Beiträge von AnCaNi

    Guten Abend an alle Mitglieder,

    ich habe mich im Dezember 2017 von meinem Freund getrennt, wir haben zwei gemeinsame Kinder ( auch gemeinsames Sorgerecht ), ich bin im Moment in Elternzeit bis April und mache eine Ausbildung im öffentl. Dienst. Mein Ex möchte ausziehen, ich die gemeinsame Wohnung behalten (Kaltmiete 570 EUR; Warmmiete 784 EUR; Mietstufe 3; 95 qm).

    Da wir uns auf das Wechselmodell geeinigt haben, sind wir beide barunterhaltspflichtig, rechne aber dennoch mit 300 EUR Unterhalt von ihm (er verdient 1950 EUR, 2.Stufe lt. der aktuellen Düsseldorfer Tabelle) für die beiden Kinder ( 2 u. 1 Jahr).

    Ein Gespräch mit einer Sachbearbeiterin im Sozial- u. Wohnungsamt verlief nicht gerade "vielversprechend", durch die Plausibilitätsprüfung bräuchte ich ein gewisses Mindesteinkommen, was bei mir leider nicht der Fall ist.

    BAB, sowie BaföG bekomme ich nicht.

    Das Kindergeld für die Kinder bekomme ich, für mich bekomme ich selber noch welches.

    Die Sozialarbeiterin vom Sozial- u. Wohnungsamt verwies mich auf das jobcenter.

    Nun meine konkreten Fragen:

    Ist das wirklich meine richtige Anlaufstelle? Habe ich Anspruch auf Hartz 4? Ist die Wohnung zu groß?

    Ich freue mich über jede Antwort von euch!

    LG
    AnCaNi