Beiträge von Der_Diplomant

    Danke für die Rückmeldung! Allerdings ist es bei uns etwas komplizierter. Der Arbeitgeber meiner Frau ist die Landesschulbehörde, meine Frau ist Lehrerin, verbeamtet und daher auch privatversichert. Mein Sohn ist durch meine Frau (mit)privatversichert. Eine Familienversicherung wird bei Privaten nicht angeboten, sodass ich nicht über meine Frau versichert werden kann. Meine Frage ist also, ob die Übernahme meiner Krankenversicherungsbeiträge (gesetzliche KV), bis ich eine Arbeit gefunden habe, durch meine Frau oder durch ALGII erfolgt?

    Hallo liebe Forengemeinde!

    Ich werde zum Juli 2018 meine Diplomarbeit abgeben und mich anschließend exmatrikulieren. Meine Frau ist eine verbeamtete Lehrkraft an einem Gymnasium und verdient mit einer 3/4 Stelle ca. 3000€ Netto. Ab September 2018 geht sie in den Mutterschutz und anschließend beginnt die Elternzeit, die wir voraussichtlich in: (ich - 2 Monate, sie 12 - Monate) aufteilen werden. Wir haben bereits einen zweijährigen Sohn. Zu unseren Ausgaben gehören, neben eine relativ hohen Warmmiete von 1100€, ihre private Krankenversicherung (ca 300€), meine gesetzliche Krankenversicherung (noch: ca 180€), Kita-Beiträge (ca 250€) und das Abbezahlen von monatlichen Schulden in Höhe von 200€.
    Kann ich mich (am besten jetzt schon mal) für den Juli 2018 arbeitslos melden? Bin ich überhaupt ALG II berechtligt, oder verdient meine Frau bereits zu viel? Und wie wird das während des Mutterschutzes - in der Zeit, wo sie ca 1600€ (höchstsatz) bekommt?

    Beste Grüße! :*

    Oh, oh - Diplomand falsch geschrieben ;) Nicht weitersagen, sonst wird's gleich aberkannt.