Beiträge von Steam

    Es muss ja ein Urteil in dem Verfahren ergangen sein. Das sollte dein Rechtsanwalt erhalten haben. Hat das Jobcenter nicht gezahlt und zahlt kann vollstreckt werden.

    Das Urteil ist am 10.02.2017 ergangen.
    Umzug war berechtigt und Wohnung ist angemessen.
    Berufung gegen das Urteil wurde ausgeschlossen.
    Allerdings hat das Jobcenter am 07.03.2017 Nichtzulassungsbeschwerde gegen das urteil eingereicht.
    Seitdem nix mehr vom Gericht gehört.


    Zitat von Casa

    Für die Zeit nach dem streitigen Zeitraum hätte auch weiterhin Widerspruch gegen die Bewilligungsbescheide mit zu geringen Kosten der Unterkunft erhoben werden müssen. Ist das passiert?

    Mein Anwalt hat gegen alle Bescheide seitdem Widerspruch erhoben.

    Hallo,

    ich werd es so ausführlich machen wie es geht also bitte nicht genervt sein. :)

    Vorgeschichte:

    Ich hab damals bei meiner Freundin mit im Haus gewohnt in einer Einliegerwohnung.
    Aus dieser musste ich ausziehen nachdem wir uns zerstritten hatten.
    War lange auf der suche nach einer Wohnung und mit Hartz4 und schlechter Schufa siehts ja nicht immer so rosig bei den Maklern aus.
    Da ich auch in Psychischer Behandlung bin viel es mir nicht so leicht Telefonisch wirklich jede Wohnung abzuklappern die irgendwie angeboten wurde.
    Nun meinte ich glück zu haben und fand einen Makler der mir eine Wohnung besorgen konnte die er neu rein bekam aus einem Haus unter Zwangverwaltung.
    Die Wohnung selbst hatte er noch nicht gesehen und wusste nur das sie etwa 30qm groß sein sollte.
    Die schlüssel zu der Wohnung hatte er schon vom Insolvenzverwalter beantragt.
    Da mir nur noch 2 wochen blieben bis zum Auszug sagte ich der Wohnung zu.
    Schlussendlich handelte es sich um eine ca.23m² 1 Raum Wohnung ohne küche.
    Zwar war vorher von einer Küche die rede aber es war nur eine dieser 50€ Spülen aus dem Baumarkt ohne Elektrische Geräte.
    Da die Wohnung Trapezförmig gebaut war hat ausser meiner Couch, einem Schränkchen mit Fernseher, kühlschrank und meinem Sideboard nichts hinein gepasst.
    Kleiderschrank, Waschmaschine, Bett und alles andere mussten eingelagert werden.
    Die Wohnungstür konnte man nicht komplett öffnen da sie gegen die Couch stieß.
    Auch verfügte sie nur über ein Fenster zu einem Dunklen Innenhof.
    Da ich in Psychologischer Behandlung war hielt ich es dort nicht lange aus und stellte Antrag auf Umzug.
    Meine Fallmanagerin sagte ich müsse angebote einholen und den Grund angeben warum ich umziehen will.
    Das tat ich auch.
    Ich hatte durch einen bekannten Makler gefunden der nun wusste was passiert war und mir eine Wohnung vermittelte.
    Das Amt lehnte den umzug aber ab weil sie keinen Grund dafür sahen.
    Ich mietete die Wohnung zum 01.06.2013 dennoch an.
    Seitdem hatte mir das Amt nur noch die Miete (250€ statt ca.330€) der alten Wohnung bezahlt und ich den Rest von meinem Hartz4.
    Ich hab gegen den bescheid natürlich einspruch erhoben und es dauerte 2 1/2 Jahre bis darauf reagiert wurde und ich endlich zum Sozialgericht gehen konnte.
    Nach einem zähen hin und her mit Tausenden schriftlichen Befragungen von Kläger und beklagten war es Frühling 2017 am Sozialgericht endlich soweit.
    Es kam zur Verhandlung.
    Der Richter entschied das die Wohnung allein schon zu klein gewesen war das sie gar nicht erst angemietet hätte werden dürfen.
    Das amt habe eigene vorgaben wie groß mindestens eine Wohnung zu seien hat und diese sei unterschritten gewesen.
    Auch sah glaubhafte Gründe für meinen umzug wegen fehlender Küche, Platz zum schlafen und meine Psychischen Erkrankung.
    Das Jobcenter wurde zur übermahne der tatsächlichen höhe der miete verurteilt.
    Der Anwalt vom Jobcenter war ausser sich vor wut und kündigte Beschwerde gegen das Urteil an.
    Er unterstellte dem Richter Befangenheit weil dieser mir geraten hatte mir definitiv immer einen Anwalt zu holen da das Jobcenter Dauergast bei ihnen ist.
    Nun 1 Jahr später hat sich noch nicht viel getan...das Jobcenter hat immer noch nur das geringen anteil übernommen und zwar hab ich jetzt einen Anwalt aber vom Gericht hört man auch nichts mehr bezüglich der BEschwerde.


    Gegenwart:

    Mittelweille sind die Nebenkosten erhöht wurden was auch an den DDR Fenstern in der Wohnung liegen.
    Diese gefrieren zur Zeit innerhalb der zwei Scheiben.
    Mein Makler war letztens hie rund hat mir mitgeteilt das der Vermieter nur zur Sanierung bereit wäre wenn ich einer anhebung der Kaltmiete zustimmen würde.
    Die Wohnung hat auch viele andere Mängel wie risse in den Wänden oder defekte Badfliesen.
    Ich könne mich auf etwa 420€ einstellen meinte er.
    Ich hab das natürlich abgelehnt was mir ärger mit meinem Vermieter einbrachte der meinte das ich die Sanierung selbst übernehmen müsste,
    wenn ich den Zugang zur wohnung verwähren würde.

    Ich brauchte mir darum aber keine großen Gedanken mehr machen denn das Amt kam einer Reaktion von mir voraus und schrieb mich an.
    Und zwar verlangten sie eine Kostensenkung oder den Umzug und das obwohl sie ja nicht mal die auf 365€ angestiegene Miete komplett übernehmen würden.
    Ich habe den Fragebogen ausgefüllt und hab bestätigt das ich mir eine neue Wohnung suchen werde.
    Nun bin ich auf der suche nach einer neuen Wohnung hab kein bock mehr auf den ganzen scheiß.
    Ich will nun eine vernünftige und schon Sanierte Wohnung.
    Befinde mich weiter in Psychiatrischer und Psychologischer Behandlung und dieser Stress geht mir einfach auf die nerven.
    Mein Makler und die Ortsansässigen Wohnstätten würden mir gute Wohnungen zur Verfügung stellen die aber allesamt etwas über den Auflagen von maximalen 50m² und 331€ warm des
    Jobcenter liegen würden.

    Ich hab jetzt 5 Jahre lang selber zur Wohnung dazu bezahlt und mich schon dran gewöhnt. xxxxxxx ich will nur meine ruhe und eine Wohnung ohne stress.
    Also wenn mir zb. eine Gute Wohnung für sagen wir mal 360€ angeboten wird kann ich sie dann nehmen und wird mir davon 331€ vom Amt bezahlt oder wieder nur die 250€?
    Ich bin gerne bereit den Rest von ca 30€ zu bezahlen solange mir das was im rahmen wäre übernommen wird.
    Angebote würde ich ja dann eh nicht vorlegen müssen da sie ja eh abgelehnt werden würden wenn über den 331€.


    mfg