Beiträge von Tombock

    Hallo Corinna,

    jaha, ich habs ja geahnt. Aber vielleicht kannst Du/Sie ja auch erahnen, wie mich das ärgert. Erst beschei.. sie mich beim Rentananspruch, (Goldkettengerd - EU-Rente, dann sorgt ausgerechnet der Mindestlohn dafür, das ich nicht wie gesetzlich erlaubt, 3Std. arbeiten kann und ich garkeine Leistungen mehr bräuchte, denn mach ich das, kürzt mir die RV nach 2Monaten erst anteilig, dann ganz die Rente, also egal, wie ich mich drehe und wende, zur Armut verpflichtet.
    Und dann jetzt nochmal 60€ weniger, + die 20€ unterhalb des Regelsatzes im Dezember, da kommt Freude auf. Bescherung !!!!

    Aber nochmals Vielen Dank,

    meine Nerven waren seit dem Warten und Öffnen des Leistungsbescheids (oh verschwunden, dann schick ich Ihnen eine Zweitschrift) gespannt wie Klaviersaiten.

    Dank Deiner/Ihrer Hilfe hab ich mich beruhigt, "und ja Herr Richter, ich nehme das Urteil an". Die brauchens ja auch dringender als ich.

    Nochmals Danke

    Grüße
    Thomas

    Hallo Corinna, verstehe, die HK und die BK müssen einzeln betrachtet werden, und können nicht gegengerechnet werden.

    Ich gebe aber noch nicht ganz auf.

    Denn, ich zahle zusätzlich zu den 20€ Wegen Nichtangemessenheit KM, noch ca.50€ zur Miete dazu. Der LK überweist mir ja ca.295€

    Und jetzt sage ich mal ganz frech, das HeizkostenGuthaben bei Aufstockung der KdU durch den Leistungsempfänger erst mir zustehen, bis zur Zuzahlungshöhe und erst dann die Leistungsbehörde, so meine ich jedenfalls in einem Urteil gelesen zu haben.LG Bremen ????????

    Grüße

    Thomas

    P.S. Hey, und danke erstmal !!!!

    Hallo Corinna, leider ist das alles komplizierter. Der Vermieter hat eine Nachforderung von 94€.
    Also die Abschlagszahlungen HK+NK insgesamt haben nicht ganz gereicht. Und richtig, durch gutes Verhalten wurden Heizkosten gespart, es ergab also ein "Guthaben". Weil aber z.B. Wasser, Abwasser,Müllgebühren(also der Staat) etc . gestiegen sind, haben die Betriebskosten -Abschläge nicht ausgereicht.
    Der Vermieter hat also gegengerechnet und kam auf 94€ Nachforderung.

    Aber vielleicht bin ich aber auch schief gewickelt. Wenn nur Heizkostennachzahlungen kommunal übernommen werden, und Guthaben der HK nicht gegengerechnet werden bei höheren Betriebskosten ist das zwar gegenüber dem Leistungsempfänger/Aufstocker äusserst ärgerlich, denn durch Zuzahlung von mir, sind die tatsächlichen Kosten der KdU für den LK ca.300€monatl. + ca.50€ monatl. von mir. Und ich bin es dann auch, der mehr als 50% der Nachzahlungsforderung trage, die Kürzung des LK im Dezember sind 58,07, die Gesamtforderung des Vermieters 94€.

    Mir stellt sich die Frage, "Wenn ich jetzt einfach mal mein Heizverhalten ändere und kein Guthaben entsteht und auch bei den Betriebskosten kein Guthaben entsteht, dann müsste ich doch, nach dieser Logik nichts hinzuzahlen.

    Kopfschüttelnde Grüße

    Thomas

    Guten Tag, ich bin EU-Rentner, da meine Rente nicht hoch genug ist, brauche ich Ergänzende Leistungen zur KdU.
    Die NK-Abrechnung 2016 ergab einen Nachzahlungsbetrag von 94€, die ich sofort nach Erhalt (Anfang Sept..2016) ans Amt weitergeleitet habe, mit der Bitte um Übernahme.

    Nachdem Anfang November noch kein Bescheid vorlag, habe ich Rücksprache mit der SB getroffen. Mitte Nov. wiederholt, "Ist grade raus, haben Sie in den nächsten Tagen.
    Bis 26.11.2017 kein Posteingang, also wieder angerufen. Dann Posteingang am 28.11.2017.

    Bescheid: Es ergibt sich eine Überzahlung des Landkreises, die zu Unrecht erbrachten Leistungen fordern wir von Ihnen zurück. Dies erfolgt mit Kürzung der Laufenden Leistung im Monat Dezember 2017.

    Jetzt zu den Zahlen: Rente 2016 ca.455€ Warmmiete: 370€, KM 230€ anerkannt 210, 20€ aus dem Regelsatz wegen Nichtangemessenheit, Heizung:60€, Betriebskosten: 80€
    Eigenleistung KdU: ca. 50€ + 20€ Nichtangemessenheit

    Jetzt die Berechnungsgrundlage des Bescheid 12/2017

    Verbr. Heizkosten 2016 574,80€ / Vom LK geleistete Abschläge: 12 x 60€ = 730€ (sind natürlich 720€ aber gut) Differenz: 145,20€

    Verbr. Nebenkosten 2016 1047,13€ / Vom LK geleistete Abschläge 12 x 80€ = 960€ Differenz: 87,13€

    Berechnung: -145,20€ + 87,13€ = 58,07€ die wir von Ihrer laufenden Leistung Dezember 2017 einbehalten.

    Frohe Weihnachten (das stand da nicht, wäre aber passend gewesen)

    Wie ist das denn möglich, meine Nachbarin hat 400€ Nachzahlung zu leisten, die sofort bewilligt wurden, allerdings Jobcenter.

    Ich weiss überhaupt nicht, wie ich über den Monat kommen soll und auch nicht wie ich mich zu verhalten habe, ist das abgesehen von Rechenfehlern korrekt,

    wie wehre ich mich angemessen dagegen????

    Ich wäre Euch Mitbürger-innen dankbar, wenn Ihr mir helfen könntet.

    Grüße

    Thomas