Beiträge von DerBayer

    Guten Abend zusammen,

    hatte in der Vergangenheit nie wirklich was mit Sozialhilfe zu tun, dementsprechend bin ich gerade mit der Geschichte etwas überfordert.
    Zu meiner Sitaution: Ich bin anfang 20, ledig und befinde mich in einer schulischen Ausbildung. Ein Antrag auf Bafög wurde (bedingt durch Einkommen der Eltern) abgelehnt und somit zog ich in Erwägung Sozialhilfe zu beantragen. Dies hat auch soweit geklappt.
    Nun kam der Bescheid das mir ein gewisser Betrag an Sozialhilfe über meinen Ausbildungszeitraum zusteht.
    Aber bei der beiliegenden Berechnung verstehe ich ein paar Dinge nicht ganz:

    "Einzusetzendes Einkommen"
    Neben dem aufgeführten Kindergeld (wovon die Schulgebühr bezahlt wird) und einem kleinen Zusatzversicherungsbeitrag befindet sich der Begriff "Unterhaltsbeitrag 1" von 170€. Meine Frage ist um was es sich dabei evtl. handeln könnte, der Betrag enspricht nämlich auch dem zu zahlenden Mietsatz für meine Unterkunft (da mein Wohnort mehrer 100 Kilometer entfernt ist).
    Habe nämlich kein weiteren Einkünfte angegeben und ein Antrag auf Wohngeld habe ich auch nicht gestellt, da ich dachte dass Wohngeld bei Sozialhilfeempfang wegfällt.

    Ist da ein Fehler seitens des Jobcenters angefallen, oder stehe ich selber auf den Schlauch?

    Vielen Dank für eure Hilfe

    Grüße