Beiträge von Gaijin

    Hallo,

    in einem anderen Thread habe ich bereits erfahren, dass ich eine VÄM einreichen muss, sobald ich geheiratet habe, weil mein Ehemann dann auch zu mir zieht.

    Ich muss außerdem noch die Anlagen WEP, EK und VM ausfüllen.

    Müssen die Anlagen nur für die hinzuziehende Person ausgefüllt werden, oder müssen meine Daten da auch alle wieder mit rein (zB Kontostand etc). Das erschließt sich mir nicht.

    LG

    Okay, Danke dir.

    Na dann kann sich das Jobcenter hoffentlich schnell über das irische Recht erkundigen.

    Ich werde eine VÄM einreichen, braucht er denn trotzdem einen Neuantrag? Dann würden wir den gleich auch mit vorbereiten.

    Muss mein Mann Kindergeld beantragen, da er noch U25 ist und sich auf Jobsuche begeben will? Es kann auch sein, dass er erst einen Deutschkurs machen muss, um einen Job zu bekommen.

    Und bei der Krankenkasse melde ich die Heirat, sodass er bei mir Familienversuchert ist?

    LG

    Habe das hier gefunden:

    2. Bis zu welchem Alter hat ein Kind Recht auf Unterhaltsleistungen?

    Regelmäßig bis zum 18. Lebensjahr, aber wenn das Kind an einer Vollzeit-Bildungsmaßnahme teilnimmt, bis zum 23. Lebensjahr.

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    Also in einer Vollzeit-Bildubgsmaßnahme befindet er sich nicht. Er ist 22. Also besteht kein Anspruch auf Unterhalt, richtig?

    LG

    Hallo und danke.

    Der Heiratstermin etc steht schon. Er kommt nicht mit dem Flieger, sondern mit einer Mitfahrgelegenheit. Ein Ticket gibt es daher nicht.

    Nachweisen wollten wir das, indem wir zum Einwohnermeldeamt gehen und ihn anmelden. Den Termin dafür haben wir tatsächlich am Tag der Hochzeit. Wohnungsgeberscheinigung vom Vermieter liegt schon vor.

    Eine Berufsausbildung wie im deutschen Sinne hat er nicht. Er hat eine Art Weiterbildung gemacht, galt dabei in seiner Heimat auch als „Student“ und nebenbei gejobbt. In seiner Heimat gibt es keine Ausbildung wie im deutschen Sinne. Entweder man studiert und macht einen Bachelor, Master etc oder man arbeitet und bekommt ein „Training“. Oder man macht vorbereitende Kurse, wie er es gemacht hat.

    Sind die Eltern also weiterhin unterhaltspflichtig? Reicht ein Rentennachweis?

    Sollen wir also nach der Anmeldung direkt einen Neuantrag stellen?

    Liebe Grüße und danke

    Hallo liebes Forum,

    ich habe ein paar Fragen bezüglich Heirat und Antragstellung. Damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann, möchte ich von Anfang an richtig vorgehen.

    Ich, deutsche und Ü25 heirate bald einen EU-Ausländer U25.

    Ich beziehe ALG2. Er jobbt in seiner Heimat und lebt bei den Eltern. Er besitzt kein Kapital oder hohes Einkommen. Das Einkommen bis jetzt war immer so zwischen 200-500€, da er studiert hat.

    Unser Lebensmittelpunkt soll in DE sein, deswegen möchte er nach der Heirat zu mir ziehen und sich hier einen Job suchen. Zur Überbrückung allerdings, sind wir von ALG2 abhängig.

    Nun, ich weiß bereits das er als mein Ehemann Anspruch auf ALG2 haben wird, ohne Wartezeit.

    Aber wie gehe ich am besten vor? Müssen wir beide gemeinsam einen Neuantrag stellen? Am Tag der Heirat zieht er auch gleichzeitig zu mir. Das muss natürlich gemeldet werden und ich wollte dann direkt schon einen Antrag stellen. Wäre das richtig so?

    Bekommen wir weniger Regelsatz, weil er U25 ist? In einer Bg ist es ja allgemein anders. Nur finde ich dazu bezüglich U25 nichts.

    Werden seine Eltern ihr Einkommen nachweisen müssen, da er U25 ist? Sie sind beide in Rente.

    Reichen dem Jobcenter Kontoauszüge der ausländischen Bank, oder muss da was übersetzt werden?

    Ich wäre für jede Hilfe dankbar.

    LG