Beiträge von Kirsche

    Hallo,

    Zur Geburt meines Kindes habe ich von meiner Oma 100 Euro und von einer Tante 25 Euro mit dem Vermerk "zur Geburt von..." überwiesen bekommen.

    Sind einmalige Geldgeschenke in dieser Höhe anrechnungsfrei? Falls nicht, nützt es etwas, das Geld einfach zurück zu überweisen?

    Wir werden nur aufgestockt, das heißt, wir haben abgesehen davon weitere Einnahmen. Für das Baby wurde vom Amt schon das Erstausstattungsgeld für's Baby und für die Wohnungseinrichtung für das Baby bezahlt.

    Danke schon mal für die Antworten :)

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    Grace

    Nun sind noch weitere Fragen aufgetaucht.

    Der Vater des Kindes und ich leben nicht zusammen und sind auch nicht verheiratet. Allerdings wird er sich genau wie ich um das Kind kümmern. Er bezieht einkommen aus einem Minijob und wird wie ich durch Alg2 aufgestockt.

    1. Könnte es passieren, dass das Jobcenter uns nur noch die Leistungen zahlt, die uns in einer gemeinsamen Bedarfsgemeinschaft zustehen würden mit der Begründung, dass wir ja auch zusammen ziehen könnten?
    2. Inwiefern ist er unterhaltspflichtig oder inwiefern bin ich dazu verpflichtet, den Unterhalt bei ihm einzufordern?
    3. Wenn er unterhaltspflichtig ist, werden die Unterhaltskosten mit seinen Leistungen vom Jobcenter ausgeglichen, dass er entsprechend mehr Geld vom JC bekommt?

    Danke :)

    Warum nicht jetzt schon den Widerspruch einlegen?

    Hab mal den Widerspruch formuliert. Meint ihr, das passt so oder fehlt da noch etwas wichtiges, damit er wirksam ist?

    Betreff: Widerspruch gegen die Kürzung meiner Leistungen ab November 2018

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit lege ich Widerspruch gegen die Kürzung meiner Leistungen ab November ein, die von Ihnen mit der momentan nicht angemessenen Miete begründet wurde.

    Begründung: Da ich im Januar ein Kind bekomme, werde ich ab der Geburt meine Bedarfsgemeinschaft mit diesem teilen. Somit leben ab Januar zwei Personen in der Bedarfsgemeinschaft, wodurch die Miete wieder angemessen ist. Wegen zwei Monaten umzuziehen ist unwirtschaftlich.

    Hallo,

    Da ich im siebten Monat schwanger bin, habe ich insgesamt zusätzliche Leistungen im Wert von 1100 Euro bewilligt bekommen:

    • Erstausstattung Wohnraum für Neugeborene
    • Erstausstattung Bekleidung/Einrichtung/Unterwegs für Neugeborene
    • Erstausstattung Schwangerschaft für mich

    Frage 1:

    In dem Bescheid ist ziemlich genau festgelegt, wozu wie viel von dem Geld ausgegeben werden soll (zum Beispiel 26,56 für 3 einteilige Schlafanzüge) und da kommt bei mir die Frage auf, ob es etwas ausmacht, wenn die Ausgaben davon abweichen bzw. ob das Jobcenter Belege für die Ausgaben haben möchte.

    Frage 2:

    Da meine Miete laut dem Jobcenter für eine Person nicht angemessen ist, steht in meinem Alg2 Bescheid, dass meine Leistungen ab November um 50 Euro gekürzt werden sollen. Das wurde mir schon vor ein paar Monaten und nun nochmals in dem Bescheid, in dem der Mehrbedarf für Schwangere bewilligt wurde, mitgeteilt.

    Allerdings bekomme ich ja im Januar das Baby, wodurch dann zwei Personen in der Bedarfsgemeinschaft leben und die Miete wieder angemessen sein müsste.

    Wegen zwei Monaten umzuziehen, noch dazu schwanger, macht ja keinen Sinn.

    Macht es Sinn, gegen die Leistungskürzung in Widerspruch zu gehen?

    Danke schon mal für sie Antworten

    Hallo ihr
    Ich habe nochmal eine Frage zu dem Thema die mir wichtig ist:
    Da die Weiterbildung nun fast zu Ende ist, bekomme ich bald die Hälfte der Weiterbildungskosten von der Sächsischen Aufbaubank zurück auf mein Konto überwiesen. Das sind ca. 1600 Euro. Da das Geld für die Weiterbildung ist, die ich schon bezahlt habe gehe ich davon aus, dass mir das nicht als Einkommen angerechnet werden darf und ich weiterhin Alg 2 bekomme.

    Kennt sich da zufällig jemand aus und weiß ob ich da richtig liege?
    Danke schonmal für die Antworten ☺

    Hi Corinna,

    Zu deinen Fragen:
    1. Ja, allerdings nur aufstockend

    2. Ich weiß nicht mehr, ob ich die Weiterbildungskosten überhaupt angegeben hab, da die Weiterbildung manuelle Therapie in der Regel nicht vom Jobcenter bezahlt wird, da sie zwei Jahre dauert und weil ich sie auch zur Hälfte von der Sächsischen Aufbaubank gefördert bekomme.

    Hatte jetzt nur überlegt, ob es vielleicht eine Möglichkeit gibt, die WB-Kosten als Abzug vom Einkommen anrechnen zu lassen, damit das Amt das Einkommen entsprechend aufstockt, wenn die Kosten schon nicht direkt übernommen werden.

    3. Ich hatte sie schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses begonnen und dürfte sie auch nicht von der SAB-Bank fördern lassen, wenn mein Arbeitgeber sie schon fördert oder wenn er sie von mir fordert.

    4. Ja, die Weiterbildung ist staatlich anerkannt und die Manuelle Therapie darf auch nur durch Therapeuten durchgeführt werden, die diese WB absolviert haben.
    Da schätzungsweise über die Hälfte aller Physiotherapie Rezepte MT Rezepte sind, ist sie eigentlich notwendig um in dem Beruf Fuß zu fassen.

    Hallo erstmal :)

    Habe eine Frage: Wenn eine Weiterbildung nicht vom Arbeitgeber gefordert wird, können dann trotzdem die Weiterbildungskosten als Abzug vom Einkommen angerechnet werden?
    Zum Beispiel bei der Manuellen Therapie bei Physiotherapeuten?

    Falls ja: Lässt sich da auch nachträglich noch was machen, wenn man die Kosten nicht rechtzeitig angegeben hat?

    Und falls nein: Wenn man sich die Weiterbildung fördern lässt - in dem Fall durch die Sächsische Aufbaubank - und somit nach Abschluss der Weiterbildung die Hälfte zurück erstattet bekommt, wird das Geld dann in den Monat, in dem es auf's Konto eingeht als Einkommen angerechnet?

    Danke schon mal im Voraus ;)

    Die Kirsche