Beiträge von Werder19

    Hi, danke erstmal für deine Antwort. Zu 1, ich habe doch nicht gesagt das ich vom Jobcenter mein Kindergeld verlange das hast du wohl falsch verstanden. Ich meinte weil ich Kindergeld kriege, bekomme ich weniger Regelleistung. Das heißt wenn ich kein Kindergeld mehr erhalte das ich mehr Regelleistung erhalten muss, da es ja gegen oder angerechnet wird wie es auch immer heißt.

    Und Kindergeld bekommt man erst durch einen Nachweis vom Jobcenter das man dort Ausbildungssuchend gemeldet ist. Das hat nichts mit 4 Monaten zutun, die Kriegen das mit wenn das Jobcenter dich aus diesen Bereich entfernt.

    Zu 2, der Gutschein ist für 1 Monat steht extra drauf. Ist das zu wenig oder normal kenn mich da leider nicht so gut mit aus.

    Gruß

    Hallo, ich bin Weiblich und 23 Jahre Alt. Ich beziehe ALG2 und bin bis vor kurzem Ausbildungssuchend gewesen. Zu meinen Frage, komme ich jetzt und zwar wurde ich zu einer Maßnahme geschickt, die am anderen Ende der Stadt ist, für eine Dauer von paar Monaten. Jedoch wurde ich nach den ersten paar malen dort stutzig, da sich dort keiner um einen gekümmert hat und für mich diese Maßnahme einfach als sinnlos gezeigt hat. Daraufhin bin ich einfach nicht mehr gegangen, weil ich mich irgendwie verars... gefühlt habe.

    Dann bekam ich alle 2 Wochen immer einen Brief von der Maßnahme da ich doch bitte dorthin zurück soll, da ansonsten die Beschäftigung gekündigt wird und ich mit einer Strafe/Sperre rechnen muss.

    Das kam dann irgendwann auch dazu, und ich musste bei JC vorsprechen. Meine Sachbearbeiterin, hat mir dann erklärt das ich ne 3 Monatige Sperre kriege und nur noch meine Miete von 200€ bezahlt kriege. Fürs essen werden mir Lebensmittelgutscheine gestellt. Jetzt bekomme ich jedoch von der Kindergeldkasse mein Kindergeld und seit dem ich vom JC in den normalen Arbeitsmarkt gestellt wurde nun auch kein Kindergeld mehr. Dieses Kindergeld wurde mir auch immer angerechnet von Jobcenter, jetzt weiß ich nicht wie ich reagieren soll.

    Ich suche schon noch ne Ausbildung aber wenn sie mich einfach dort rausschmeissen, wie soll ich den der Kindergeldkasse das erklären. Und wenn ich es von der Kasse nicht kriege dann habe ich ja genau den Betrag von Jobcenter zu kriegen da mir der ja gekürzt wurde, genau in der höhe vom Kindergeld, schon seit ich ALG2 beatragt habe im 10/2016.

    Wie würdet ihr nun vorgehen, entweder dem Sachbearbeiter erklären man möchte weiterhin Ausbildungssuchend sein auch für die Kindergeldkasse als Nachweis dann. Oder auf das Kindergeld verzichten und es beim Jobcenter angeben und es von den zu verlangen?

    Ich habe heute nun meinen Lebensmittelgutschein erhalten für den ganzen Monat 44€ ist das normal? Nicht zu wenig für ein ganzen Monat? Kenn mich damit leider nicht so aus.

    Danke für ihre Antworten im voraus.

    Hallo, ich habe da mal eine allgemeine Frage. Und zwar, wie sieht es aus wenn jemand mit ner anderen Person in einer Wohnung lebt und beide Alg2 beziehen. Jeder hat sein eigenes Zimmer, eine Person ist ü25 und eine u25, keine Verwandschaft oder Verschwägerung. Also man wohnt halt nur zusammen jedoch besteht sonst keine andere Zusammenarbeit. Und dann kommt das Jobcenter und behauptet man sei seit über 1 jahr zusammen oder verheiratet bzw ehe ähnliche Partnerschaft. Was wären den die Punkte bzw bezeichnungen für die 1. Situation und welche für die was das jobcenter behaupt zu wissen meinen ect?

    Geht man von beiden Bezeichnungen aus dem Titel aus, was wären beim bezug von alg2 den die gravierende Unterschiede? Also Regelbedarf und Miete wird doch bei beiden gleich viel/wenig bezahlt oder? Kenne mich leider nicht so gut aus hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

    Vielen dank schon mal

    Lg

    Stefan