Beiträge von Sasu123

    Nochmal besser erklärt:
    Wenn das Geld angerechnet wird, dann bin ich monatlich 100 € über den Satz und bekomme richtigerweise kein Geld.
    Wenn ich aber meine Krankenkasse selber bezahlen muss, dann sind die monatlichen Kosten (der Gesamtbedarf) so hoch, das ich wieder Anspruch hätte. Den sie mir aber verweigern weil ich die Unterhaltsnachzahlung bekommen habe

    Hallo!
    Ich habe folgendes Problem:

    Durch Scheidung musste ich 2016 ALG 2 für mich und meine 3 Kinder beantragen. Das wurde bewilligt bis zum 31.01.2018, ich erhielt also durchgehend Leistungen.

    Durch das neue Unterhaltsvorschussgesetz habe ich rückwirkend zum 1.7.17 UHV beantragt , das wurde abgelehnt vom Jugendamt weil mein Mann plötzlich freiwillig den Mindestunterhalt nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zahlen wollte- auch rückwirkend. Also erhielt ich im Dezember eine Nachzahlung von 3256 € in bar. Alles wurde schriftlich festgehalten und dem JobCenter mitgeteilt Auch einen Weiterbewilligungsantrag ab 1.2.2018 stellte ich zeitgleich.
    Nun kam heute (06.02.2018) der Bescheid das der Unterhalt zukünftig angerechnet wird, mein Weiterbewilligungsantrag jedoch abgelehnt wird, da die Summe von 3256€ auf 6 Monate verteilt wird und ich dann keinen Anspruch mehr habe. Auch kam der Hinweis das ich das Geld von Januar 2018 zurückzahlen soll und mich und meine 3 Kinder selber für 6 Monate Krankenversichern muss. Einen neuen ALG 2 Antrag könnte ich frühestens ab Juli 2018 stellen.
    Nun meine Frage: Ist das rechtens? Oder hätte das Geld als einmaliges EK für den Monat gerechnet werden müssen und ab dann als Vermögen? (Weiteres Vermögen besteht nicht)

    Wenn ich mich nun selber kostenpflichtig krankenversichern muss , dann hätte ich ja dann wieder Anspruch auf ALG 2 weil ich mit Anrechnung der 3256 € auf 6 Monate für die Zeit lediglich nur 100 € über dem Anspruch liege?!?

    Ich bin völlig ratlos und verzweifelt mittlerweile und würde mich über eine Antwort freuen