Beiträge von HT1992

    Ok, mittlerweile habe ich die Gutscheine. Ich musste gestern etwas beharrlicher sein, aber immerhin hab ich sie. Ein Mitarbeiter hat sich dann dem angenommen und sie ausgestellt. Im laufe des Tages konnte ich sie abholen. Weiß Gott, wie lange ich noch gewartet hätte.

    Nun ist mir aber noch was eingefallen. Es ist ja mein erster Umzug, bzw. mein Auszug aus der Elterlichen Wohnung in meine erste, eigene Wohnung.

    Wie läuft das mit dem verrechnen des Geldes ab, dass ich bekomme - Wird es automatisch neu verrechnet, die haben ja meinen Mietvertrag, der ab dem 01.07.2018 wirkt vorliegen, oder muss ich dann noch einmal einen neuen Antrag ausfüllen?

    Hallo,

    es ist jetzt schon 2 Monate her, seit ich das letzte mal schrieb. Mittlerweile habe ich eine Wohnung bekommen, die der vorgegebenen Größe und Miete entspricht. Ab dem 01.07.2018 bezahle ich für sie. Die Anmeldebestätigung meines Stromanbieters, sowie den Mietvertrag habe ich beim Jobcenter abgegeben. Es fehlt nur noch die Ummeldebestätigung. Diese hätte ich auch schon längst abgegeben, doch beim Einwohnermeldeamt sagte man mir, ich kann erst ummelden, wenn ich offiziell drin wohne, also ab dem 01.07.2018

    Den Antrag für die Erstausstattung habe ich vor knapp 2 Wochen ausgefüllt und abgegeben. Sehr gerne hätte ich bis zum 01.07. alles unter Dach und Fach gebracht, schließlich bezahle ich ärgerlicherweise ab dem 01.07. eine leere Wohnung, doch ich habe noch keine zusage/bescheid bekommen. Er wäre noch in Bearbeitung.

    Wie lange braucht denn für gewöhnlich die Bearbeitung eines Antrags für eine Erstausstattung? Die Zusage für die Wohnung war bereits nach knapp 1 Woche gekommen. Ich habe gelesen, das manche nach 2 Monaten noch keine Rückmeldung hatten und auch nach nachfrage sich nichts tat.


    Mit freundlichen Grüßen

    Eins noch: Wenn ich den Antrag stelle, was muss ich dem Jobcenter dann vorlegen? Die haben mir eine Mietbescheinigung mitgegeben und eine 'Erklärung zum beabsichtigten Umzug innerhalb von *Stadtname.*' Muss ich den Mietvertrag auch mit abgeben? Ich habe jetzt eine Wohnung gefunden und die Kaltmiete beträgt 180,00€. lol ... Lehnen die alles wegen 1,00€ ab? ...

    Ich hatte nochmal nachgefragt. Die Kaltmiete darf ruhig etwas drüber sein solange ich noch alles bezahlen kann, allerdings werden dann keine Umzugskosten genehmigt.
    Im Internet habe ich keine einzige Wohnung für eine Kaltmiete von 179,00€ gefunden, geschweige denn darunter. Die niedrigste Betrug 195,00€ Kaltmiete. Ich habe mich dann an die Bauhilfe gewendet und die würden sich melden sobald sie eine entsprechende Wohnung haben.

    Ich hoffe ich bin bis zum 01.08. diesen Jahres hier raus ...

    Hallo, könnt ihr mir weiterhelfen?

    Ich weiß, dass ich einen Grundsatz von 416,00€ bekomme. Dazu kommt noch der Betrag von 179,00€, den das Jobcenter an Kaltmiete übernehmen würde = 595,00€. Ebenfalls zu beachten ist, das man die 50m² nicht übersteigt. (Die Wohnung wäre nur für mich allein)

    Ich habe jetzt 3 Wohnungen gefunden. Das gute ist, alle 3 Wohnungen liegen unter 50m². Diesen Vorsatz würde ich einhalten. Allerdings übersteigen alle 3 Wohnungen die Kaltmiete von 179,00€.
    Eine hat eine Kaltmiete von 220,00€ und 31m². Die 2. eine Kaltmiete von 195,00€ und 35m². Die 3. eine Kaltmiete von 200,00€ und 47m².
    Ich habe alle Kosten die sonst noch anfallen würden mit einberechnet und mit 595,00€ würde es für alles reichen ohne ins Minus zu kommen.

    Meine Frage ist, ob ich mich Stur auf die vorgegebenen 179,00€ Kaltmiete beschränken muss, die das Jobcenter vorgibt, oder ob es auch in Ordnung ist, das die Kaltmiete z. B. 220,00€ betragen würde und ich den Rest der Kosten halt von dem übrig gebliebenen Budget von 595,00€ die ich insgesamt zur Verfügung hätte, finanzieren kann?

    Ich habe auch gehört, dass das Jobcenter mehr auf eine angemessene Warmmiete achtet. Wieder jemand anderes sagte mir, dass das Jobcenter eine Kaltmiete von über 179,00€ auch akzeptiert, solange ich alle Kosten noch stemmen kann. Im Jobcenter sagte man mir, ich darf die Vorgaben nicht überschreiten ? ...