Beiträge von Mr.beerexx2018

    @dori0000 , generell hast du dann einen Anspruch auf größeren Wohnraum, sofern du das Umgangsrecht für die Kinder hast. Oft lehnen die Jobcenter einen größeren Wohnraum ab mit der Begründung es sei nur temporär und die Kinder sind zu selten da.

    Lass dich nicht beirren, sie MÜSSEN es dir gewähren, sofern du ein Umgangsrecht hast. Du musst dich nur mit den Gesetzen gut auskennen. § 22b Abs. 3 S. 2 Nr. 2 SGB II untermauert dies auch. Somit bist du auf der sicheren Seite. Lass dich nicht verunsichern. Ansonsten drohst du mit einer Klage, die du in dem Falle auch gewinnen wirst. Wichtig dabei ist, dass du aber ein Umgangsrecht hast. Die Häufigkeit spielt dabei gesetzlich keine Rolle im SGB II.

    Ich hoffe ich konnte dir helfen. :)

    Grüße Robert