einnahmen (ob aus Selbständigkeit oder sozialversichungspflichtiger Beschäftigung) welche nach Einstellung des Bezug von Leistungen durch das JC an mich gingen in die EKS-Berechnung einbezogen werden und auf das halbe Jahr BZ umgelegt werden, wenn ich kein halbes Jahr im Leistungs-Bezug war?

    Nein.

    Dein BWZ kann viel weniger als 6 Monate betragen. War ja auch der Fall. Wurde aber zu Anfang ganz üblich auf 6 gesetzt.

    Klingt, als hätte der SB, der deine a-EKS bearbeitet hat, nicht bemerkt, dass du schon längst aus dem Bezug warst.

    jedoch wird in der "Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts" bei der Berechnung von Leistungen für einen bestimmten Zeitraum auch nur "Einkommen aus Erwerbstätigkeit" genannt, ohne zu differenzieren ob aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit...

    Erkennst du anhand des Berechnungsbogens nicht, wie der SB die unterschiedlichen Einkommen *berücksichtigt* hat?

    Man kann doch Widerspruch einlegen, wenn man den Bescheid für falsch bzw, nicht nachvollziehbar hält. Zumindest das kann man *unschädlich* machen,

    Hast du einen Einstellungsbescheid erhalten aufgrund deiner Abmeldung?

    Das weiß ich doch.

    Offenbar nicht. Sonst würdest du nicht Mietangebot, Mietbescheinigung und Untermietvertrag verwechseln.

    Ok, das war mir neu

    Dann wird es Zeit, das endlich zu begreifen. (Wenn ich bei meiner Oma oder einem Freund oder in einer WG mietfrei wohne, habe ich keinen Anspruch auf KDU. Denn jemand anders zahlt für mich.)---> Was ist daran neu oder unverständlich?

    Und damit weiß auch das Jobcenter wie die Höhe der KdU für 1 Person in 2013 waren! Und ich lag mit der Miete doch noch drunter. Warum sollte mann dann das noch aufteilen?

    Weil 2 Personen dort gewohnt haben. 2 Leistungsbezieher. Mehr als 1 Jahr. Die Miethöhe ist völlig Banane. Es geht nicht um *drunter*. Um Personenzahl gehts. Wenn die Miete 100,- ist, dann eben 50,- pro Person.

    WOHIN dann ein ALG-2-Empfänger zieht (ob in eine schon vorhandene WG, eine neu aufgestellte, eine bereits bestehende WG oder sogar alleine in eine Wohnung ist m.M.n. völlig unerheblich!

    In deinem Fall absolut nicht unerheblich. Er soll oder will aus der WG mit dir in eine andere WG mit dir umziehen. Warum kriegt er in der jetzigen WG mit dir keine KDU, obwohl er doch *wohnt*? Warum sollte er dann später KDU kriegen?

    Warum sollte er dann plötzlich keine Leistungen mehr bekommen wie in Punkt 3 beschrieben?

    Ich habe es erklärt. ---> VE- Vermutung. Unterhalts-Vermutung. Nachweis-Unmöglichkeit. Glaubhaftmachung der WG gelingt nicht. Wer nichts glaubhaft macht, bekommt keine Leistung.

    Ich kann dazu nur ein Beispiel geben damit man versteht was ich meine:

    Dein Beispiel hinkt. Es geht nicht um die Höhe irgendwelcher Wohnungsmieten, ob billig, angemessen oder teuer. Es geht um die Leistungen an den Bekannten, die das JC zahlen soll. Nicht um *pro Person*, sondern ob dann überhaupt Leistungsberechtigung für den Bekannten besteht.

    Das hat doch nichts mit einer "Umleitung" zu tun?!?!

    Nein, das nicht. Das ist auch nicht gemeint.

    Was spricht dann dagegen dass der Arbeitnehmer das kleinere Zimmer untervermietet an einen ALG-2-Empfänger?

    Nichts. Nur, dass du hier der AN bist, der schon jahrelang seinen Bekannten in einer anderen Mietwohnung mietfrei wohnen ließ.

    JC wissen sowas ----über kurz oder lang---überall.

    Nochmal der Hinweis:

    bitte lies Beitrag #3 zu deinem Aberglauben, dass man Anspruch auf max. angemessene Miete hätte.

    Warum sollten dann plötzlich pro Person nur noch 160,00€ an KdU gezahlt werden?

    Warum denn nicht? 2x 160,- sind 320,----> halbe/halbe, wenn der MV nichts anderes sagt.

    Es tut mir wirklich leid, aber offenbar schreiben wir vollkommen aneinander vorbei.

    Ich versuche es noch einmal und viel deutlicher:

    Wer seit mehreren Jahren mit einem Bekannten zusammenlebt, diesem das mietfreie Wohnen ermöglicht und dann nach einem gemeinsamen Umzug erwartet, das JC gewähre diesem Bekannten plötzlich X € KDU und vollen RS von 416,-, der hat von Hartz 4 seit 8 Jahren nichts verstanden.

    Ja, freilich habt ihr freie Wohnungswahl-----search bitte, dann wählt doch aus aus den vielen freien tollen Wohnungen mit Vermietern, die euch WG-taugliche Wohnungen zu angemessenen Preisen nur so hinterherwerfen. Miete doch selbst endlich so eine Wohnung---du bist doch seit ca 2 Jahren schon soooo frei! :thumbup:

    Richtig ist: Dein Bekannter hat Anspruch auf KDU, wenn er ein Mietangebot für eine Unterkunft vorlegen kann. Mit einem Mietangebot, was DIR ein Vermieter macht, kriegt dein Bekannter nix an KDU. Er hat damit auch keinen Mietvertrag.

    Was ist daran nicht verständlich?

    Falsch ist: Wer wohnt, hat auch automatisch Anspruch auf KDU vom JC.

    Richtig ist: Wenn ihr aus der ollen Hütte mit superbilliger Miete auszieht, wird sich die Miethöhe ändern. Nie wird jemand etwas anderes behaupten. Niemand hat sowas hier geschrieben.

    Was ist daran nicht verständlich?

    Richtig ist: Je nach Wohnort sind die angemessenen KDU für einen Leistungsbezieher unterschiedlich. München-Bogenhausen und Pasewalk/MV haben garantiert ziemlich unterschiedliche KDU-Angemessenheiten. Darum gehts hier überhaupt nicht.

    Was ist daran nicht verständlich?

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    Versuchts doch---- fangt vorn an---- spielt das Thema theoretisch durch. Schrittweise. Schon erkennst du (hoffentlich) die Haken.

    1. Beschaffe DU erst einmal ein Mietangebot. Dein Bekannter braucht ja keins für 2 Personen.

    Für welche Wohnung? Wie groß und wie teuer darf sein Wohnungsanteil sein? Steht das schon im Mietangebot?---Nö.

    Aufgrund deines Mietangebotes für eine *große* Wohnung bekommt dein Bekannter keine KDU.

    Es müsste schon mit drin stehen, dass eine WG erlaubt ist, wieviel qm für den WG-Bewohner vorgesehen sind. Vollkommen unrealistisch, ein solches Mietangebot zu erhalten. Du hast doch Erfahrung.

    Schon in Punkt 1----Ende im Gelände.

    2. Großes Glück. Du bekommst ein Mietangebot. Du machst den Mietvertrag. Nur für dich. Du hast alle Freiheiten. Du rechnest aus, was der WG-Mitbewohner als Wohnfläche haben darf, was das kosten soll.

    Und? Mit diesem Mietvertrag geht dein Bekannter zum JC und beantragt die Zusicherung.

    Hat dein Bekannter etwa einen Mietvertrag?--- Nö.

    In Punkt 2----auch Ende im Gelände.

    Du hast einen Vertrag und er will auch wieder dort mit dir wohnen. Er braucht also einen Untermietvertrag---von dir.

    Und das JC akzeptiert das und zahlt ihm jetzt KDU und Regelbedarf?

    Probierts doch---egal, in welchem Ort.

    dann zu Punkt 3:

    Das JC wird eine VE (Verantwortungs-und Einstehensgemeinschaft) vermuten, dein Bekannter wird diese Vermutung nicht widerlegen können und du bist nicht verpflichtet, irgendwas nachzuweisen. Denn du bist raus aus dem System. Es geht nur um Leistungen für deinen Bekannten.

    Das JC wird dem Bekannten nach dem Umzug höchstwahrscheinlich nicht mal mehr 416,- Regelbedarf zahlen.

    Das JC wird vermuten/unterstellen, dass dein Bekannter von dir teilweise oder voll unterhalten wird. Denn bisher als Leistungsbezieherin und auch als Erwerbstätige ohne Aufstockung hast du es ca. 6 Jahre lang auch gemacht. Das JC wird den Bekannten zur Mitwirkung auffordern, will alle möglichen Nachweise sehen. Die kann er nicht bringen, weil du sie ihm nicht geben brauchst und nicht geben wirst. Mit deiner Miete hast du es ja auch so gemacht.

    p.s.

    Es gibt Tausende von ähnlichen Konstellationen.

    Also WG- Anerkennungen bzw. Untermieter dem JC gegenüber als Leistungsberechtigte durchzusetzen.

    Ich habe noch nicht von einem Erfolg gehört oder gelesen. Ich höre und lese schon lange darüber.

    Man muss Umleitungen gehen, die erlaubt sind, wenn man Erfolg haben will. Manchmal gibt es solche Umleitungen. Oft leider nicht.

    Du hattest geschrieben:

    Ende August oder Anfang September bekomme ich die Bescheinigung, sowie auch die Überweisung.

    Normal wird Lohn zum Monatsende gezahlt. Also wäre das der 31. 8. als Zufluß

    Dann würde vom JC zurückgefordert werden.

    Also solltest du jetzt erstmal abwarten, wann der Lohn dir tatsächlich zufliesst. Und ob du weiter beschäftigt wirst.

    Das Alg2 für August hast du doch. Es besteht jetzt keine Bedarfsunterdeckung.

    Ich weiß nicht, ob du diesen seltsamen AG mit mündl. Arbeitsverträgen dahingehend beeinflussen kannst, dass er dir den Lohn für Arbeit im August erst im September zahlt.

    Versuch macht kluch----

    Da du erst Anfang August begonnen hast mit dem Job, zahlt er vielleicht sogar erst nach 5-6 Wochen, also zum Ende der vereinbarten Befristung? Wer weiß das schon und ob alles stimmt, was mündlich vereinbart wurde??

    Die Frage nach dem Zuflussprinzip wurde dir übrigens hier schon Ende Januar 2018 beantwortet.

    Und mit Abmelden vom JC hat das nichts zu tun.

    Auch bist du bisher durchaus eine BG.

    eine 1-Personen-BG. Du hast eine BG-Nummer und in allen Schreiben des JC bist du die BG.

    Hallo,

    Ich habe Post von meiner Ex-Partnerin bekommen, in der das Jobcenter Zinsen auf dem betroffenen Konto mitgeteilt bekommen hat und die kompletten Buchungen anfordert. Wie erkläre ich jetzt dem Jobcenter, dass das mein Geld ist?

    Zunächst ist es richtig, dass Kapitalerträge (Zinsen) im Rahmen des automatisierten Datenabgleichs dem JC bekannt gemacht werden.

    Das Geld war auf ein Geldmarktkonto auf den Namen meiner Tochter eingezahlt,

    Also wird im Datenabgleich der Name deiner Tochter als Kontoinhaber genannt. Deshalb wurde deine Ex-Partnerin als Sorgeberechtigte angeschrieben.

    Was genau hast du 4 Monate vor der Trennung *aufgelöst*? Das Konto besteht ja offenbar noch.

    Wie verrechnet wird, ist nicht relevant. Das JC sieht nur ---> Zinsen geflossen... uns nicht mitgeteilt----

    Kapitalerträge (hier Zinsen) sind bis max. 100,- p.a. frei. Aber die Zinsgutschrift soll dem JC mitgeteilt werden.

    Ich weiß nicht, ob das dein Geld ist...hmm

    Welchen Einspruch willst du einlegen? Gegen was und bei wem?

    Ich bitte dich.

    Ich denke es ist auch das vernünftigste vorher die Zusicherung der Übernahme der KdU zu bekommen.

    Einen Antrag zu stellen bedeutet nicht automatisch, die Zusicherung auch zu bekommen.grumble

    Zuerst ist das Mietangebot eines freundlichen potentiellen Vermieters vorzulegen. Was würde denn dort drin stehen? Wer bekommt das Mietangebot? Du oder dein Bekannter?

    Bitte überleg mal.

    Und was würde dein Bekannter dann in den Antrag auf Zusicherung schreiben? Was/wieviel will er vom JC als KDU haben?

    Willst du eure Situation eigentlich nicht verstehen? Oder wo ist dein Problem?

    Es ändert sich rein gar nichts, außer dass eine bestehende WG zusammen umziehen will.

    1. Du als WG-Bewohner ohne Hartz 4 zahlst alles selber. So wie jetzt. Dann auch Umzugskosten, neue Kaution, evtl. Renovierung... für die neue, gesamte Wohnung. Denn du wirst Hauptmieter sein.

    2. Der WG-Mitbewohner erhält nur den Hartz-4- Regelbedarf 416,-. So wie jetzt.

    Warum sollte das JC die Zusicherung zur Übernahme KDU geben ? Jetzt zahlst du doch auch alles zu KDU und schenkst ihm sogar die Stromkosten.

    Warum sollte sich das in einer anderen Wohnung denn ändern?

    Ich kann keinen Grund erkennen, warum das JC das dann ändern müsste.