Beiträge von Schlemmi

    Nein.
    Zuerst muss ich wissen warum weniger zurück gezahlt werden soll, wenn doch die erste Rate erst im November 16 fällig gewesen wäre und warum das gesamte Darlehen am 21.10.16 fällig war, trotz Leistungsbezug.

    Hallo,

    ich streite nun schon eine ganze Weile mit Recklinghausen, leider bin ich mit meinem Latein jetzt am Ende und brauche Hilfe.

    Eine BG im Jahr 2016, bestehend aus 2 Erwachsenen, beide arbeitslos.

    Einer der Beiden bekommt zum 1.09.2016 einen Job, erste Lohnzahlung zum 15.10.2016. Also Darlehn beantragt, genehmigt glatt 1000 Euro. Rückzahlung bei weiterem Leistungsbezug monatlich ab 01.11.2016, Verrechnung mit den Leistungen. Bei Leistungswegfall sofort fällig (ich glaube das ist immer so).

    Der Zweite bekommt Arbeit ab 10.10.2016, erste Lohnzahlung am 01.11.2016.

    Im Febuar 2017 kam die erste Zahlungsaufforderung, zuzahlen seinen 954,52 €, diese waren am 21.10.2016 fällig.

    Recklinghausen kann über die Summe keine Auskunft geben, dazu muss man sich an an zuständige JC wenden. Getan! Bis heute keine Antwort.

    Nun möchte ich aber wissen, wie sich die Summe ergibt und warum sie am 21.10.2016 fällig war, da waren wir ja noch im Leistungsbezug.

    Wie kann ich nun vorgehen?