Beiträge von Beistand

    Ich betreue einen Klienten, der bei seiner Bank eine Kreditversicherung im Falle Arbeitslosigkeit und Krankheit für einen Ratenkredit abgeschlossen hat. Er seit Jahren krank und bezieht nun aufgrund eines entsprechenden Nachweis den ich besorgen konnte eine Leistung auf sein Girokonto von 4.400,00 Euro. Sachbearbeiter Jobcenter sieht das als Einkommen und will Sechstelregelung als Einkommensanrechnung anwenden. Mein Einwand, dass dies eine zweckgebundene Versicherung zur Kreditabsicherung sei, interessiert ihn nicht, da Schulden bekanntlicherweise für das JC keine Rolle spielen. Habt Ihr eine Idee mit welcher Argumentation ich einen Widerspruch formulieren kann?