Beiträge von Dortmunder89

    hallo,

    wie ist es, wenn man alg 2 bezieht und dann ein paar monate ein normales einkommen hat (mehr als harz 4). Wenn man danach wieder arbeitslos wird und harz 4 beantragt, wird dann auch das einkommen aus den monaten davor irgendwie angerechnet? Wenn ja wie genau?? Vorausgesetzt man ist natürlich immer noch unter dem vermögensfreibetrag versteht sich. Oder gilt soetwas evtl. nur für einkommen aus selbständiger arbeit? Ich meine echt sowas mal gehört zu haben.

    Oder werden nur die monate einzeln betrachtet, d. h. sagen wir im januar bis april bekommt man alg 2, dann im mai normales einkommen, sagen wir 1900,- netto, dann hat man den job nicht mehr, d. h. im juni und später bekommt man wieder alg 2 ohne irgendwelche abzüge oder anrechnungen??

    Hallo, man muss sich ja lt. Eingliederungsvereinabrung bewerben. Auf Grund eines Missverständnisses dachte der Mitarbeiter ich hätte mich nicht beworben. Ich habe die Liste meiner Bewerbungen später vorgelegt. Er sagte, er werde es prüfen (lassen). Ich habe es so verstanden, dass bei den Unternehmen angefragt wird ob, vielleicht auch wie ich mich beworben habe, und evtl. auch der Stand des Bewerbungsverfahrens. Ist das so die übliche Praxis??? Das würde doch einen extrem schlechten Eindruck auf den Arbeitgeber machen, wenn das Jobcenter hinterhertelefoniert. Da brauchen die sich dann nicht zu wundern, wenn ich nicht eingestellt werde. Und falls das so gemacht wird, machen die das nur bei bestimmten Arbeitgebern so, vielleicht Arbeitgeber, zu denen die in einem bestimmten Verhältnis stehen oder bei allen?

    Danke, lg

    Hallo, da ich arbeitsunfähig bin, werde ich demnächst wohl Grundsicherung bei Sozialamt beantragen müssen (achtung, das ist NICHT das gleiche wie harz 4 / Alg 2, das würde ich nur kriegen wenn ich generell arbeitsfähig bin und dem arbeitsmarkt zur verfügung stehe). Normalerweise wäre die rentenversicherung für mich zuständig, ist sie aber nicht, da ich bisher nicht lange genug in die rentenversicherungskasse eingezahlt habe. Ich möchte gerne wissen, falls ich zusätzliches einkommen haben sollte, wie es dann auf das geld vom sozialamt angerechnet werden wird.
    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
    lg

    Zitat ohne Quelle nicht erlaubt, gelöscht.
    Grace

    Hallo, ich werde demnächst harz 4 beantragen und gleichzeitig ein gewerbe anmelden. Ich habe 2 verschiedene selbständigkeiten vor. Ich gehe davon aus, dass diese selbständigkeiten (wie so oft) eine zeit lang brauchen bis sie, falls überhaupt, irgendwann profitabel sind. D. h. in sagen wir den ersten ca. 6 oder 12 monaten rechne ich damit, dass ich mehr ausgaben haben werde als einnahmen.

    Die grössten ausgabeposten werden wohl marketing sein. Nehmen wir an es werden pro monat 1500,- an ausgaben und nur 500,- einnhahmen sein. Diese 1000,- differenz muss ich ja irgendwie finanzieren, sonst kann ich die selbständigkeiten sowieso vergessen. Was ist wenn ich diese 1000,- differenz durch einen weiteren nebenverdienst decke? Vielleicht durch einen halbtagsjob, oder freiberuflich auf stundenbasis. Dann hätte ich aus allen tätigkeiten zusammen 1500,- einnahmen und auch 1500,- ausgaben, d. h. hätte 0,- zum leben, und wäre zumindest nach dieser rechnung voll harz 4 berechtigt. Ist das so richtig?? Ich kann mir vorstellen dass das jobcenter es vielleicht so sieht: ich bekomme bereits 1000,- durch den nebenverdienst.

    Damit bin ich fast gar nicht mehr auf harz 4 angewiesen. Was ich sonst noch mache, selbständigkeit hin oder her interessiert die dann vielleicht gar nicht mehr, das sei mein „privatvergnügen“. Dass ich die selbständigkeit habe die am anfang monatlich einen verlust von genau diesen 1000,- euro produziert und ich nur deshalb die 1000,- irgendwie dazu verdiene würde die vielleicht gar nicht interessieren. Was denkt ihr??? Und etwas offtopic: gibt es sonst irgenwelche möglichkeiten sich vom staat beim angehen einer selbständigkeit finanziell helfen zu lassen? Stichwort: ich-ag.

    danke

    Hallo, ich bin demnächst in berlin auf wg-suche. Die frage ist wo ich solange wohnen soll bis ich eine wg gefunden habe. Wenn ich auf tagesbasis in nem hostel unterkomme (mehrere betten in einem zimmer) dann kostet das mindestens 12,- pro nacht. Wenn ich ein privatzimmer auf tages oder wochenbasis anmiete kostet das auch ungefähr 12,- mindestens pro nacht. Ich habe den harz 4 antrag noch nicht gestellt. Mache das aber sofort sobald ich in berlin bin. D. h. ich stelle den antrag und wohne solange auf tages oder wochenbasis irgendwo, nach spätestens ein oder zwei wochen finde ich bestimmt ne wg in die ich sofort einziehen kann.

    Das mache ich dann einfach. Der alg 2 antrag wird dann vermutlich noch nicht durch sein, d. h. ich reiche die kosten der unterkunft für die ein oder zwei wochen nach und auch den neuen mietvertrag für die wg in der ich dann länger bleibe. Das klappt oder? Und noch was wichtiges, stichwort verhältnissmässigkeit/ angemessenheit der unterkunft: würde das jobcenter im nachhinein die kosten der unterkunft, fürs hostel oder fürs privatzimmer (die ein oder zwei wochen) erstatten?

    Hallo, ich bin seit ende dez 17 wieder in deutschland. Habe vorher 1,5 jahre in asien gelebt. Jetzt bin ich bei meinen eltern in nrw zu besuch, und werde in kürze eine wg in berlin suchen. Z. z. bin ich noch nicht in deutschland wieder gemeldet. In berlin werde ich vermutlich in nem günstign mehrbetthostel unterkommen. Sofort wenn ich in berlin bin werde ich mich beim meldeamt „ohne festen wohnsitz“ melden, und sofort danach harz4 beantragen. Ich muss für das amt ja aber auch „erreichbar“ sein. Nun die wichtige frage: geht es, dass ich denen sage die sollen die post an die adresse meiner eltern in nrw schicken?? Die scannen die ein und schicken es mir dann per mail. Natürlich nur vorübergehend, solange wie ich in berlin noch auf wg-suche bin.