Beiträge von JustI

    Hallo,

    vielen Dank für den Hinweis. Ich habe ihn an meinen Arbeitgeber weitergeben und er hat eine entsprechende Bestätigung aufgesetzt.
    Langsam wird mir klar, warum es für für Privatleute fast unmöglich ist eine ALGII Empfänger als Minijobber zu beschäftigen. Die sind doch auch keine Experten.

    Mal schauen was dabei rauskommt.
    Ich werde kurz berichten.

    Die Formulierung meines Arbeitgebers habe ich zur Info einmal eingescannt und angehängt.

    Fehler beim Hochladen und Verarbeiten der PDF
    PDF gelöscht

    Grace

    Mit meinem angemeldeten Minijob verdiene ich als Gartenhilfe jeden Monat € 90,00.
    Mein Arbeitgeber überweist immer zum Monatsende. Ende März hat die ausführende Bank die Überweisung doppelt ausgeführt. Mein Arbeitgeber möchte die doppelte Bezahlung mit der Abrechnung für Mai verbuchen.
    Das JC teilt mir mit, dass durch das Zuflussprinzip ich von den 180 € (90+90) nur 100€ + 20 % von 80€ behalten darf, 64 Euro werden angerechnet. Ich solle mir den Betrag vom Arbeitgeber wiederholen!
    Ich habe hier doch keinen Fehler gemacht. Mit Valuta zum Ende März ist auch bei meiner Bank nichts zurückzuüberweisen. Es ist und bleibt ein Zugang im März. Wenn hier durch einen verarbeitungstechnischen Fehler (Bank) mehr Geld bei mir eingeht bin ich derjenige der den Schaden hat?

    Ist das wirklich so? Gibt es da keine Auslegung? Mein Arbeitgeber würde es mir auch schriftlich geben, dass die doppelte Überweisung ein Fehler seiner Bank war und mit der anstehenden Abrechnung verrechnet wird.